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Brauch man für ein Jura studium Latinum?

Frage von davidjayn davidjayn

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Antworten (7)

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    Antwort von MaryRead MaryRead

    Die unis haben da unterschiedliche anforderungen, wuerde ich mal auf die relevanten seitengehen und die pruefungsordnungen lesen

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    Antwort von pomi14 pomi14

    Ja, das kleine Latein benötigt man.

    Ist zumindest bei uns so.

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    Antwort von flirtheaven flirtheaven

    in NRW ist es z.b. keine pflicht. ob es dort an einzelnen universitäten verlangt wird, kann ich nicht genau sagen.

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    Antwort von juergen04 juergen04

    Nein, braucht man nicht. Aber es hilft in manchen Fällen gut weiter, weil es einige oft verwendete juristische Fach-Formulierungen in lateinischer Sprache gibt. In dubio pro reo. Ne bis in idem. Culpa in Contrahendo. Conditio sine qua non. Venire contra factum proprium z.B. :-)

    Letztlich kann man deren Bedeutung aber auch einfach er-lernen.

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    Antwort von BigBenAce BigBenAce

    du brauchst Latein für ein Jura-Studium! :D

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    aber kein latinum, zumindest nicht an allen unis.

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    Antwort von Fred12345 Fred12345

    Natürlich.....du solltest zumindest die Grundlagen beherrschen.

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    Antwort von ElizabethI ElizabethI

    Nein. Aber es ist hilfreich, wenn man Deutsch und Englisch fließend beherrscht.

    Kommentar von jamaga1 jamaga1jamaga1

    ??? Was hat deutsch und englisch mit latein zu tun???

    Kommentar von ElizabethI ElizabethIElizabethI

    Denken hilft:

    Latein ist nicht notwendig.

    Deutsch und Englisch sind hilfreich.

    Kommst du mit?

    Kommentar von cyberoma cyberomacyberoma

    Latein wäre auch wahnsinnig hilfreich für Jura. Deshalb ist es an manchen Unis notwendig, ein Latinum zu haben. Trotzdem ist notwendig was ganz anderes als hilfreich, vor allem in der Prüfungsordnung bzw. bei der Zulassung zum Studium, und darum geht's ja hier.

    Kommentar von flirtheaven flirtheavenflirtheaven

    aber längst nicht mehr an allen. du musst aber z.b. in allen unis in nrw eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten sprachkurs besucht haben

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