Mein Freund und ich erwarten im November unser Kind.
Herzlichen Glückwunsch.
Wir beide sind Hartz 4 Empfänger (ich leider aus gesundheitlichen Gründen---nicht aus Faulheit).
HarzIV-Empfänger zu sein, ist in der heutigen Zeit kein Makel!
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kannst, warum bekommst Du dann keine Erwerbsminderungsrente?
Das wäre die normale Vorgehensweise. Ich will Dir um Himmels Willen keine
Faulheit unterstellen. Nur HarzlV wegen Krankheit, kann ich gerade nicht nachvollziehen.
Mein Freund macht momentan eine Umschulung zum EU-Kraftfahrer und hat ende des Jahres auch einen Job.
Noch einmal herzlichen Glückwunsch. Dann hat Dein Freund sich richtig ins Zeug gelegt und zeigt vielen, möglicherweise auch hier im Forum, das es immer noch Möglichkeiten gibt um an Arbeit zu kommen.
Er hat aus seiner ersten Beziehung einen Sohn (8 Jahre) den er aber nicht sehen darf da die Mutter ein Drache ist.
Vorsicht mit Beleidigungen. Irgendwer könnte Dich per Zufall möglicherweise kennen.**Drache könnte schon als minderschwere Beleidigung ausgelegt werden. Das könnte dann unangenehm ins Geld gehen…nur so als Tipp.**
Jetzt raten mir alle einen Anwalt zu nehmen und ihn nicht zu heiraten.
Warum benötigst Du einen AW um Deinen Freund nicht zu heiraten? Will Dich da jemand verwirren? Wenn Du nicht heiraten willst, dann heiratest Du eben nicht. Aus die Maus.
Allein schon die Schulden von seinem Sohn sind extrem hoch.
Wie kann ein 8.jähriges Kind extrem hohe Schulden haben??? mulle grübelt, aber es fällt mir nichts ein.
Und viele meinen das sein Sohn mehr Rechte hat wie unser Baby.
Wenn der Sohn ehelich ist, kann es erst einmal so sein. Aber
Das neuere deutsche Recht unterscheidet seit 1. Juli 1998 (auch begrifflich) nicht mehr zwischen ehelichen und unehelichen Kindern, wie dies früher der Fall war, beispielsweise im Hinblick auf das Erbrecht. Der Begriff kommt nur noch in Art. 6 Abs. 5 des Grundgesetzes (GG) vor, weil der Aufwand für eine Verfassungsänderung gescheut worden ist. In allen anderen Bundesgesetzen hatte der Gesetzgeber durch das Nichtehelichengesetz zum 1. Juli 1970 den Wortlaut auf nichteheliche Kinder abgeändert. Seither stand das nichteheliche Kind unter der elterlichen Sorge der Mutter, zuvor war das Jugendamt stets Amtsvormund gewesen. In der Zeit vom 1. Juli 1970 bis 30. Juni 1998 war allerdings der Kindesmutter weiterhin das Jugendamt als Amtspfleger zur Seite gestellt worden, das obligatorisch für Fragen der Vaterschaftsanerkennung oder Vaterschaftsfeststellung, Unterhalt, Namensrecht und Erbrecht des Kindes zuständig war (§§ 1706 ff. BGB i.d.Fassung bis 30. Juni 1998).
Inzwischen gilt auch das als diskriminierend, weshalb die Unterscheidung in eheliche und nichteheliche Kinder durch die Kindschaftsreform 1998 ganz abgeschafft wurde. Der Untertitel (§§ 1615a-1615n BGB) über die Unterhaltspflicht betreffend nichteheliche Kinder im Bürgerlichen Gesetzbuch trägt seit 1. Juli 1998 die Überschrift „Besondere Vorschriften für das Kind und seine nicht miteinander verheirateten Eltern“. Die unterhalts- und erbrechtlichen Unterschiede wurden im Rahmen dieser Reform abgeschafft, seither können diese Kinder auch einer Erbengemeinschaft angehören. Das Jugendamt wird seit 1998 nur noch im Rahmen der freiwilligen Beistandschaft in Vaterschafts- und Unterhaltssachen tätig. Alte Amtspflegschaften wurden 1998 gesetzlich von Amts wegen in Beistandschaften umgewandelt („Altfälle“).
http://de.wikipedia.org/wiki/Unehelichkeit
Bilde Dir selbst eine Meinung und höre nicht soviel auf etwas, was andere möglicherweise zu wissen glauben.
Dann noch das mit dem heiraten er dürfte nur so und so viel verdienen....und ich müsste darunter leiden.
Wenn Dein Freund so und so viel verdient, warum musst Du darunter leiden. Natürlich muss er den Verpflichtungen für das erste Kind nachkommen. Hast Du ihn einmal gefragt ob er auch Unterhalt an die Kindesmutter zahlen muss?
Ich verstehe das alles nicht und würde mich freuen wenn man mir einen RAT geben könnte.
Du, Deine Frage ist leider ein reines Wirrwarr. Ich helfe gerne, habe aber immer noch nicht, selbst nachdem ich die Frage auseinandergenommen habe, nicht herausfinden können, was Du wirklich wissen möchtest.Ich hoffe die Babyfrage konnte ich einigermaßen auflösen.
Bitte nur ERNST gemeinte Ratschläge!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Die bekommst Du in diesem Forum sowieso und dann noch umsonst. Bitte formuliere die Frage um, schreibe einfach noch einmal, was Du denn noch außer „Baby“ wissen möchtest.
Liebe Grüße zu Dir
mulle
...ahhh jetzt leuchtet bei mir auch Osram 2000.
LG zu Dir
mulle