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Brauch ich für die Ummeldung eines Autos eine gültige KFZ-Versicherung?

gefragt von Drknow am 03.06.2008 um 18:46 Uhr

Ich habe eine Auto geerbt und will es ummelden, ich habe aber noch keine auf meinen Namen laufende Versicherung sondern nur die noch laufende Verischerung des Verstorbenen. Kann ich es trotzdem beim Zulassungsamt ummelden oder muss ich mich erst um die Versicherung kümmern? Bis ich die Versicherung habe, darf ich das Auto überhaupt fahren?


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Reply


linuxopa
beantwortet von linuxopa am 3. Juni 2008 18:47
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Aber sicher, ohne Versicherungs-Doppelkarte geht das nicht! Schließlich hat das Auto jetzt ja einen neuen Halter, und der muss die Haftpficht eben nachweisen.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 3. Juni 2008 18:48

Korrekt!

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 3. Juni 2008 19:00

Nicht ganz richtig! :)

Kommentar von Regenmacher am 3. Juni 2008 19:05

Nicht ganz richtig stimmt so nicht ganz. Es hängt von der Zulassungsstelle ab, an der man das Auto um/anmelden muss. Nicht alle nehmen an der elektronischen Zulassungsverfahren teil.

Bin gerade umgezogen und muss den Wagen ummelden, daher mein Wissen.

Kommentar von 1a7719370b030074d1e4671d0e54bd94smallraubkatze am 3. Juni 2008 19:14

Mein Neuer wird nächste Woche geliefert. Mal sehen, was die hier machen. Die Versicherung hat mir jedenfalls alles so mitgeteilt.


manu1979
beantwortet von manu1979 am 3. Juni 2008 18:47
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Du brauchst von deiner neuen Versicherung eine Deckungskarte. Am besten rechnest du dir im Internet die günstigste Gesellschaft aus und forderst dort eine Deckungskarte an. Ohne diese kannst du das Auto nicht um oder anmelden.

Kommentar von Dc4c79131239cf3453f777d2db32e0fdsmallIndy72 am 3. Juni 2008 18:48

DH!


raubkatze
beantwortet von raubkatze am 3. Juni 2008 18:51
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Seit März braucht man keine Doppelkarte mehr. Man ruft bei der Wunschversicherung an und läßt sich die Daten geben, die man für die Anmeldung braucht. Die Doppelkarte wurde durch eine elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt.


Delot
beantwortet von Delot am 3. Juni 2008 18:51
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Wer ein Fahrzeug zulassen will, braucht dafür von seiner Versicherung einen Nachweis über die Kfz-Haftpflicht. Diesen Beleg gab es bisher in Papierform, ab 1. März 2008 wird er in elektronischer Form verschickt. Als Bestätigung für die Kfz-Haftpflichtversicherung dient dann eine siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination, kurz VB Nummer. http://www.guter-rat.de/ratgeber/verbrauchernews/Kfz-ZulassungNeuerVersicherungsnachweis_588678.html


anonym
beantwortet von carlosanz am 7. Juni 2008 00:32
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Ummelden mit Halteränderung geht nur mit Versicherungsnachweis. Ob der nun wie bisher über die Versicheruungsbestätigungskarte oder über die VersicherungsbestätigungsNummer kommt ist egal. Die VB Nummer wird nun generell auf die Karte gedruckt. In absehbarer Zeit gibt es die Karten dann aber nicht mehr, da die Nummer das alles ersetzt. Das kannst Du zusammengefasst auf http://www.kfz-direktversicherung.com/vb-nummer-evb-elektronische-versicherungsb... nachlesen. Grundlegend ändert sich damit aber rein gar nichts, es ist nur die Frage in welcher Form der Versicherungsnachweis erbracht wird.







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