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Brauch ich einen Anwalt ? ( Körperverletzung)!

Frage von Tektonik Tektonik

Heute hab ich Post bekommen darin steht eine Vorladung als grund Körperverletzung!. Nur war das gar nicht so, wie dies zwei Typen es bei der Polizei abgegeben haben,Kurze beschreibung zu den Vorfalls.

Ich war auf dem Weg nach Hause, und im Bus haben die beiden mich schon blöd angemacht, und haben mich angespuckt, ich habe ihnen gesagt dass sie damit aufhören sollen, und mich umgesest. Wo ich ausgestiegen bin sind die beiden mir gefolgt und es ging weiter, da die Typen mich dann angrabschten,und mich echt übelst beleidigt haben,sagte ich jetzt ist Schluss, Lasst mich in Ruhe!. Ich wolte mein Hnady aus meiner Taschen nehmen,die sie mir darauf hin aus meiner Hand reißten. Da hat es mir gereicht ich habe mich gewert,aber ich hatte vergessen in der Situation sie zu warnen das ich in Selbstverteidigung ausgebildet bin.

Und jetzt weiß ich nicht ob mir das zum Problem werden kann?. Ich bin in der Ausbildung und eine Anzeige ist da garnicht gut, ich habe sie wirklich nur abgewehrt. Der Typ ist beim weglaufen auf sein gesicht geflogen,aber die waren zu zweit, und ich nur alleine, was wenn die Polizei mir nicht glaubt, brauch ich einen Anwalt?!.

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Antworten (11)

  • 3
    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von Lysiea Lysiea

    Hallo Tektonik!

    Du hättest nach dem Vorfall die Polizei dazu druffen sollen, oder Pasanten die deine Aussagen bestätigen...! Wenn es dir möglich ist versuch Zeugen ausfindig zu machen..zur Polizei kannst du ohne Anwalt gehen.. sei koperrativ, wenn du zuvor noch keine Anzeigen auf grund einer Körperverletzung hatest, und eher ein defensiver Mensch bist musst du dir da erst einmal keine unnötige Sorgen machen..!

    Geh zur Polizei in begleitung von einem Elternteil, und berichte in Ruhe was genau passiert war, ich bin mir sicher,dass die Beamten schon auf deiner darstelung von dem vorfall gespannt sind. Jeder kennt die Sorge, irgendwann einmal angepöbelt und bedroht zu werden. Die Selbstverteidigung ist dann nur gerechtfetigt, wenn du den Verhältnissen entsprechend angemessen zum Selbstschutz ausgeübt wird. Den gesetzlichen Rahmen gibt der Notwehrparagraph (§ 32 StGB) vor: "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.Die Regeln der Selbstverteidigung

    http://www.karate-neuss.de/download/regeln_zur_selbstverteidigung.pdf

    Dann kommt es auch noch darauf an.., Wenn welche Verletzungen die gegenseite angeben hat, und ob ein ärztliche Attest bei der Anzeige eingereicht wurde.. Du hast geschrieben,"Der Typ ist beim weglaufen auf sein gesicht geflogen,, Ein menschlicher Reflex ist bei einen Sturtz oder Fall,sich mit seinen Händen zu schützen( abfangen..!)..da könnte die Frage sein, wieso er auf sein Gesicht so fallen konnte, aber auch da folgt im Zweifel ein erneutes fachärztlichen Gutachten,was das Gericht von der gegenseite anfordern kann, und einen Unabhängigen Arzt beauftragt..!

    Die Polizei gezwungen ist jede Anzeige aufzunehmen. Egal ob gerechtfertigt oder nicht!, Eine Anzeige kann schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. Wer eine rechtswidrige Tat vortäuscht oder durch wissentlich falsche Angaben einen anderen zu Unrecht verdächtigt, macht sich strafbar.§ 145d StGB Vortäuschen einer Straftat...

    Gruß Lysiea

    Kommentar von Tektonik TektonikTektonik

    Ich war heute bei der Polizei mit mein Vater, ich brauche keinen Anwalt mehr aber die beiden dafür einen richtig guten Anwalt.Ich habe den Polizisten genau beschreiben was passiert war, und wie genau ich mich verteidigt habe, auf jeden Fall haben sie mir geglaubt.Weil zwei weitere Personen ,Anzeige gegen diese beiden Typen gemacht haben,sie haben in den gleichen Bus einen älteren Mann schon darvor Genötigt und beleidigt, und eine andere Frau.Und dann hat mein Vater gesagt jetzt bekommen sie die driete Anzeige, und zwar von uns!. Mein Vater sagte auf dem Weg nachhause zu mir,Du hast Dich richtig verhalten,aber andersrum häten genau die richtigen eins vor die Nase bekommen.

