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Brauch ich einen Taxi schein um Taxi fahrer werden zu können?

Frage von Nightphantom Nightphantom

wollte als nebenjob Taxi fahren... habe bei uns in der stadt in der verwaltung nachgefragt un ddie haben gemeint ich muss nur eine Ortskundenprüfung machen... muss ich dann aber nicht irgendwo einen antrag auf fahrgast-beförförderung stellen? Kennt sich jemand dait aus?

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Antworten (17)

  • 4
    Antwort von strawberryMiley strawberryMiley
    * Vollendung des 21. Lebensjahres
    * Nachweis des Besitzes einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren oder von 2 Jahren innerhalb der letzten 5 Jahre
    * Nachweis der geistigen und körperlichen Geeignetheit. Diese wird in einem Gutachten belegt, welches beim TÜV oder bei dafür zugelassenen Betriebsärzten im Rahmen der sogenannten medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erstellt wird.
    * Nachweis bestimmter Anforderungen an das Sehvermögen und an die Gesundheit. Dies wird i.d.R. vom zuständigen Gesundheitsamt oder von entsprechend dafür zugelassenen Ärzten attestiert.
    * Nachweis entsprechender Sorgfalt und Zuverlässigkeit, insbes. im Straßenverkehr. Dazu sind der Verkehrsbehörde ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis sowie ein aktueller Auszug aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg vorzulegen.
    * Nachweis der Ortskenntnis für den Pflichtfahrbereich, in dem der Taxifahrer seinen Beruf ausüben möchte. Dieser Punkt ist in Verfahren und Aufwand sehr unterschiedlich, die Prüfung selbst wird i.d.R. von Gewerbevertretern des Taxigewerbes (oftmals Vereinigungen der Taxiunternehmer) abgenommen – hierüber informiert Sie aber die Verkehrsbehörde bei der Beantragung des Personbeförderungsscheins detailliert. Für die Vorbereitung auf die Prüfung kommt es letztendlich auf die Größe des Pflichtfahrgebietes an, in Großstädten werden dafür nicht selten Kurse über mehrere Wochen angeboten, in ländlichen Gebieten dagegen ist es durchaus auch mit wesentlich weniger Aufwand machbar.
    
    Kommentar von strawberryMiley strawberryMileystrawberryMiley

    sorry isr bisschen zuu lang !

    Kommentar von SteffanNeustadt SteffanNeustadt

    Wenn das ein kopierter Text ist, dann solltest Du die Quelle angeben. Sonst kann das Ärger geben.

    Kommentar von strawberryMiley strawberryMileystrawberryMiley

    Aha.... JA VIELEICHT SCHON MAL WAS VON GOOGLE GEHÖRT ?

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    Antwort von Highhorizon Highhorizon

    Du brauchst einen Personenbeförderungsschein , auch ein Busfahrer brauch das!

    Kommentar von Nightphantom Nightphantom

    und wo bekommt man sowass

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    In der Fahrschule!

    Kommentar von Nightphantom Nightphantom

    welche fahrschule denn...ist doch blödsinn

    Kommentar von Novalion NovalionNovalion

    in der fahrschule? ich meine, das gibts bei mc donald's zum happy meal dazu.

    fahrschule.... ogott -.-

    Kommentar von Nightphantom Nightphantom

    das ist blödsinn...umd den taxi schein zu machen muss man nicht extra nochmal fahrungterricht nehmen... ich habe 6 jährige fahrpraxis...die fahrschule hat damit ncihts zu tun sonden das verkehrsamt

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee
  • 1
    Antwort von Novalion Novalion

    Zum Führen eines Taxis ist in Deutschland ein Führerschein zur Fahrgastbeförderung (auch Personenbeförderungsschein für Taxi, umgangssprachlich P-Schein oder Taxischein) notwendig, der von der Straßenverkehrsbehörde erteilt wird. Dafür nachzuweisen sind zwei Jahre Fahrpraxis und Ortskenntnis (Ortskundeprüfung). Weiterhin wird ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Punktekonto des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg sowie eine Tauglichkeitsuntersuchung nach der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung verlangt. Gegebenenfalls ist bei Annahme von Fahrgästen über Funk und in bestimmten Fällen auch als Grundvoraussetzung, dass der Fahrer eine Funklizenz besitzt, die in der Regel zusammen mit dem Erwerb des Personenbeförderungsscheins nach Einweisung und Prüfung erteilt wird. Bedingung ist jedoch, dass das 21. Lebensjahr vollendet wurde. Die rechtliche Regelung hierfür ist § 48 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

    http://de.wikipedia.org/wiki/Taxi#Voraussetzungen

    Kommentar von Nightphantom Nightphantom

    Führungszeugniss? Ich wollte nur taxi fahren und nicht gleich als sicherheitsmann für die bank arbeiten...

