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Brauch man einen Arbeitsvertrag?

Frage von Kikiline Kikiline

Hallöchen, ich bin seit dem 01.01.2010 arbeitslos und habe mich auch bereits arbeitslos gemeldet. Ich hab 9 Jahre in unserem Familienbetrieb gearbeitet doch der wurde aus gesundheitlichen Gründen geschlossen. Mein Sachbearbeiter möchte nun den Arbeitsvertrag sehen doch wir haben damals keinen gemacht, weil wie schon erwähnt, habe ich ja in Familienbetrieb gearbeitet, das war für uns nicht wichtig. Habe regelmässig mein Lohn erhalten und war ja auch angemeldet. Meine Frage lautet daher: muss ich denn unbedingt einen haben, um arbeitslosen Geld zu bekommen? Was soll ich dem Typ sagen, wird er mir dann nicht glauben, das ich tatsächlich gearbeitet habe? Wäre lieb wenn ich schnell eine Antwort bekomme muss am 12.01 wieder hin. LG Kikiline

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Antworten (9)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Hexenkueche Hexenkueche

    Es müsste doch auch mit der Buchführung des Betriebes zu beweisen sein . Falls Du gemeldet warst , müssten ja auch Kranken-Renten-Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein .

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    Antwort von Ithome Ithome

    Solange alle Abgaben bezahlt wurden und Du die Gehaltsabrechnungen vorweisen kannst, sind nach meiner Meinung alle Ansprüche rechtens.

    Anspruch auf Einsicht eines alten ! Arbeitsvertrages hat dein Sachbearbeiter nicht. Durch Erfüllung o.g. Angaben (Abgaben-Gehaltsbescheinigungen) ist alles erfüllt.

    Kann aber anders bewertet werden s. Link:

    Zur Info: http://www.extremnews.com/aufgepasst/behoerden/89ae10d875647e5

    Bei solchen und weiteren Problemen sofort Termin mit RA vereinbaren.

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    Antwort von Brauer0105 Brauer0105

    Das sind die Behörden!!!! Sie möchten alles schriftlich haben am besten alles in dreifacher Ausführung! Wenn Du deine Gehaltsabrechnungen hast oder Kontoauszüge vorlegst aus denen hervorgeht das dein Gehalt eingegangen ist müsste es reichen! Zur Not kann man auch bei der Rentenversicherung einen Auszug anfordern, wo drin steht, das Du seit dem (Datum xxx) bis Datum xxx) dort angestellt warst! Versuche dem Bearbeiter die Lage zu erklären, ggfs. muß dir dein Chef (Vater oder Mutter) bestätigen das du von bis dort gearbeitet hast!

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    Antwort von Mismid Mismid

    nein einen Arbeitsvertrag brauchst du nicht. Wenn man keinen hat gelten die gesetzlichen Regelungen. Es reicht wenn alle Sozialabgaben und Steuern regelmäßig abgeführt wurden und du dies belegen kannst

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    Antwort von Orchidee1 Orchidee1

    Er braucht Gehaltsabrechnungen und Jahresmeldungen.

    Wie soll er denn sonst das ALG 1 berechnen.

    Kommentar von Kikiline Kikiline

    das kann ich alles vorlegen, habe nur schiss, das er den Antrag ablehnt bloss weil ich keinen arbeitsvertrage habe

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    Antwort von brummhummel brummhummel

    Nimm einfachb deine Lohnabrechnungen mit . Auch wär die Mitnahme deines Arbeitszeugnises sinnvoll - damit der Typ weiss was du gearbeitet hast. Arbeitsvertrag ist nicht zwingend .

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    Antwort von amdros amdros

    Das kenne ich nicht!? Ich denke, daß für das AA nur die Bestätigung wichtig ist, auf einem Formblatt vom AG ausgefüllt, was Du in dieser Zeit an Lohn erhalten hast.

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    Antwort von murphyHH murphyHH

    Du bekommst sowieso eine Arbeitsbescheinignung ausgehändigt, die Dein Arbeitgeber ausfüllen muß. Der Arbeitsvertrag ist m.E. völlig unerheblich !!

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    Antwort von fabielle fabielle

    Er braucht wahrscheinlich einfach Gehaltsbelege, um die Höhe des ALG zu berechnen...

    Kommentar von amdros amdrosamdros

    Ja, auf jeden Fall, ist aber nicht abhängig vom Arbeitsvertrag

    Kommentar von Kikiline Kikiline

    ja ich habe ihm gesagt, das ich meine Lohnstreifen dabei habe, er meinte das reicht nicht um davon auszugehen, das ich tatsächlich dort beschäftigt war

    Kommentar von fabielle fabiellefabielle

    Das ist Quatsch, denn auf dem Lohnzettel stehen ja auch alle vertragsbedingten wichtigen Daten! Dann laß Dir doch nen Arbeitsvertrag vom alten "Chef" nacherstellen, wenn's sein muß...

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