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Brauche dringend Euren Rat ! ( VERSICHERUNG )

Frage von Dany09 Dany09

Mein Sohn ist über meinen geschiedenen Mann HAFTPFLICHT versichert.

Vor ein paar Tagen hat unser Sohn hier in meiner Wohnung (Mietwohnung) aus versehen eine Glastür (Wohnungstür) kaputt gemacht.

Mein Vermieter möchte diese nun SCHNELLSTMÖGLICH ersetzt/NEU haben. Ich stimme den ganzen natürlich auch zu, da es auch sehr kalt in meiner Wohnung geworden ist )

Mein Geschiedener Mann fährt jetzt allerdings für eine längere Zeit in den Urlaub.

Der Schaden muss aber wie schon geschrieben...SCHNELLSTMÖGLICH beglichen werden.

Meine Fragen .... Wie gehe ich da jetzt am besten vor ?

Wieviel Zeit hat man um den Schaden der Versicherung zu melden ?

Kann mir mein Exmann auch vorübergehend eine Vollmacht ausstellen ? (Damit ich mich um alles kümmere )

Muss ich den Schaden melden oder mein Exmann ?

Kann mein Vermieter einfach schon mal eine Neue Tür einsetzen lassen ?

Oder ich ?

Wenn ja ... wer zahlt das anschließend ?

Muss ich das.... nicht zuvor der Versicherung melden ? Oder geht das auch noch später …. ? Zahlt die Versicherung dann noch …. ?

Danke schon mal für Eure Hilfe ; ))

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Antworten (10)

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    Antwort von heizfeld heizfeld

    Im Haftpflichtversicherungsvertrag wird wahrscheinlich folgender passus zu finden sein:

    Nicht als ersatzberechtigte Drittpersonen werden anerkannt: Der Ehepartner, die Eltern, die Kinder des Versicherten oder Versicherungsnehmers sowie seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen und Verwandten;

    Da schauen Sie lieber nochmal nach, sonst machen Sie sich unter Umständen alle Mühe umsonst.

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    Antwort von Uweles Uweles

    Du bist doch geschieden!

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    Antwort von sapientisat sapientisat

    Hallo Dany09, ich gehe einmal davon aus, dass dein Sohn bei seinem Vater wohnt. Es stellt sich zuerst die Frage um welche Art Glas handelt es sich?? Bei einer Wohnungseingangstüre wäre Sicherheitsglas normal, oder ist es eine einfache Türverglasung die auch im Innenbereich der Wohnung verwendet werden kann? Ist es Sicherheitsglas, wäre ich schon einmal mit der Aussage "aus Versehen" vorsichtig, denn diese Art Glas bekommt man nicht versehentlich zerstört. 1.) Dein Ex- Mann meldet den Schaden, da er Versicherungsnehmer ist. 2.)Der Vermieter meldet die Schadenersatzansprüche bei deinem Ex-Mann an, da es eine Wohnungseingangstüre ist. 3.)Der Vermieter setzt sich mit der Versicherung wegen Regulierung auseinander und NICHT DU! 4.) Der Vermieter erteilt einen Auftrag zur Reparatur der Eingangstüre und auch NICHT DU! Die anfallende Rechnung kann der Vermieter bei der Versicherung einreichen. BITTE BEACHTE: DU HAST KEIN RECHT EINEN SCHADEN ZU REGULIEREN UND ANZUERKENNEN - sonst läuft Du Gefahr evtl. auf einen Teil, oder sogar den ganzen Kosten sitzen zu bleiben. Alles klar? VLG S

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    Antwort von PlayaNr1 PlayaNr1

    er muss es melden

    die versicherung soll die rechnung an den vermieter bezahlen

    aber wegen der aufsichtspflicht wird auch nachgefragt werden, wie alt ist der sohn

    hast du keine glasversicherung? der schaden musst unverzüglich gemeldet werden

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    Antwort von Wolko Wolko

    Offensichtlich hast du selbst keine Haftpflicht. Die würde hier zwar auch nicht zahlen, da es ein nicht versicherter Mietsachschaden ist. Wenn dir selbst aber bei Anderen ein Mißgeschick passiert, solltest du selbst versichert sein. Das Problem hättest du auch nicht, wenn eine Haushalts-Glasversicherung bestehen würde. Nur ein Hinweis für die Zukunft.

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    Antwort von tachyonbaby tachyonbaby

    Laß Dir dabei von einem versierten Versicherungsfritzen helfen. Jede Versicherung versucht sich um die Zahlung zu drücken, wenn die auch nur den geringsten Ansatzpunkt haben. Beispiel: Fremde Uhr in der Hand - fällt runter = nicht versichert. Fremde Uhr auf Tisch - Tisch angestoßen - Uhr fällt runter = versichert.

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    Antwort von Detlef32 Detlef32

    Wenn Du die Versicherungsnummer hast ist die einfachste Lösung Du telefonierst mit der Versicherung und schilderst den Fall. Wenn die Versicherung einen Gutachter senden will (wahrscheinlich nicht) kann sie es tun.
    Wenn kein Gutachter kommen soll, einfach den Schaden fotografieren, durch einen Glaser beheben lassen und einen Schadensbericht vorbereiten und der Versicherung zusenden.
    Es wird Dir nichts übrigbleiben als den Schaden erstmal selbst zu bezahlen, denn die Versicherung braucht eine Schadensanzeige mit Bericht des Versicherungsnehmers (Dein Mann).
    Das kann aber auch später geschehen.
    Neben der Haftpflichtversicherung würde auch eine von Dir abgeschlossene Glasversicherung im Normalfall für den Schaden eintreten, also schau in Deiner Hausratversicherung nach.
    Auch der Hauseigentümer könnte gegen Glasbruch versichert sein (aber ist selten der Fall).
    Ob die Haftpflichtversicherung den Schaden bezahlen muß ist eine andere Geschichte, hier ist entscheidend wo wohnt Dein Sohn, wer hat ihn mitversichert, wie alt ist er.

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    Antwort von jimpo jimpo

    Die Versicherung Deines EX tritt automatisch für den Schaden ein,da Dein Sohn bei ihm versichert ist.Dein EX sollte den Schaden sofort melden.

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    Antwort von akademikus akademikus

    besorg die versicherungsnummer und - name, dein vermieter soll sich mit der versicherung in verbindung setzen. du kannst den schaden auch melden, geht problemlos telefonisch.. ruf da einfach an.

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    Antwort von Mariposa68 Mariposa68

    Wohnt dein Sohn bei dir? Denn dann tritt die Versicherung NICHT ein und du musst den Schaden selber tragen.

    Kommentar von Dany09 Dany09

    Nein ! Er ist Wohnhaft bei meinen Exmann gemeldet.

    Kommentar von Mariposa68 Mariposa68Mariposa68

    Dann ruf die Versicherung einfach an.

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