brauch ich eine lohnsteuerkarte
wenn ich einen 400 euro job annehme muss ich eine lohnsteuerkarte dem arbeitgeber vorlegen?
-
Besteuerung nach Lohnsteuerkarte
Wählt der Arbeitgeber nicht die pauschale Lohnsteuererhebung, so ist die Lohnsteuer nach Maßgabe der vom Minijobber vorzulegenden Lohnsteuerkarte zu erheben. Die Höhe des Lohnsteuerabzugs hängt dann von der Lohnsteuerklasse ab. Bei den Lohnsteuerklassen I bis IV fällt für das Arbeitsentgelt einer geringfügigen entlohnten Beschäftigung (400-Euro-Minijob) keine Lohnsteuer an; anders jedoch bei Lohnsteuerklasse V oder VI.
Arbeitgeber, die sich für die aufwändigere Form der Lohnsteuererhebung über die Steuerkarte entscheiden, müssen monatlich die einzuhaltende Lohnsteuer (inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) über Steuertabellen ermitteln, ggf. vom Lohn des Minijobbers abziehen und an das zuständige Betriebsstättenfinanzamt überweisen.
(Quelle: minijob-zentrale.de)
-
Nein, musst du nicht.
Das weiß ich sicher, weil ich auch einen Mini-Job hatte im vergangenen Jahr
-
-
nein brauchst du nicht, du wirst pauschal erfasst und Steuern zahlst du auch keine
-