Zu diesem Thema sind viele Missverständnisse und Irrtümer im Umlauf. Selbstständig kannst du Tätigkeiten nur ausüben, wenn du keinem Weisungsrecht von "Vorgesetzten" unterliegst, nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers integriert bist, nicht die Materialien und Betriebsmittel des Auftraggebers nutzt, selber auch Arbeitnehmer beschäftigen könntest deine Zeit total frei einteilen kannst usw. usw.
Bedauerlicherweise gibt es zigtausende Scheinselbständige in Deutschland, die so tun, als ob sie selbständig seien (weil ihnen das der Auftraggeber eingeredet hat). Auf diese Weise werden die Sozialversicherungen um Millionen und Millarden beschissen. Die Auftraggeber (die in Wirklichkeit Arbeitgeber sind) machen sich sehr oft strafbar mit dieser Vorgehensweise, doch werden selten erwischt, weil es zu wenig Fahnder gibt, die das aufklären könnten.
Wenn dir schon zur Wahl gestellt wurde, ob du auf Lohnsteuerkarte oder "auf Gewerbeschein/auf Steuernummer" arbeiten kannst, ist das ein sicheres Indiz dafür, dass es sich um eine Tätigkeit handelt, die man NUR als Arbeitnehmer ausführen darf.
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