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Brauche dringend einen Rat bezüglich Familienrechtsfragen!!!!

Frage von Sanna83 Sanna83

Mein Freund und ich erwarten im November unser Kind. Wir beide sind Hartz 4 Empfänger (ich leider aus gesundheitlichen Gründen---nicht aus Faulheit). Mein Freund macht momentan eine Umschulung zum EU-Kraftfahrer und hat ende des Jahres auch einen Job. Er hat aus seiner ersten Beziehung einen Sohn (8 Jahre) den er aber nicht sehen darf da die Mutter ein Drache ist. Jetzt raten mir alle einen Anwalt zu nehmen und ihn nicht zu heiraten. Allein schon die Schulden von seinem Sohn sind extrem hoch. Und viele meinen das sein Sohn mehr Rechte hat wie unser Baby. Dann noch das mit dem heiraten er dürfte nur so und so viel verdienen....und ich müsste darunter leiden.

Ich verstehe das alles nicht und würde mich freuen wenn man mir einen RAT geben könnte.

Bitte nur ERNST gemeinte Ratschläge!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

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Antworten (13)

  • 3
    Antwort von Oberzicke Oberzicke

    Mit den "Schulden von seinem Sohn" meinst Du sicherlich die Unterhaltszahlungen, die Dein Freund leisten müsste und noch nicht getan hat, oder? Denn ein 8jähriger Sohn wird sicher noch keine eigenen Schulden haben.

    Beide seiner Kinder haben die gleichen Rechte. Da hat der 8jährige keine größeren Rechte, allerdings sind natürlich die Unterhaltszahlungen schon ins Unermessliche gestiegen, vermute ich mal.

    Du musst für Dich selbst entscheiden, ob Du ein Leben am Existenzminimum führen willst oder nicht. Viel leisten wirst Du/werdet Ihr Euch nicht nicht können. Alles Geld wird für die Tilgung der Schulden bzw. auch für den normalen Lebensunterhalt drauf gehen. Kein Urlaub, kein schickes Auto ... das muss Dir klar sein!

    Wenn Du ihn heiratest, würde ich auf jeden Fall einen Ehevertrag machen und definitiv nie irgendwelche Kredite etc. mit Deinem Mann unterschreiben, da Du dann voll und ganz mithaftest und Dich das selbst finanziell zerstören kann; Dein Leben lang!

    Kommentar von mullemaeuschen mullemaeuschenmullemaeuschen

    ...ahhh jetzt leuchtet bei mir auch Osram 2000.

    LG zu Dir

    mulle

  • 3
    Antwort von swallowtail swallowtail

    Mit 8 Jahren soll der Sohn deines Freundes extrem hohe Schulden haben??

    Das verstehe ich nicht.

    Und jedes Kind hat gleiche Rechte, nicht mehr oder weniger. Unterhaltspflichtig ist er immer.

  • 2
    Antwort von mullemaeuschen mullemaeuschen

    Mein Freund und ich erwarten im November unser Kind.

    Herzlichen Glückwunsch.

    Wir beide sind Hartz 4 Empfänger (ich leider aus gesundheitlichen Gründen---nicht aus Faulheit).

    HarzIV-Empfänger zu sein, ist in der heutigen Zeit kein Makel!

    Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst, warum bekommst Du dann keine Erwerbsminderungsrente?

    Das wäre die normale Vorgehensweise. Ich will Dir um Himmels Willen keine Faulheit unterstellen. Nur HarzlV wegen Krankheit, kann ich gerade nicht nachvollziehen.

    Mein Freund macht momentan eine Umschulung zum EU-Kraftfahrer und hat ende des Jahres auch einen Job.

    Noch einmal herzlichen Glückwunsch. Dann hat Dein Freund sich richtig ins Zeug gelegt und zeigt vielen, möglicherweise auch hier im Forum, das es immer noch Möglichkeiten gibt um an Arbeit zu kommen.

