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BRAUCHE DRINGEND HILFE !!!!! GESCHENK ZURÜCKVERLANGEN RECHTSFRAGE

Frage von Romka Romka

Ich brauche unbedingt Hilfe,

Ich habe im November einen Neuvertrag gemacht wo es ein iPhone dazu gab und ja ich war damals sehr verliebt in ein Mädchen und hab ihr nur das Handy geschenkt also den Vertrag nutze ich auf meinem alten Handy und jetzt haben wir uns zerstritten weil ich rausgefunden habe das dass iphone nich für sie war sondern ihren papa weil sie schon eins hatte und ich das nich wusste jetzt möchte ich das unbedingt wieder zurück haben und ja jeztz zu meinem problem kann ich das handy zurückverlangen auch wenn ich ihr das geschenkt hab und ich im nachhinnein erfahren hab das sie mich reingelegt hat????....weil hätt ich gewusst das sie es ihrem papa gibt wäre ich doch nie so Dumm gewesen

BRAUCHE ECHT HILFE... DANKE IM VORRAUS

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Antworten (8)

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    Antwort von sonne64 sonne64

    frage das mal einen anwald

  • 1
    Antwort von germanils germanils

    Es gibt den Begriff des "groben Undanks". Der kann herangezogen werden um Geschenke zurückzuverlangen. Sage Ihr deutlich dass Du es zurückverlangst. Wenn sie ablehnt, Anwalt befragen.

    Kommentar von germanils germanilsgermanils
    Kommentar von Romka Romka

    grober Undank heißt soviel wie???

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Ziemlich genau das hier vorliegende Verhalten ;-) Lies mal den Absatz bei Wikipedia.

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Ziemlich genau das nicht. Da muss schon schwerwiegenderes vorfallen.

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    Antwort von Romka Romka

    **Danke für eure zahlreichen Antworten das kratzt jetzt natürlich schon da sie mir auch hoffnung gemacht hat und jetzt auch noch nen iphone hat ihren ex freund und ich hab keine chance etwas dagegen zu machen-.-.-.-.-

    ich bin über 18 und wir waren weder verlobt verheiratet noch sonst was nur ich find das echt ein wenig unfair das sie das behalten darf obwohl sie mich so reingelegt hat-.-.-.- **

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Kannst ja mal einen Anealt befragen wegen des groben Undanks.

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    Antwort von Kraven Kraven

    aus meiner sicht gibts da keine chancen. es gibt zwar im gesetzestext auch die schenkung als handelsvertrag(oder kaufvertrag... irgendwie so nennt es sich) aber du hast ihr jegliche rechte bezüglich des umgangs mit dem iphone übertragen. diese rechte kannst du dir nicht wieder so einfach zurückholen. der umstand, dass sie schon eines besaß is aber nun irgendwie... also ich weiß nicht. zum einen denke ich, bist du selber schuld und zum andere naja, etwas merkwürdig, dass es dich jetzt juckt, was sie mit dem handy macht. ich meine zuvor verschenkst du das min. 600 euro teure teil und jetzt willst du es wieder haben, weil sie es nicht selbst nutzt. ich meine, es hätte ja auch sein können, dass sie es selbst nutzt und sich ihr vater kurz darauf auch eines kauft...

    Kommentar von Romka Romka

    Sie hatte die ganze Zeit ja schon eins auch als sie mich gefragt hat weil sie ja so gern eins hätte undso -.-.-.-.- ich bin halt draufreingefalln aber sie hat mich halt voll reingelegt-.-.

    Kommentar von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg

    abhaken und beim nächsten mal schlauer sein.

    Kommentar von Kraven KravenKraven

    WhiteAngelmzg hat vollkommen recht: beim nächsten mal keine 600 euro verschenken, das wollte ich dir eigentlich mit meiner antwort auch sagen. wenn es dir darum ging ihr einen gefallen zu tun, dann hätte es da wessentlich weniger kostspieligere wege gegeben.

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    Antwort von Snakeshake Snakeshake

    Kannst ihr gut zureden, vielleicht hast du ja Glück. Ansonsten müsstest du den Zivilrechtlichen Klageweg antreten, das ist aber mit Gebühren verbunden.

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    Antwort von coppa coppa

    Bei einer bestehenden Verlobung oder Lebensgemeinschaft mßte per Recht das Geschenk zurück gegeben werden. Ansonsten... kannst auf ihren guten Willen hoffen

    Kommentar von Kraven KravenKraven

    bei einer verlobung glaube ich das eher nicht. es muss zurückerstattet werden, was im zuge der hochzeitsplanungen an ausgaben entstanden ist, aber das iphone steht in keiner verbindung zur verlobung/hochzeit...

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    Antwort von thinking1 thinking1

    Falls Du noch nicht 18 Jahre alt bist, könntest Du versuchen, Deine Eltern zu dem Vater des Mädchens zu schicken. Deine Eltern müssen halt sagen, das Handy gehört ihnen und Du durftest es nicht verschenken. Vielleicht bekommst Du es über diesen Umweg wieder zurück.

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    Antwort von siller siller

    Geschenkt ist geschenkt. Im Zeifelsfall: dann schenkt man eben nichts.

    Kommentar von germanils germanilsgermanils

    Stimmt so nicht, siehe meine Antwort.

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