weiß jemand von euch wenn man im knast ist und freigang haben will ob man dann eine urlaubseinladung brauch? die so in dem stil name anschrift eines gastgebers,und für unterkunft und verpflegung ist gesorgt beinhaltet???
danke
weiß jemand von euch wenn man im knast ist und freigang haben will ob man dann eine urlaubseinladung brauch? die so in dem stil name anschrift eines gastgebers,und für unterkunft und verpflegung ist gesorgt beinhaltet???
danke
der gefangene braucht ne bezugs person die ihn auch ggf. abholt u. hin bringt im vorfeldt wird fest gestelt (in form von gesp.) ob die pers. geeignet ist meist geht es mit kurzem ausgang (einige std. ) loß da muß der jenige abgeholt werden am besten ist wirklich mit der betrefenden jva zu reden da die handhabung immer unterschidlich ist und von vielen facktoren abhängt (führung , verhalten , strafmaß , delickt , usw. ) auf einer sogenanten vollzugskonferrens werden dann dise dinge mit dem häftling u. angestelten der jva besprochen u. festgelegt
Nun, das ist von JVA zu JVA verschieden, teilweise sogar innerhalb der JVA unterschiedlich. Es kommt auf den einzelnen Gefangenen an, welche Reststrafe er noch zu verbüßen hat, seine Führung im Vollzug und die Prognose, welche der Abteilungsleiter stellt. Es hilft aber schon, wenn der Gefangene eine Anschrift angeben kann, wo er im Urlaub hin mächte. Der Freigang ist etwas völlig anderes und beinhaltet ja, dass der Gefangene tagsüber einer Beschöftigung ausserhalb der JVA nachgeht und nur abends in die JVA zurück kehrt.
Frage am besten die Abteilungsleitung, welche Voraussetzungen vorhanden sein müssen, damit der Gefangene auf Urlaub gehen kann.
ja schon klar ich kenn nur leider keinen :( weiß niemand oder? trotzdem danke
Da fragst du am besten einen JVA-Beamten, der kann dir alles ganz genau erklären!
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