Mein Sohn ist über meinen geschiedenen Mann HAFTPFLICHT versichert.
Vor ein paar Tagen hat unser Sohn hier in meiner Wohnung (Mietwohnung) aus versehen eine Glastür (Wohnungstür) kaputt gemacht.
Mein Vermieter möchte diese nun SCHNELLSTMÖGLICH ersetzt/NEU haben. Ich stimme den ganzen natürlich auch zu, da es auch sehr kalt in meiner Wohnung geworden ist )
Mein Geschiedener Mann fährt jetzt allerdings für eine längere Zeit in den Urlaub.
Der Schaden muss aber wie schon geschrieben...SCHNELLSTMÖGLICH beglichen werden.
Meine Fragen .... Wie gehe ich da jetzt am besten vor ?
Wieviel Zeit hat man um den Schaden der Versicherung zu melden ?
Kann mir mein Exmann auch vorübergehend eine Vollmacht ausstellen ? (Damit ich mich um alles kümmere )
Muss ich den Schaden melden oder mein Exmann ?
Kann mein Vermieter einfach schon mal eine Neue Tür einsetzen lassen ?
Oder ich ?
Wenn ja ... wer zahlt das anschließend ?
Muss ich das.... nicht zuvor der Versicherung melden ? Oder geht das auch noch später …. ? Zahlt die Versicherung dann noch …. ?
Danke schon mal für Eure Hilfe ; ))
Nein ! Er ist Wohnhaft bei meinen Exmann gemeldet.
Dann ruf die Versicherung einfach an.