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Brauch man für die KfZ Anmeldung TÜV und AU Bescheinigung und den Entwertungsnachweis?

Frage von Nala333 Nala333

Hallo ihr Lieben,

habe ein gebrauchtes Auto gekauft, welches noch bis April 2013 TÜV hat, steht im Fahrzeugschein. Brauche ich nun um das Auto auf mich anzumelden noch die Bescheinigungen? Oder hat sich daran im Laufe der Zeit etwas geändert? Nun meine 2. Frage: Da das Auto vom Händler ist, habe ich auch keine alten Nummernschilder oder den Entwertungsnachweis. Könnte das Probleme geben?

Vielen Dank vorab!

Lieben Gruß

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Antworten (3)

  • 9
    Antwort von schurke schurke

    Alles was Du benötigst, findest Du in den online Infos der KfZ Zulassungsestellen.

    http://www.google.com/search?q=kfz+zulassungsstelle&ie=utf-8&oe=utf-8&am...{moz:distributionID}:{moz:locale}:{moz:official}

    In Berlin z.B. kannst Du den Anmeldebogen schon vorab ausfüllen und ausdrucken, das spart Zeit in der Zulassungsstelle.

    Was Du benötigst hatte freejack ja auch schon geschrieben. Die Versicherungsdoppelkarten gibt es allerdings schon lange nicht mehr. Die ist durch eVB ersetzt worden.

    Den Entwertungsnachweis der alten Nunnernschilder brauchst Du nicht, da Du das Auto ja abgemeldet gekauft hast.

    Nur mal so am Rande, es ist schon schwach von Deinem Händler, das er Dir das Auto nicht anmeldet. Gehört heute eigentlich zum allgemeinem Service.

  • 1
    Antwort von maikel196 maikel196

    Hallo

    Du benötigst , tüv , Au , Brief , Zulassung , evb Nr . In einigen Bundesländern , brauchst du nur die asu wenn der tüv Stempel in der zul ist , Aber normalerweise alles wie oben

    Gruß Mike

    Kommentar von schurke schurkeschurke

    ASU gibt es nicht mehr gesondert, ist jetzt im TÜV-Stempel enthalten.

    Kommentar von maikel196 maikel196maikel196

    Die Bescheinigung gibt es noch , die asu ist zwar Bestandteil der hu , kann aber in jeder Werkstatt gemacht werden , und dann zum tüv . Und auf verlangen ist sie vor zu zeigen .

  • 1
    Antwort von freejack75 freejack75

    Brief + Schein, bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I + II, sowie letzte HU und eine Versicherungsbestätigung reicht.

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