Hallo, ich habe da mal dringend eine Frage und hoffe hier Hilfe zu finden.
Ich erkläre die Frage an einem Beispiel, da ich denke das dies übersichtlicher ist.
Person A hat vor vielen Jahren aus verschiedenen gründen Person B ein paar Lügengeschichten erzählt (mal abgesehen von der Moralischen Seite) ohne dabei jedoch jemanden beschuldigt zu haben. Nun nach einigen vergangenen Jahren hat Person B durch einen Persöhnlichen Konflikt diese Lügengeschichten zur anzeige gebracht. Person A wurde nun als Zeuge geladen. Person A hat ja laut SGB das Recht der Zeugenverweigerung nur im falle von Selbstbelastung oder bei Familienangehörigen. Hat Person A sich nun mit der "Lügerei" Strafbar gemacht, obwohl niemand von Person A mit den Lügen einer Straftat beschuldigt wurde ??
Ich hoffe ich konnte verständlich machen worum es geht. Danke schonal im vorraus für die Hilfe.
Das mit der Vernehmung bezog sich übrigens auf die Polizei. Bei Gericht sieht das anders aus.