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Antworten (7)
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2Antwort von
MaryReadMaryRead
Die unis haben da unterschiedliche anforderungen, wuerde ich mal auf die relevanten seitengehen und die pruefungsordnungen lesen
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flirtheavenflirtheaven
in NRW ist es z.b. keine pflicht. ob es dort an einzelnen universitäten verlangt wird, kann ich nicht genau sagen.
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juergen04juergen04
Nein, braucht man nicht. Aber es hilft in manchen Fällen gut weiter, weil es einige oft verwendete juristische Fach-Formulierungen in lateinischer Sprache gibt. In dubio pro reo. Ne bis in idem. Culpa in Contrahendo. Conditio sine qua non. Venire contra factum proprium z.B. :-)
Letztlich kann man deren Bedeutung aber auch einfach er-lernen.
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ElizabethIElizabethI
Nein. Aber es ist hilfreich, wenn man Deutsch und Englisch fließend beherrscht.
Kommentar von
jamaga1jamaga1 ??? Was hat deutsch und englisch mit latein zu tun???
Kommentar von
ElizabethIElizabethI Denken hilft:
Latein ist nicht notwendig.
Deutsch und Englisch sind hilfreich.
Kommst du mit?
Kommentar von
cyberomacyberoma Latein wäre auch wahnsinnig hilfreich für Jura. Deshalb ist es an manchen Unis notwendig, ein Latinum zu haben. Trotzdem ist notwendig was ganz anderes als hilfreich, vor allem in der Prüfungsordnung bzw. bei der Zulassung zum Studium, und darum geht's ja hier.
Kommentar von
flirtheavenflirtheaven aber längst nicht mehr an allen. du musst aber z.b. in allen unis in nrw eine fremdsprachige rechtswissenschaftliche veranstaltung oder einen rechtswissenschaftlich ausgerichteten sprachkurs besucht haben
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aber kein latinum, zumindest nicht an allen unis.