gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Brauche dringend einen Rat....habe gester einen Brief vom Anwalt bekommen

gefragt von danimaus76danimaus76 am 27.07.2008 um 12:05 Uhr

Wurde 2001 mit Kind sitzengelassen, Sachen des Ex lagerten trotz mehrmaligen Bitten von mir, der damaligen Freundin und seiner Eltern in meinem Keller. 2006 neue Beziehung, Umzug. 2005-2007 keine Ahnung wo er wohnt, die andere auch mit Kind sitzenlassen. Unter den Sachen Modelleisenbahnkram-wegen Umzug verkauft Weihnachtsgeschenke für das Kind. Nun behauptet er es hat eine Abmachnung gegeben. Gab es nie, weder schriftlich noch mündlich u. ich würde es ihm vorenthalten, wenn es wirklich verkauft ist will er das Geld. Wir stehen aber vor großem Umzug und sind leider momentan auf Hartz4. Mein Mann hat erst am neuen Wohnort Arbeit. Was tun. Selbst einen Anwalt??


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Recht (33660)
Familie (8864)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


LaOla60
beantwortet von LaOla60 am 27. Juli 2008 12:08
6x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

er ist in der Beweispflicht, also Ruhe bewahren und abwarten ob er Klage einreicht. Solange würde ich nichts unternehmen

Kommentar von 7ff9f3c8d2c8139027f97b1595c83ffesmallfuechschen1979 am 27. Juli 2008 12:10

hat er irgendweinen nachweis, dass die sachen sich in deinem besitz befinden würden?

Kommentar von 686b3d3e3eb18c2c880da16dc36bedf0smallLaOla60 am 27. Juli 2008 12:14

Falls er dir nachweisen kann das du die Sachen verkauft hast, würde ich ihm aber im Gegenzug Lagerkosten in Rechnung stellen

Kommentar von 7ff9f3c8d2c8139027f97b1595c83ffesmallfuechschen1979 am 27. Juli 2008 12:16

gute idee

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 27. Juli 2008 12:31

Ihm geht im Moment der Hintern auf Grundeis, denn wie sich herausstellte waren es nicht wie immer behauptet hat seine eigenen Sachen. Mir geht es nur auf den Kekes das er immer versucht mir eins reinzuwürgen. Es ist nicht das erste mal. Warum muß ich mich so von ihm behandeln lassen?

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 27. Juli 2008 12:32

Und ich finde 7 Jahre sind genug Zeit um die Sachen zu holen.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 27. Juli 2008 12:15
3x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast Du ihn aufgefordert, seine Sachen zu entfernen und - nachdem diese Aufforderung erfolglos blieb - die Sachen nach einer angemessenen Frist verwertet. Da üblicherweise davon auszugehen ist, daß eine Lagerung Geld kostet, ist das auch möglich, um weitere Kosten zu vermeiden.

Ganau genommen hättest Du die Verwertung androhen müssen, aber wenn Dir - nicht zuletz, weil Du mit der Verwertung deutlich länger gewartet hast, als Dir eigentlich zumutbar gewesen wäre - keine Zustelladresse bekannt war, war Dir das eben nicht möglich.


gri1su
beantwortet von gri1su am 27. Juli 2008 12:16
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn ich das richtig verstehe, wurde er mehrfach aufgefordert, seine Sachen abzuholen. Wenn dem so ist, und Du kannst es beweisen, dann ist es nicht Dein Problem, wenn er der Auifforderung nicht nachkommt und nicht auf diese Aufforderungen reagiert. Du bist keinesfalls verpflichtet, seine Sachen über Jahre aufzubewahren.

Wie LaOla60 schon schreibt: Dein Ex ist in der Beweispflicht. Also bleib erst einmal ganz gelassen. Du kannst ja auch eine Gegenrechnung aufmachen und Lagergebühren für die Zeit der Aufbewahrung erheben. So eine lange Lagerung bei einer Spedition wäre sehr teuer......

Ich würdfe dem Anwalt schreiben, dass Dein Ex aus den und den Gründen keinerlei Anspruch hat. Sollte wirklich Klage eingereicht werden (was ich bezweifle), hast Du immer noch Zeit für einen eigenen Anwalt.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 27. Juli 2008 12:24

Ja mehrmals hab ich es ihm gesagt, zwischenzeitlich konnte er ja auch den Kleiderschrank holen und ihn zu Geld machen.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 27. Juli 2008 12:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

hast du sein eigentum verkauft..., hast du jetzt ein problem.

du kannst nicht einfach anderer leute sachen verscherbeln, auch wenn das mal dein freund war.

am besten du suchst dir auch einen anwalt.

