Hallo, weiß jemand ob man bei einer eintragungsfreien Stoßstange ne ABE braucht oder ein Gutachten also zwecksmäßig wegen TÜV? Danke schon mal
Brauch man bei "eintragungsfreier" Stoßstange ne ABE oder sowas?
Antworten (2)
-
0Antwort von
emil564emil564
kommt drauf an. Seit ca. 2005 ist der Fußgängerschutz bei Neuwagen vorgeschrieben, Änderungena n der Stoßstange sind dann nur mir einer EG-Typgen. zulässig. Bei älteren Fahrzeugen ist der Tausch denkbar. Ob die neue Stoßstange tatsächlich "eintragungsfrei" ist hängt von vielen Faktoren ab (wenn hi., wie sieht es mit der Kennzeichenbeleuchtung aus?, scharfe Kanten, Befestigung etc. vorne: Befestigung, Kennzeichen, Verdeckung von Beleuchtungseinrichtungen etc). Klingt nach Ebay-Kauf! Dort wird oft minderwertiger Schrott ohne Papiere verkauft. Geh mit dem Bild zum TÜV vor Ort und lass Dich beraten!!
-
0Antwort von
alimenteddalimentedd
Stoßstangen/Stoßfänger sind immer bauartgenehmigungspflichtig. Die Chrash-Sicherheit muss nachgewiesen werden. Man braucht also eine EG-Betriebserlaubnis, eine ABE oder ein Teilegutachten. Letzteres muss abgenommen werden. Gruß HUM
Diese Frage teilen