    Er hat aus seiner ersten Beziehung einen Sohn (8 Jahre) den er aber nicht sehen darf da die Mutter ein Drache ist.

    Vorsicht mit Beleidigungen. Irgendwer könnte Dich per Zufall möglicherweise kennen.**Drache könnte schon als minderschwere Beleidigung ausgelegt werden. Das könnte dann unangenehm ins Geld gehen…nur so als Tipp.**

    Jetzt raten mir alle einen Anwalt zu nehmen und ihn nicht zu heiraten.

    Warum benötigst Du einen AW um Deinen Freund nicht zu heiraten? Will Dich da jemand verwirren? Wenn Du nicht heiraten willst, dann heiratest Du eben nicht. Aus die Maus.

    Allein schon die Schulden von seinem Sohn sind extrem hoch.

    Wie kann ein 8.jähriges Kind extrem hohe Schulden haben??? mulle grübelt, aber es fällt mir nichts ein.

    Und viele meinen das sein Sohn mehr Rechte hat wie unser Baby.

    Wenn der Sohn ehelich ist, kann es erst einmal so sein. Aber

    Das neuere deutsche Recht unterscheidet seit 1. Juli 1998 (auch begrifflich) nicht mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern, wie dies früher der Fall war, beispielsweise im Hinblick auf das Erbrecht. Der Begriff kommt nur noch in Art. 6 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) vor, weil der Aufwand für eine Verfassungsänderung gescheut worden ist. In allen anderen Bundesgesetzen hatte der Gesetzgeber durch das Nichtehelichengesetz zum 1. Juli 1970 den Wortlaut auf nichteheliche Kinder abgeändert. Seither stand das nichteheliche Kind unter der elterlichen Sorge der Mutter, zuvor war das Jugendamt stets Amtsvormund gewesen. In der Zeit vom 1. Juli 1970 bis 30. Juni 1998 war allerdings der Kindesmutter weiterhin das Jugendamt als Amtspfleger zur Seite gestellt worden, das obligatorisch für Fragen der Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt, Namensrecht und Erbrecht des Kindes zuständig war (§§ 1706 ff. BGB i.d.Fassung bis 30. Juni 1998). Inzwischen gilt auch das als diskriminierend, weshalb die Unterscheidung in eheliche und nichteheliche Kinder durch die Kindschaftsreform 1998 ganz abgeschafft wurde. Der Untertitel (§§ 1615a-1615n BGB) über die Unterhaltspflicht betreffend nichteheliche Kinder im Bürgerlichen Gesetzbuch trägt seit 1. Juli 1998 die Überschrift „Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern“. Die unterhalts- und erbrechtlichen Unterschiede wurden im Rahmen dieser Reform abgeschafft, seither können diese Kinder auch einer Erbengemeinschaft angehören. Das Jugendamt wird seit 1998 nur noch im Rahmen der freiwilligen Beistandschaft in Vaterschafts- und Unterhaltssachen tätig. Alte Amtspflegschaften wurden 1998 gesetzlich von Amts wegen in Beistandschaften umgewandelt („Altfälle“). http://de.wikipedia.org/wiki/Unehelichkeit

    Bilde Dir selbst eine Meinung und höre nicht soviel auf etwas, was andere möglicherweise zu wissen glauben.

    Dann noch das mit dem heiraten er dürfte nur so und so viel verdienen....und ich müsste darunter leiden.

    Wenn Dein Freund so und so viel verdient, warum musst Du darunter leiden. Natürlich muss er den Verpflichtungen für das erste Kind nachkommen. Hast Du ihn einmal gefragt ob er auch Unterhalt an die Kindesmutter zahlen muss?

    Ich verstehe das alles nicht und würde mich freuen wenn man mir einen RAT geben könnte.