Kommentar von FrankoNero am 27. Juli 2008 12:15

Stimmt. Dh. Wäre eine gute Prüfungsfrage für Jus Studenten. Problematik Besitzer und Eigenümer.

Dein Fehler war, dass du gesagt hast, das du es verkauft hast. Hättest du es weggeschmissen, wäre ein etwaiige Geldforderung schwerer durchzusetzen.
Da du ihm das aber schon erzählt hast, wirst du wohl zahlen müssen.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 27. Juli 2008 12:19

Aber allein schon die Aussage wir hätten eine Vereinbarung gehabt empfinde ich schon sehr anmaaßend, da es nie eine gab. Soll ich mit seinem Kram durch ganz Deutschland ziehen. Er hat genug Zeit gehabt, 7 Jahre die Sachen abzuholen. Als er abgehauen ist hat er ´dann nur eine Querstrasse weiter gewohnt. Und zu sagen wo er damit hin soll ist für mich kein Argument. Er war zu faul seinen Kram abzuholen. Und das war nicht aus gehässigkeit sondern aus Platzgründen. Und wie sich dann jetz noch herausgestellt hat war das Zeug nicht wie er sagt sein eigenes sondern das seines Vaters. Und nun geht ihm der Hintern auf Grundeis. Ich finde es nicht fair das ich mich so von ihm behandeln lassen soll.


monja1995
beantwortet von monja1995 am 27. Juli 2008 12:14
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hättest ihm eine Frist setzen müssen, bis zu welchem Zeitpunkt er seinen Kram abholen muss. Natürlich auch gleich mit dem Hinweis, wenn das bis dahin nicht geschieht, Du es auf seine Kosten kostenpflichtig einlagern wirst. Allerdings hättest Du davon nichts verkaufen dürfen und mußt ihm das erhaltene Geld auszahlen. Ob Du ihm jetzt noch eine Frist setzen kannst, kann Dir nur ein Anwalt sagen, da es dafür auch Verjährungsfristen gibt.



tradaix
beantwortet von tradaix am 27. Juli 2008 12:15
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Du hättest nach mehrmaliger Aufforderung, seine Sachen abzuholen, diese schon nach toleranten drei Monaten entsorgen können (Sperr-, Restmüll und Flohmarkt). Teile den Sachverhalt dem Anwalt mit.

► Wichtiger Hinweis im Profil beachten; erreichbar über Klick auf "tradaix" (Antwortleiste)!


Cassiopeia78
beantwortet von Cassiopeia78 am 27. Juli 2008 13:08
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

wenn er das geld haben will schreib ihm eine rechnung über einlagerungskosten für 7 jahre, die du deinen keller nicht nutzen konntest wegen seinem kram!


RBMannheim
beantwortet von RBMannheim am 27. Juli 2008 12:11
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn Du sein Eigentum ohne sein Wissen verkauft hast, hast Du eine Unterschlagung begangen! Ich würde mir schleunigst einen guten Anwalt besorgen! Besonders glaubwürdig klingt die Geschichte nicht!

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 27. Juli 2008 12:22

Wieso nicht glaubwürdig, er konnte ja auch den Kleiderschrank aus dem keller holen und verscherbeln und ich stand dann ohne da. Ist das gerecht???

Kommentar von 3ee281e9a55f2ec6395e48414c4a660fsmallRBMannheim am 27. Juli 2008 12:47

Wenn es seiner war, ja!

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 27. Juli 2008 12:51

Nein er gehörte nicht nur ihm!! Und davon hab ich auch keinen Pfennig gesehen.


Indy72
beantwortet von Indy72 am 27. Juli 2008 12:17
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Wenn er etwas von Dir verlangt, so muss er seine Ansprüche begründen. Im zweifelsfall gilt: Aussage gegen Aussage. Unter den Juristen gilt zudem die Regel vom knkludentem Handeln, also wenn ihm die Sachen wichtig gewesen wären, hätte er sich alles längst holen können, oder? Es wäre dir nicht zuzumuten, alten Schrott über Jahre auf deine Kosten zu lagern und mit ihnen umzuziehen.


anonym
beantwortet von jotde01 am 27. Juli 2008 12:30
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

ich würde erst einmal abwarten, was er unternimmt. Das mit dem Anwalt kannst du dann immer noch machen, aber vielleicht macht der Ex auch nur viel Lärm...


Frage beantworten

Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.