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brauche dringend eure hilfe bezüglich ex

Frage von janamilena janamilena

Hallo ich habe ein Problem und hoffe ihr könnt mir dabei helfen.

Also ich habe mit meinem ex freund eine tochter. Sie trägt meinen nachnamen. Ich habe jetzt vpr kurzem geheiratet und mein Ex stimmt nicht dazu ein das sie den namen von meinem mann bekommt. das ärgert mich total das macht er auch denke ich nur weil er mich ärgern will.

wenn dann holt er die kleine nur samstags ODER sonntags und meist kommt er dann auch noch zu spät wenn wir eine zeit ausgemacht haben.

dann bringt er sie auch wieder früh nach hause weil der ARME ja sooooo früh aufstehen muss HALLO ich meine das ist seine tochter !?!?!

Aber was solls ich würde gerne wissen ob das gericht es -wenn man es vor gericht machen würde- genehmigen würde ??

Das problem ist das wir beide das sorgerecht haben....

Vielen dank schonmal

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Antworten (12)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von hexenlady hexenlady

    Im Grunde gibt es nur drei Möglichkeiten der Namensänderung Deines Kindes: 1. Namensänderung des Kindes aus wichtigem Grund, 2. Namensänderung des Kindes durch Einbenennung mittels Heirat des jetzigen Freundes, 3. Namensänderung des Kindes in den Namen des Freundes mittels Adoption.

    In Deutschland sind die Gesetze zur Namensänderung strikt geregelt. Damit die Öffentlichkeit eine eindeutige Identifizierung der Person vornehmen kann, ist es natürlich sinnvoll, dass Namen nicht einfach ohne weiteres geändert werden können.

    Ist einmal der Name vergeben, gilt dieser fortdauernd, und nur bestimmte Umstände gemäß BGB können zu einer Namensänderung des Kindes führen wie z. B. Heirat, Scheidung und Adoption. Nur im Ausnahmefall gibt es abweichend vom BGB die Namensänderung aus wichtigem Grund gemäß NamÄndG.

    Erkundige Dich mal beim Jugendamt, da das Kind ja "Deinen" Nachnamen trägt, und Du wieder geheiratet hast, sollte es eigentlich kein Problem sein, dass das Kind dann auch "Deinen" neuen Nachnamen annimmt Denn es steht an erster Stelle das Kindeswohl!

    ( auch ohne einwilligung des Kindesvater, denn er ist ja "nur" der Erzeuger und hat bei der Geburt "seinen Namen" nicht weiter gegeben, da sehe es dann schon schwierieger aus )

    Hexenlady

    Kommentar von Ratlos88 Ratlos88Ratlos88

    Was für ein Blödsinn. Wenn ein uneheliches Kind geboren wird, bekommt es automatisch den Namen der Mutter. Das hat absolut nichts damit zu tun, welche Rechte und Pflichten ein Vater hat. Geteiltes Sorgerecht ist geteiltes Sorgerecht. Wenn keine Ausnahme und Härtefall vorliegt, ist die Zustimmung des Vaters notwendig.

    Kommentar von hexenlady hexenladyhexenlady

    sorry, kein blödsinn..... heutzutage darf das

    uneheliche

    kind auch den namen des vaters annehmen!!!!!! und das kindeswohl geht vor....!!!!

    Kommentar von Ratlos88 Ratlos88Ratlos88

    Natürlich darf das so sein. Aber willst dem Vater jetzt vorwerfen, dass er nicht dagegen einzuwenden hatt, dass das Kind den Namen der Mutter annimmt?

    Und wenn das Kindeswohl im Vordergrund stehen würde, dann hätte die Mutter ihren Namen nicht geändert, bevor das "Kindeswohl" gesichert ist. Aber das war ihr in dem Moment egal.

    Kommentar von hexenlady hexenladyhexenlady

    natürlich nicht, aber eine namensänderung hat ja nichts mit dem gemeinsamen sorgerecht zu tun.... denke aber, dass hier etwas ganz anderes eine rolle spielt, von beiden seiten, hört sich für mich ein bischen nach "gekränkter" eitelkeit an und jeder versucht jetzt den anderen irgendwie eins auszuwischen..... aber leider auf den rücken eines unschuldigen kindes! wenn man sich "freundschaftlich" ;-)) getrennt hätte, dann wäre es hier keine frage geworden.

  • 5
    Antwort von Oberzicke Oberzicke

    Der Vater des Kindes muss in der Tat einer Namensänderung seines Kindes zustimmen. Da kommst Du nicht drum rum!

    Wenn Du jedoch mit den Sorgfaltspflichten Deines Ex nicht einverstanden bist, würde ich ganz klar mit ihm drüber reden und ansonsten versuchen, das alleinige Sorgerecht zu bekommen. Mitspracherecht beim Namen hat er aber dennoch, soweit ich das weiß.

  • 4
    Antwort von Morti Morti

    Bei dem Thema mit dem Familiennnamen kann ich ihn gut verstehen. Ich wöllte auch nicht, dass mein Kind den Namen des neuen Partners trägt und das hat mit "Ärgern" gar nix zu tun. Seine Unzuverlässigkeit ist ne andere Sache. Wenn er in Zukunft nicht pünktlich da ist, verlasst das Haus. Sollte er dann anrufen und sich beschweren, sagst du ihm, dass du gewartet hast bis zur vereinbarten Uhrzeit. Das würde ich solange durchziehen bis er es schnallt. Schlimm wenn man erwachsene Männer noch erziehen muss!

