Hallo zusammen,
ich werde im Sommer mein FSJ bestreiten, im Rettungsdienst. Zuerst werde ich als Rettungshelfer auf dem KTW fahren. Später ist es aber doch mein Ziel und nach Absolivierung des Rettungssanitäters auf dem RTW zu fahren.Führerschein Klasse C wäre angenommen gestelllt. Brauch ich jetzt den Personenbeörderungsschein um den RTW samt Verletztem zu fahren?
Eigentlich ja nicht... Es heißt bei Wikipedia : "...im Rahmen des Zivildienstes wird benötigt, wenn man gewerblich bis zu acht Personen befördern möchte."
Oder irre ich mich? Also brauch man es nicht? Im Maximalfall sitzten 5 auf dem RTW?
Ist es möglich den Schein zu erhalten, auch wenn man noch in der Probzeit ist?
Grüße, Simme

Man braucht den P-Schein; nicht nur für RTW, sondern auch für KTW.

Du brauchst glaube ich eine spezielle Ausbildung um RTW zu fahren.
Ein Personenbeförderungsschein ist da meines Wissens nicht nötig.

Grundsätzlich ja. Zu beantragen bei der FS-Stelle deines Wohnortes.
Und wie siehts aus wenn man in der Probzeit ist, bekommt man die dann auch den Personenbeförderungsch?
magura99 am 11. März 2009 22:29 Wenn den Führerschein zur Fahrgastbeförderung für einen Krankenwagen benötigst ist das Mindestalter 19 Jahre, Ansonsten 21. Nachzulesen in § 48 FeV.
Wenn du nur auf einem RTW fährst dann brauchst du keinen P-Schein du bekommst eine Blaulicht unterweisung ( zumindest ist es bei der Feuerwehr so)