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Brauche dringend einen Rat....habe gester einen Brief vom Anwalt bekommen

Frage von danimaus76 danimaus76

Wurde 2001 mit Kind sitzengelassen, Sachen des Ex lagerten trotz mehrmaligen Bitten von mir, der damaligen Freundin und seiner Eltern in meinem Keller. 2006 neue Beziehung, Umzug. 2005-2007 keine Ahnung wo er wohnt, die andere auch mit Kind sitzenlassen. Unter den Sachen Modelleisenbahnkram-wegen Umzug verkauft Weihnachtsgeschenke für das Kind. Nun behauptet er es hat eine Abmachnung gegeben. Gab es nie, weder schriftlich noch mündlich u. ich würde es ihm vorenthalten, wenn es wirklich verkauft ist will er das Geld. Wir stehen aber vor großem Umzug und sind leider momentan auf Hartz4. Mein Mann hat erst am neuen Wohnort Arbeit. Was tun. Selbst einen Anwalt??

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Antworten (10)

  • 6
    Antwort von LaOla60 LaOla60

    er ist in der Beweispflicht, also Ruhe bewahren und abwarten ob er Klage einreicht. Solange würde ich nichts unternehmen

    Kommentar von fuechschen1979 fuechschen1979fuechschen1979

    hat er irgendweinen nachweis, dass die sachen sich in deinem besitz befinden würden?

    Kommentar von LaOla60 LaOla60LaOla60

    Falls er dir nachweisen kann das du die Sachen verkauft hast, würde ich ihm aber im Gegenzug Lagerkosten in Rechnung stellen

    Kommentar von fuechschen1979 fuechschen1979fuechschen1979

    gute idee

    Kommentar von danimaus76 danimaus76danimaus76

    Ihm geht im Moment der Hintern auf Grundeis, denn wie sich herausstellte waren es nicht wie immer behauptet hat seine eigenen Sachen. Mir geht es nur auf den Kekes das er immer versucht mir eins reinzuwürgen. Es ist nicht das erste mal. Warum muß ich mich so von ihm behandeln lassen?

    Kommentar von danimaus76 danimaus76danimaus76

    Und ich finde 7 Jahre sind genug Zeit um die Sachen zu holen.

  • 3
    Antwort von WolfRichter WolfRichter

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, hast Du ihn aufgefordert, seine Sachen zu entfernen und - nachdem diese Aufforderung erfolglos blieb - die Sachen nach einer angemessenen Frist verwertet. Da üblicherweise davon auszugehen ist, daß eine Lagerung Geld kostet, ist das auch möglich, um weitere Kosten zu vermeiden.

    Ganau genommen hättest Du die Verwertung androhen müssen, aber wenn Dir - nicht zuletz, weil Du mit der Verwertung deutlich länger gewartet hast, als Dir eigentlich zumutbar gewesen wäre - keine Zustelladresse bekannt war, war Dir das eben nicht möglich.

  • 2
    Antwort von gri1su gri1su

    Wenn ich das richtig verstehe, wurde er mehrfach aufgefordert, seine Sachen abzuholen. Wenn dem so ist, und Du kannst es beweisen, dann ist es nicht Dein Problem, wenn er der Auifforderung nicht nachkommt und nicht auf diese Aufforderungen reagiert. Du bist keinesfalls verpflichtet, seine Sachen über Jahre aufzubewahren.

    Wie LaOla60 schon schreibt: Dein Ex ist in der Beweispflicht. Also bleib erst einmal ganz gelassen. Du kannst ja auch eine Gegenrechnung aufmachen und Lagergebühren für die Zeit der Aufbewahrung erheben. So eine lange Lagerung bei einer Spedition wäre sehr teuer......

    Ich würdfe dem Anwalt schreiben, dass Dein Ex aus den und den Gründen keinerlei Anspruch hat. Sollte wirklich Klage eingereicht werden (was ich bezweifle), hast Du immer noch Zeit für einen eigenen Anwalt.

    Kommentar von danimaus76 danimaus76danimaus76

    Ja mehrmals hab ich es ihm gesagt, zwischenzeitlich konnte er ja auch den Kleiderschrank holen und ihn zu Geld machen.

  • 1
    Antwort von Cassiopeia78 Cassiopeia78

    wenn er das geld haben will schreib ihm eine rechnung über einlagerungskosten für 7 jahre, die du deinen keller nicht nutzen konntest wegen seinem kram!

