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brauch ich einen gewerbeschein - wenn ja gibts verschiedene?

Frage von sweetmooni sweetmooni

ich werde in zukunft als telefonistin selbstständig tätig sein und muss meine arbeit dem "Konzern" in rechnung stellen- kennt sich jemand aus - wo muss ich hin und wie lange dauert ds ganze??

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Antworten (4)

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    Antwort von Henry59 Henry59

    Hast du dann nur einen Vertragspartner? Angestellte? Von wo aus arbeitest du? zu hause? Klingt irgendwie nach Scheinselbständigkeit, pass auf dich auf! Du kannst dein Gewerbe beim Ordnungsamt/Abtl. Gewerbe deiner Gemeinde anmelden.

    Kommentar von sweetmooni sweetmooni

    das soll ja nur ein kleiner nebenjob sein - ich bin hauptsächlich andersweitig berufstätig- ich möchte nur ca5 std die woche telefonieren..von zu hause aus meine "chefs" sind auch selbständig

    Kommentar von Henry59 Henry59Henry59

    Kein Problem, nur pass auf dich auf, lass dich nicht übern Tisch ziehen. Mit so ner Art Scheinselbständigkeit will der AG nur Lohnnebenkosten sparen. Aber ich denke du bist clever ;-)

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    Antwort von Sarah1985 Sarah1985

    Du musst zu deinem zuständigen Finanzamt gehen und den mitteilen, was du vorhast. Du erhälst eine Steuernummer für dein Gewerbe und musst zusätzlich bei der Gemeinde dein Gewerbe anmelden. Hier füllst du den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung aus. So eine Anmeldung kostet ca. 15 €, manchmal auch mehr.

    Dann musst du jährlich eine Gewinnermittlung abgeben.

    Kommentar von JoWaKu JoWaKuJoWaKu

    Die Reihenfolge ist umgekehrt: Erst Gemeinde, dann kommt ein Brief vom Finanzamt mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

    Mehr: http://klicktipps.de/gewerbe.php

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    Antwort von komma1 komma1

    Du musst zum Gewerbeamt und den Schein dort beantragen. Den bekommst Du direkt mit, wenn Du die 20 Euro Gebühr bezahlt hast. Anbei gibt es dann noch einen Umschlag für das Finanzamt, da darfst Du dann ein paar Blätter ausfüllen und die dorthin schicken. Ist wegen der Steuerlichen Geschichte. Ich denke bei Deinem Vorhaben dürfte ein Gewerbeschein auf Kleingewerbe ausreichen.Das hat den Aspekt, dass Du dann Rechnungen nach Kleinunternehmerregelung § 19 ausstellst also keine MWS...

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    Antwort von juezi juezi

    geh zum Gewerbeamt, sage was du machen willst, dann stellen sie Dir einen Gewerbeschein aus. Von da aus werden dann auch die Berufsgenossenschaft informiert usw

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