    Kommentar von Lysiea LysieaLysiea

    Tja, manchmal regeln sich einige Dinge ganz von allein...!

    lg Lysie

  • 8
    Antwort von Mucker Mucker

    Ja - Anwalt ist besser und sicherer - denn die Darstellung der beiden wird wahrscheinlich völlig anders ausfallen - schon aus Selbstschutz ! Wer gibt schon freiwillig eine Straftat zu !

    Kommentar von Tektonik TektonikTektonik

    Hat sich erledigt, die beiden brauchen jetzt einen Anwalt.Aber danke für deine Antwort!.

  • 2
    Antwort von luustig luustig

    anwalt,bestimmt bekommst du sogar prozesskostenbeihilfe falls es wirklich ins gericht geht

  • 2
    Antwort von carmen1976 carmen1976

    Geh auf jeden Fall zum Anwalt

  • 1
    Antwort von diroda diroda

    Einfach zum Aussagetermin mit einem Elternteil hingehen und sagen wie es gewesen ist. Einen Rechtsbeistand brauchst du erst wenn du angeklagt wirst.

    Kommentar von Tektonik TektonikTektonik

    Hat sich erledigt, die beiden brauchen jetzt einen Anwalt.Aber danke für deine Antwort !-:).

  • 1
    Antwort von jockl jockl

    Von wem ist die Vorladung ? Kommt diese von der Polizei, dann müsstest Du dieser nicht folgeleisten. Dennoch würde ich da hingehen und mir die Sache anhören. Du musst ja nichts sagen. Aber wenn die Polizisten Dich Frau sehen, werden die sicher vor Lachen umfalen, wenn die die daran denken dass Du zwei sog. "gestandene Männer" ordentlich verprügelt hast.

    Erst wenn sich die Staatsanwaltschafz meldet würde ich mir einen Anwalt suchen.

    Kommentar von Tektonik TektonikTektonik

    Ich habe sie ja nicht verprügelt, auch wenn die das behaupten, hien muss ich ja, Die vorladung ist von der Polizei, muss ich da schon ein Anwalt bei haben?.

    Kommentar von Tektonik TektonikTektonik

    Danke für deine Antwort.

  • 1
    Antwort von Katastrofe Katastrofe

    Besser wärs.Ich finde das trotzdem lustig wie du das hier schilderst."Ich hab vergessen zu sagen....",selten kommen mir die Träne vom lachen.Danke für deine Frage Tektonik.

    Kommentar von Tektonik TektonikTektonik

    -:)

  • 1
    Antwort von KanDoo91 KanDoo91

    Die müssen immer ne Anzeige aufnehmen. Ob du später wegen Notwehr freigesprochen wirst, ist ne andere sache.

    Kommentar von Tektonik TektonikTektonik

    Danke -:).

  • 1
    Antwort von tfelixt1 tfelixt1

    durch lassen ;D ^^ :D nein nim dir einen anmwalt bist doch versichert oder nicht ?

  • 0
    Antwort von grassiva grassiva

    die polizei brauch dir nicht glauben, alles was die tun ist aufnehmen und es weiterleiten zum staatsanwalt, der bildet sich die Meinung und entscheidet ob es zu nem prozess kommt oder nicht.

  • 0
    Antwort von siller siller

    A) so ein Anschreiben ist kein Scherz, man ist meist im Unrecht und hat nur das Recht sich zu stellen

    B) such dir einen Anwalt und möglichst sofort eine gute Rechtschutzversicherung! Wir können dir wenig helfen. Steh zu deinen Taten und meide zukünftig Schlägertypen, provoziere solche Leute nicht mit Worten oder Taten, lass dich nicht provozieren, ...Rückzug ist immer die bessere Verteidigung. Ja mein Gott, ich bin auch schon angespuckt worden wegen lapidaren Sachen. Besser solchen Leuten AUS DEM WEG GEHEN!

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