Hallo ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.
Also ich habe mit meinem ex freund eine tochter. Sie trägt meinen nachnamen. Ich habe jetzt vpr kurzem geheiratet und mein Ex stimmt nicht dazu ein das sie den namen von meinem mann bekommt. das ärgert mich total das macht er auch denke ich nur weil er mich ärgern will.
wenn dann holt er die kleine nur samstags ODER sonntags und meist kommt er dann auch noch zu spät wenn wir eine zeit ausgemacht haben.
dann bringt er sie auch wieder früh nach hause weil der ARME ja sooooo früh aufstehen muss HALLO ich meine das ist seine tochter !?!?!
Aber was solls ich würde gerne wissen ob das gericht es -wenn man es vor gericht machen würde- genehmigen würde ??
Das problem ist das wir beide das sorgerecht haben....
Vielen dank schonmal
Was für ein Blödsinn. Wenn ein uneheliches Kind geboren wird, bekommt es automatisch den Namen der Mutter. Das hat absolut nichts damit zu tun, welche Rechte und Pflichten ein Vater hat. Geteiltes Sorgerecht ist geteiltes Sorgerecht. Wenn keine Ausnahme und Härtefall vorliegt, ist die Zustimmung des Vaters notwendig.
sorry, kein blödsinn..... heutzutage darf das
uneheliche
kind auch den namen des vaters annehmen!!!!!! und das kindeswohl geht vor....!!!!
Natürlich darf das so sein. Aber willst dem Vater jetzt vorwerfen, dass er nicht dagegen einzuwenden hatt, dass das Kind den Namen der Mutter annimmt?
Und wenn das Kindeswohl im Vordergrund stehen würde, dann hätte die Mutter ihren Namen nicht geändert, bevor das "Kindeswohl" gesichert ist. Aber das war ihr in dem Moment egal.
natürlich nicht, aber eine namensänderung hat ja nichts mit dem gemeinsamen sorgerecht zu tun.... denke aber, dass hier etwas ganz anderes eine rolle spielt, von beiden seiten, hört sich für mich ein bischen nach "gekränkter" eitelkeit an und jeder versucht jetzt den anderen irgendwie eins auszuwischen..... aber leider auf den rücken eines unschuldigen kindes! wenn man sich "freundschaftlich" ;-)) getrennt hätte, dann wäre es hier keine frage geworden.