    Kommentar von altermann58 altermann58altermann58

    Du dürftest ja dann auch deutsche Politiker u. a. fahren... Und da sind "Terroristen" als Fahrer unerwünscht...

    Kommentar von Nightphantom Nightphantom

    haha wasn dummes beispiel... aber ehrlich altermann.

    Kommentar von ErsterSchnee ErsterSchneeErsterSchnee

    Ach, und Du glaubst wirklich, Taxiunternehmen stellen z.B. mehrfach vorbestrafte Vergewaltiger ein, um die dann möglichst noch auf Nachtfahrten in Frauentaxis zu besetzen?

    Kommentar von jloethe jloethejloethe

    Ha HA die fahren dann sicher umsonst oder Zahlen noch dafür.... jol.

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    Antwort von difalke difalke

    aber klar

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    Antwort von thom40 thom40

    beim gesundheitsamt eine arbeitsmedizinische untersuchung machen und bei deinem strassenverkehrsamt eine ortskundigkeitsprüfung. das wars.

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    Antwort von versucherin1 versucherin1

    OK, du brauchst mehreres:

    1. den "Personenbeförderungsschein", dazu brauchst du ein polizeiliches Führungszeugnis Belegart 0, eine Gesundheitsprüfung (verkehrsmedizinische Untersuchung bei einem zugelassenen Arzt oder dem TÜV, der DEKRA), Auszug deines "Punktekontos" in Flensburg, und einen Euro-Führerschein. Den PBS braucht beispielsweise auch jeder Busfahrer. Du darfst damit bis zu 9 Personen gleichzeitig chauffieren.

    2. Ein Ortskundenachweis der Gemeinde(n), in der das Taxiunternehmen seinen Geschäftssitz hat. DEr wird entweder vor dem Ordnungsamt oder der IHK abgelegt, je nach Größe der Gemeinde. Hierbei ist relevant, dass du ALLE Straßen, die zur Gemeinde gehören, nicht nur benennen kannst, sondern auch weißt, wie der jeweils kürzeste und/ oder schnellste Weg von A nach B verläuft.

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    Antwort von ErsterSchnee ErsterSchnee

    Du brauchst einen Personenbeförderungsschein und auf alle Fälle die Ortskundeprüfung, das stimmt. Leider gibt es immer wieder schwarze Schafe, die auch jeden Oberdeppen Taxi fahren lassen - ich werde nie vergessen, wie unser einer Taxifahrer mal den Flughafen nicht gefunden hat - dabei konnte man von meiner damaligen Wohnung aus die Flieger sogar fast starten sehen...

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    Antwort von SteffanNeustadt SteffanNeustadt

    Personenbeförderungsschein ist nötig dafür. Den bekommt man beim Straßenverkehrsamt, nach Abschluß einiger einfacher Tests.

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    Antwort von LupoWF LupoWF

    ja du brauchst nen personenbeförderungsschein und musst ne ortskundigkeitsprüfung ablegen

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    Antwort von answer777 answer777

    In jedem Fall eine Erlaubnis, ärztliches Gutachten und evtl. polizeiliches Führungszeugnis mit Punkteabfrage in Flensburg

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    Antwort von bonasera bonasera

    erstmal würde ich mir einen Stadtplan holen und die ganzen Straßen lernen und dann kannst du nebenbei den Antrag beim Verkehrsamt stellen.

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    Antwort von user761 user761

    Du brauchst den Personenbeförderungsschein um Taxi fahren zu dürfen.

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    Antwort von Jakker Jakker

    Du brauchst ferner einen Personenbeförderungsschein und ein arbeitsmedizinisches Gutachten eines Arztes.

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    Antwort von chrisma1960 chrisma1960

    Auf alle Fälle Ja.

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    Antwort von delpiero224 delpiero224

    ja brauchst du, so leicht geht das nicht.

    Außerdem musst du Steuern zahlen etc.

    mfg

    del

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    Antwort von Praline Praline

    Ja, brauchst de!

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