  • 1
    Antwort von tradaix tradaix

    Du hättest nach mehrmaliger Aufforderung, seine Sachen abzuholen, diese schon nach toleranten drei Monaten entsorgen können (Sperr-, Restmüll und Flohmarkt). Teile den Sachverhalt dem Anwalt mit.

    ► Wichtiger Hinweis im Profil beachten; erreichbar über Klick auf "tradaix" (Antwortleiste)!

  • 1
    Antwort von monja1995 monja1995

    Du hättest ihm eine Frist setzen müssen, bis zu welchem Zeitpunkt er seinen Kram abholen muss. Natürlich auch gleich mit dem Hinweis, wenn das bis dahin nicht geschieht, Du es auf seine Kosten kostenpflichtig einlagern wirst. Allerdings hättest Du davon nichts verkaufen dürfen und mußt ihm das erhaltene Geld auszahlen. Ob Du ihm jetzt noch eine Frist setzen kannst, kann Dir nur ein Anwalt sagen, da es dafür auch Verjährungsfristen gibt.

  • 1
    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    hast du sein eigentum verkauft..., hast du jetzt ein problem.

    du kannst nicht einfach anderer leute sachen verscherbeln, auch wenn das mal dein freund war.

    am besten du suchst dir auch einen anwalt.

    Kommentar von FrankoNero FrankoNeroFrankoNero

    Stimmt. Dh. Wäre eine gute Prüfungsfrage für Jus Studenten. Problematik Besitzer und Eigenümer.

    Dein Fehler war, dass du gesagt hast, das du es verkauft hast. Hättest du es weggeschmissen, wäre ein etwaiige Geldforderung schwerer durchzusetzen.
    Da du ihm das aber schon erzählt hast, wirst du wohl zahlen müssen.

    Kommentar von danimaus76 danimaus76danimaus76

    Aber allein schon die Aussage wir hätten eine Vereinbarung gehabt empfinde ich schon sehr anmaaßend, da es nie eine gab. Soll ich mit seinem Kram durch ganz Deutschland ziehen. Er hat genug Zeit gehabt, 7 Jahre die Sachen abzuholen. Als er abgehauen ist hat er ´dann nur eine Querstrasse weiter gewohnt. Und zu sagen wo er damit hin soll ist für mich kein Argument. Er war zu faul seinen Kram abzuholen. Und das war nicht aus gehässigkeit sondern aus Platzgründen. Und wie sich dann jetz noch herausgestellt hat war das Zeug nicht wie er sagt sein eigenes sondern das seines Vaters. Und nun geht ihm der Hintern auf Grundeis. Ich finde es nicht fair das ich mich so von ihm behandeln lassen soll.

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    Antwort von jotde01 jotde01

    ich würde erst einmal abwarten, was er unternimmt. Das mit dem Anwalt kannst du dann immer noch machen, aber vielleicht macht der Ex auch nur viel Lärm...

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    Antwort von Indy72 Indy72

    Wenn er etwas von Dir verlangt, so muss er seine Ansprüche begründen. Im zweifelsfall gilt: Aussage gegen Aussage. Unter den Juristen gilt zudem die Regel vom knkludentem Handeln, also wenn ihm die Sachen wichtig gewesen wären, hätte er sich alles längst holen können, oder? Es wäre dir nicht zuzumuten, alten Schrott über Jahre auf deine Kosten zu lagern und mit ihnen umzuziehen.

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    Antwort von RBMannheim RBMannheim

    Wenn Du sein Eigentum ohne sein Wissen verkauft hast, hast Du eine Unterschlagung begangen! Ich würde mir schleunigst einen guten Anwalt besorgen! Besonders glaubwürdig klingt die Geschichte nicht!

    Kommentar von danimaus76 danimaus76danimaus76

    Wieso nicht glaubwürdig, er konnte ja auch den Kleiderschrank aus dem keller holen und verscherbeln und ich stand dann ohne da. Ist das gerecht???

    Kommentar von RBMannheim RBMannheimRBMannheim

    Wenn es seiner war, ja!

    Kommentar von danimaus76 danimaus76danimaus76

    Nein er gehörte nicht nur ihm!! Und davon hab ich auch keinen Pfennig gesehen.

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