    Du, Deine Frage ist leider ein reines Wirrwarr. Ich helfe gerne, habe aber immer noch nicht, selbst nachdem ich die Frage auseinandergenommen habe, nicht herausfinden können, was Du wirklich wissen möchtest.Ich hoffe die Babyfrage konnte ich einigermaßen auflösen.

    Bitte nur ERNST gemeinte Ratschläge!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Die bekommst Du in diesem Forum sowieso und dann noch umsonst. Bitte formuliere die Frage um, schreibe einfach noch einmal, was Du denn noch außer „Baby“ wissen möchtest.

    Liebe Grüße zu Dir

    mulle

  • 2
    Antwort von reiterhexe reiterhexe

    ganz ehrlich.. wenns um's Geld geht hört bei vielen Menschen alles auf. Da zählt kein Verwandtheitsgrad oder Freundschaft .. es kann zu bitterbösen Streits kommen. Achte auf Dich und Dein Baby - haltet Euch davon raus. Wenn ihr heiraten wollt dann lieber mit Ehevertrag damit Du nicht irgendwann die Schulden von ihm oder seiner Familie tragen mußt. Unterschreibe keine Bürgschaften!!!!! Viel Glück für Dein Baby und Dich!

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Man kann nicht als 8-jähriger extrem hohe Schulden haben....., das ist nicht normal.

    Eher sind es scheinbar Unterhaltsschulden des Vaters seines Sohnes gegenüber, so wie ich es verstehe.

    Kommentar von Sanna83 Sanna83

    jA vielen Dank ich merke das schon weil mich das alles so runter zieht. Danke für die rasche Antwort.

    Kommentar von swallowtail swallowtailswallowtail

    Dann nur mit einem Ehevertrag oder gar nicht heiraten!

    Übrigens, auch deinem Kind gegenüber ist er unterhaltspflichtig! Stelle dir mal vor, dieser Typ macht das Gleiche mit deinem Kind, wie er es mit seinem Sohn tut.

    Kommentar von reiterhexe reiterhexereiterhexe

    Auf jeden Fall würde ich von einer Ehe abraten. Er soll erst mal sein Leben in den Griff kriegen

    Kommentar von mullemaeuschen mullemaeuschenmullemaeuschen

    Weder der eine noch der andere Ehegatte in einer neue Ehegemeinschaft, muss für den Unterhalt des geschiedenen Ehegattens aufkommen

    LG zu Dir

    mulle

    @reiterhexe

    Der Freund hat doch sein Leben im Griff. Er macht eine Umschulung und hat angeblich auch schon einen Job.

    Das ist doch eine gute Ansage!

  • 1
    Antwort von Undsonstso Undsonstso

    erst einmal haben unterhalt und umgang rein gar nichts miteinander zu tun,

    somit hat dein partner trotz allem ein recht, den sohn zu sehen.

    es ist natürlich leicht, zu behaupten, dass seine exfrau ein drachen ist.

    ich behaupte doch auch nicht, dass dein freund /ihr ex zu bequem ist, sich sein recht einzufordern mit hilfe von jugendamt und gericht.

    und ich behaupte auch nicht, dass er lieber alle 2 wochen auf dieses umgangsrecht verzichtet, da ein wochenende mit einem achtjährigen kostet ja auch etwas.

    nein, dein kind wird nicht benachteiligt sein.

    bei einem scheitern der beziehung guckst du schon mal ein bisschen zukunft für dein kind,

    denn du wirst weder unterhalt erhalten,

    noch wird der vater es mal besuchen oder abholen.

    ob eine ehe /heirat sinnvoll ist, weiss hier keiner

  • 1
    Antwort von FalkTauberle FalkTauberle

    Grundsätzlich gilt, daß der Unterhaltsanspruch von Kindern dem des geschiedenen (und auch des aktuellen) Ehepartners vorgeht. Die Kinder werden jedoch gleich behandelt. Sein Sohn hat also keinesfalls mehr Rechte als das Baby.

