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Brauche bitte dringend hilfe !!!!!

Frage von oFragezeichen oFragezeichen

Hallo, ich habe da mal dringend eine Frage und hoffe hier Hilfe zu finden.

Ich erkläre die Frage an einem Beispiel, da ich denke das dies übersichtlicher ist.

Person A hat vor vielen Jahren aus verschiedenen gründen Person B ein paar Lügengeschichten erzählt (mal abgesehen von der Moralischen Seite) ohne dabei jedoch jemanden beschuldigt zu haben. Nun nach einigen vergangenen Jahren hat Person B durch einen Persöhnlichen Konflikt diese Lügengeschichten zur anzeige gebracht. Person A wurde nun als Zeuge geladen. Person A hat ja laut SGB das Recht der Zeugenverweigerung nur im falle von Selbstbelastung oder bei Familienangehörigen. Hat Person A sich nun mit der "Lügerei" Strafbar gemacht, obwohl niemand von Person A mit den Lügen einer Straftat beschuldigt wurde ??

Ich hoffe ich konnte verständlich machen worum es geht. Danke schonal im vorraus für die Hilfe.

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Antworten (2)

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    Antwort von ichweisnix ichweisnix

    Hat Person A sich nun mit der "Lügerei" Strafbar gemacht, obwohl niemand von Person A mit den Lügen einer Straftat beschuldigt wurde ??

    Eine allgemeine Straftat der "Lügerrei" gibt es nicht. Es gibt diverse Straftaten, bei denen Lügen eine Rolle spielt. z.B. Uneidliche Falschaussage http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html dies setze aber voraus, das z.B. vor Gericht ausgesagt wurde. Auch z.B. bei Betrug spielen Lügen eine Rolle. Für Betrug muß A aber damit sich oder einen Dritten einen Vermögensvorteil verschaffen.

    Bei einer Zeugenvernehmung muß A natürlich die Wahrheit erzählen. Dies wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schlicht dazu führen, das das Verfahren eingestellt wird.

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    RatgeberHelden Antwort von skyfly71 skyfly71

    Och, mit Lügen können auch noch die Tatbestände "Vortäuschen einer Straftat", "Üble Nachrede" und "Verleumndung" in Betracht kommen. Und es stellt sich natürlich die Frage der Verjährung. Ein bisschen genauer müßte man es dann schon wissen,um dazu was sagen zu können.

    Übrigens: Zu einer zeugenschaftlichen Vernehmung muß man nicht erscheinen. Negative Konsequenzen entstehen durch Nichterscheinen nicht.

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Das mit der Vernehmung bezog sich übrigens auf die Polizei. Bei Gericht sieht das anders aus.

    Kommentar von oFragezeichen oFragezeichen

    Hallo, danke für die schnelle antwort. Wie das mit der vernehmung usw läuft das weiß ich ja schon und auch das diese tatbestände die logische schlussfolge wären, aber ! ohne verdächten/beschuldigten kann doch eine anzeige garkeinen bestand haben oder ??

    Ich geb mal noch ein besispiel da ich mein eigenes jetzt ungern schreiben möchte.

    Person A hat aus nicht bekannten gründen erzählt, dass es bestohlen wurde, aber nicht von wem !! Person B, der diese sache erzählt wurde hatte mitleid mit person A und hat diesen vorfall deshalb zur anzeige gebracht jedoch ohne beweise und ohne "täter/schuldigen"

    Also dürfte diese ohne hand und fuß gemeldete anzeige keinen bestand haben richtig ??

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Falsch. Wenn man jemand anderem eine Story erzählt, bei der man Opfer einer Straftat geworden ist, den Täter jedoch nennt, kann das "Vortäuschen einer Straftat" sein, wenn die Story bei einer Behörde oder bei der Polizei zum Besten gegeben wurde http://dejure.org/gesetze/StGB/145d.html

    Kommentar von oFragezeichen oFragezeichen

    Aber nur WENN man einen Täter nennt ?? oder auch wenn man keinen Täter nennt ??

    Kommentar von skyfly71 skyfly71skyfly71

    Beim "Vortäuschen einer Straftat" braucht man keinen Täter nennen. Die Strafbarkeit besteht darin, der Polizei weiss zu machen, irgendwo sei eine Straftat passiert (was ggf. Ermittlungen nach sich zieht) obwohl das gar nicht der Fall war.

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