  • 2
    Antwort von Ratlos88 Ratlos88

    An deiner Stelle hätte ich das geklärt bevor ich den Namen gewechselt hätte. Wie muss deine arme Tochter sich jetzt fühlen, da du einen anderen Namen hast, als sie? Vll hätte dein neuer Mann ja auch deinen Namen annehmen können, oder du wenigstens einen Doppelnamen. Den Vater kann niemanden zwingen der Namensänderung zuzustimmen, aber du kennst ihn ja nicht erst seit gestern. Es wäre in deiner Pflicht gewesen, im Sinne deines Kindes zu denzen und zu planen. Die Situation hast du zu lasten deiner Tochter geschaffen.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    DH! Leider kann ich nur eins vergeben. Und leider darf ich auch nicht die "hilfreichste Antwort" bestimmen!

    Kommentar von kadderle kadderlekadderle

    Echt ne super Antwort. DH auch von mir!

  • 2
    Antwort von KriLu KriLu

    wie bist du denn drauf? ich möchte dich hier nicht angreifen, aber so ein hass gegenüber dem vater deiner tochter ist nicht gut, gerade wegen deiner tochter! kann es sein, dass du ihn aus deinem leben ekeln willst mit so etwas? willst du mit deinem neuen partner eine kleine familie ganz ohne deinen ex haben? so kommt es mir vor. aber vergiss nicht: dein ex ist immer noch der vater deiner tochter und gehört somit dazu (wenn auch nicht in eure wohnung, das ist klar). wenn du an seiner erziehung (bezüglich geteiltes sorgerecht) zweifelst, dann rede mit ihm bzw. dem jugendamt. jedenfalls kannst du deine tochter nicht einfach unbenennen lassen, da ihr beide das sorgerecht habt.

    Kommentar von janamilena janamilena

    wenn du wüsstest was er mit mir abgezogen hat würdest du genauso ein Bild von ihm haben also schreib hier nix hin wovon du keine ahnung hast

    Kommentar von KriLu KriLuKriLu

    dann kläre das mit dem jugendamt. wie schon geschrieben, ich will dich nicht angreifen, aber man spürt bei deinen worten richtig den hass. und das tut ja weder dir noch im endeffekt dann deiner tochter gut. sie soll ja ihre kindheit genießen, das kann ja auch nur in deinem sinne sein. alles gute :)

    Kommentar von netzotto netzottonetzotto

    Deine Frage reicht um alles zu verstehen.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Warum muß das Kind leiden, wenn Dein Mann zu Dir nicht nett war - in welcher Form auch immer?

    Kommentar von bibi21 bibi21bibi21

    JA was er mit dir abgezogen hat, hat aber nix damit zutun das deine Tochter den namen deines neuen tragen soll. Wenn er das nicht möchte solltst du das akzeptieren, sei froh das er sich überhaupt gedanken darüber macht und überhaupt sich drum kümmert. Wenn dir das nicht gefällt was er tut dann sprech mit ihm.

  • 1
    Antwort von Narinta Narinta

    Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, da ihr beide das Sorgerecht habt, wirds schwer. Er müsste zustimmen. Aber würde mich da mal bei der Stadt oder bei einem Anwalt informieren. Und klar, dass macht er nur um dich zu ärgern. Aber wenn er sich so wenig um sie kümmert, und sie ständig zu spät holt und zu früh bringt, vielleicht hast du dann gute Karten. Einfach informieren.

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    Antwort von ClintLeonPowers ClintLeonPowers

    Die Entscheidung triffst du und deine Tochter. "Er" ist schon lange aus dem Rennen.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Es soll doch immer um das Wohl des Kindes gehen. Und nur weil Du nicht den Kindsnamen behalten wolltest sondern unbedingt den Namen ändern mußtest, soll das Kind das jetzt auch machen müssen? Was kann das Kind dafür, daß Mama und Papa sich nicht mehr verstehen? Warum muß es jetzt noch mehr unter den Folgen leiden?

    Ein Kind ist doch kein Gegenstand, den man einfach so umbenennen kann! Zum Glück hat der Vater ein Mitspracherecht - Dir scheint Dein eigenes Wohlbefinden ja wichtiger zu sein als das des Kindes!

    Kommentar von janamilena janamilena

    ja der tolle vater........ wenn ihr wüsstet

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    Antwort von Katja1978 Katja1978

    Hallo, da ihr beide das Sorgerecht habt, und er es nicht möchte, hast Du kaum Chancen das Deine Tochter den Nachnamen Deines Mannes bekommen kann-das Thema habe ich leider auch durch... Ich hab jetzt einen Doppelnamen... Die Sache mit der Namens-Übernahme kommt einer Adoption gleich- so wurde mir das erklärt.Solange Dein Ex nicht von sich aus sein Sorgerecht abtritt wird sich nichts ändern...

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    Antwort von WetWilly WetWilly

    Nach dem derzeitigen Namensrecht kann Deine Tochter nur dann den Namen Deines neuen Mannes annehmen, wenn er Sie adoptieren würde. Dazu müsste Dein Ex zustimmen, und das wirst Du wohl knicken können. Den Klageweg kannst Du Dir sparen, bis Du da durch bist, ist Deine Tochter schon erwachsen.

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    Antwort von Michel12 Michel12

    Kinder ab 12 Jahre können mitentscheiden,welchen Namen sie tragen möchten.

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    Antwort von kochstuebchen kochstuebchen

    ohne seine einwilligung wirst du nichts machen können, da er auch das sorgerecht hat.

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