    Allerdings können diese Verpflichtungen Auswirkungen auf Deine Ansprüche haben. (Allerdings die des Babys auch auf die der Exfrau.)

    Das mit den Schulden des achtjährigen Sohnes verstehe ich nicht.

    Verdienen darf jeder soviel er will bzw. er aushandeln kann; da gibt es keine Beschränkungen.

  • 1
    Antwort von Virginia47 Virginia47

    Alle Kinder haben die gleichen Rechte - egal ob in oder außerhalb der Ehe geboren. Nur die Ex-Frau wird dann hinten angestellt. Weil zuerst die Kinder zu versorgen sind.

  • 1
    Antwort von WetWilly WetWilly

    Also: Fakt ist - er ist seinem Sohn gegenüber Unterhaltspflichtig. Dort sind natürlich dann über die Zeit enorme Schulden aufgelaufen, die das Jugendamt auch alsbald vollstrecken wird (es ist davon auszugehen, dass das Jugendamt Unterhaltsvorschuss geleistet hat), wenn er wieder in Lohn- und Brot steht.

    Also wird ihm nur der Pfändungsfreibetrag von seinem Gehalt bleiben, das ist natürlich nicht die Welt.

    Das alles gilt unabhängig davon, ob Ihr verheiratet seid oder nicht.

  • 1
    Antwort von Frechnasihasi Frechnasihasi

    Wenn er die Vaterschaft anerkennt hat dein Sohn genauso die gleichen Rechte wie der Sohn aus der Ersten Beziehung. Was das heiraten betrifft... wenn ihr schon zusammenlebt wir sein Einkommen usw ja eh schon auf dich angerechnet, macht also keinen Unterschied ob Trauschein oder nicht

  • 0
    Antwort von Dochijun Dochijun

    Hallo, willst Du den Kindsvater heiraten, weil es sich "so gehört"?! oder liebst Du ihn. Dann würde ich Dir aber empfehlen, mit der Heirat so lange zu warten, bis er wirklich einen Job hat. Dann läßt sich das ganze auch besser berechnen.Er schuldet wohl Unterhalt, hatte aber bisher keinen Schmerz damit, weil auf HartzIV. Ich könnte jetzt so gemein sein und Dich fragen, was wollt Ihr Eurem Kind später mal bieten?! Ich bin noch gemeiner und frage, wie kann man unter den Umständen überhaupt ein Kind in die Welt setzen?!!! Was ist das nur für ein Typ, und den willst Du heiraten?! Wenn das Deine Eltern wollen, lass es. Wenn Du es willst,kann ich Dir nur abraten, warte, bis er das mit seiner ersten Beziehung im Griff hat, Gg

  • 0
    Antwort von jasmin1701 jasmin1701

    ich versteh das nicht ganz.der 8jähriege sohn,den er nicht sehen darf,hat schulden und mehr rechte?vielleicht meinst,der vater hat schulden.also,ich finde wenn liebe im spiel ist,zwischen dir und den vater des babys,dan klappt das schon.er muss nur privatkonkurs melden auf der b.h.damit die schulden nicht grösser werden.alimente für seinen 8jährigen sohn muss er zahlen.das ist plicht.geht zur bezirkshauptmanschaft.die helfen euch.ihr könnt ja auch,wenn ihr wollt,mal aufs gericht fahren.bei jeden gericht gibt es 1mal im monat eine gratis familienberatung/familiengericht.aber nen privatkonkurs würd ich machen.dan seit ihr in ein paar jahren die schulden los.und vielleicht hat er ja dan auch wenieger allimente zu zahlen.

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    Du meinst, der Vater Deines Kindes hat wegen seines ersten Sohnes hohe Unterhaltsschulden? - War er nicht willig zu zahlen? Oder woher rühren die?

    Wie zuverlässig wird er für Dein Kind sorgen (können)?

