Hallo ihr Lieben,
habe ein gebrauchtes Auto gekauft, welches noch bis April 2013 TÜV hat, steht im Fahrzeugschein. Brauche ich nun um das Auto auf mich anzumelden noch die Bescheinigungen? Oder hat sich daran im Laufe der Zeit etwas geändert? Nun meine 2. Frage: Da das Auto vom Händler ist, habe ich auch keine alten Nummernschilder oder den Entwertungsnachweis. Könnte das Probleme geben?
Vielen Dank vorab!
Lieben Gruß
ASU gibt es nicht mehr gesondert, ist jetzt im TÜV-Stempel enthalten.
Die Bescheinigung gibt es noch , die asu ist zwar Bestandteil der hu , kann aber in jeder Werkstatt gemacht werden , und dann zum tüv . Und auf verlangen ist sie vor zu zeigen .