    Was ich nicht verstehe: Warum "darf" er nur eine bestimmte Summe verdienen? Damit Dein HartzIV nicht wegfällt? - Sicherlich wird er von Mehrverdienst nicht mehr Geld in der Tasche haben, weil er dann den Unterhalt für seine Kinder aufbringen muß. Aber das so zu sehen, wäre extrem kurzsichtig.

    Nicht richtig jedenfalls ist, daß sein erster Sohn mehr Rechte hätte als sein zweiter: alle Kinder eines Vaters haben dieselben Rechte. Der achtjährige Sohn hat lediglich einen geringfügig höheren Unterhaltsanspruch gemäß Düsseldorfer Tabelle.

    Kommentar von anjanni anjannianjanni

    Ach ja - und heiraten würde ich ihn zumindest vorläufig auch nicht. Du hast als Ehefrau keinerlich Vorteile, Du kaufst aber alle Nachteile mit ein, wenn Du dann für seine Schulden mit geradestehen mußt. Als Ehefrau verlangt jede Bank bei jedem neuen Kredit eine Bürgschaft von Dir - als Lebensgefährtin nicht.

  • 0
    Antwort von Fotografin1958 Fotografin1958

    Warum hat ein Achtjähriger denn schon so hohe Schulden? Oder hat Ihr Freund den Unterhalt für seinen Sohn nicht gezahlt, dass Ihr Freund deswegen so hohe Schulden hat?

    Wenn Sie Ihren Freund dennoch heiraten möchten, dann bestehen Sie auf einen Ehevertrag und übernehmen Sie nicht seine Schulden (auch keine Bürgschaft!).

    Kommentar von Frechnasihasi FrechnasihasiFrechnasihasi

    gemeint sind glaub ich die Schulden des Vaters für seinen Sohn .. Unterhaltsansprüche usw

    Kommentar von Sanna83 Sanna83

    Ja genau die Schulden wegen Unterhalt!!

    Kommentar von Frechnasihasi FrechnasihasiFrechnasihasi

    Also ich weiss ja nicht ob das von Stadt zu Stadt unterschiedlich ist... aber bei uns ist das so wenn er nur ein geringes Einkommen hat bzw keines und nachweist das er sich um Arbeit bemüht wird ihm der Unterhaltsvorschuss erlassen vom Jugendamt. Muss also nichts zurückzahlen

    Kommentar von mullemaeuschen mullemaeuschenmullemaeuschen

    http://wissenswiki.erziehungspflicht.de/index.ph

    Der Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Uhvorschg|UVG) ist eine Sozialleistung für Kinder unter 12 Jahren, die 1980 eingeführt wurde. Ziel des Unterhaltsvorschusses ist es, soziale Härten von den Kindern abzuwenden, wenn der Unterhaltspflichtige der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, zahlungsungfähig ist (Uhvorschg § 1).

    Unterhaltsvorschuss wird von den Unterhaltsvorschusskassen, das sind spezielle Stellen der kommunalen Jugendämter, gewährt (Uhvorschg § 9).

    Der Unterhaltspflichtige wird selbstverständlich für die Rückzahlung des Unterhalts in Anspruch genommen (Uhvorschg § 7) und obliegt einigen Auskunftspflichten (Uhvorschg § 6). Die Lasten des Unterhaltsvorschusses werden zu 1/3 vom Bund und im Landesrecht vom Bundesland und der Gemeinde gemeinsam getragen (Uhvorschg § 8).

    Die Landeshaushaltsordnung (LHO) der jeweiligen Bundesländer, bzw. der zuständigen Gemeinden lässt aus bestimmten Gründen den Erlass von Verpflichtungen eines Schuldners zu. Zuständig ist die jeweilig zuständige Zahlstelle

    Dieser Umstand trifft nicht ausdrücklich, aber auch auf geleisteten Unterhaltsvorschuss zu.

    p/Unterhaltsvorschuss_(Erlass)

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