Also ich bin seit Freitag krank, brauch aber meiner Meinung nach nicht zum Arzt, weil ich morgen wieder arbeiten kann und in meiner Firma brauch man erst ab 3 Tagen eine Krankmeldung. Aber das war ja uebers Wochenende, brauch ich da eine Krankmeldung, sind dann ja eigendlich 4 Tage irgendwie. Also ich muss Samstags nciht arbeiten also bin nur 2 Tage nicht bei der Arbeit gewesen, deswegen weiss ich jetzt nicht so genau ob ich eine brauche. Danke :)
Antworten (14)
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MikeMoltoMikeMolto
Wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt, dann gehen die meisten Firmen davon aus, dass du am Wochenende auch krank bist, macht also mehr als 3 Tage. Ansonsten im Personalbüro anrufen und nachfragen.
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Dandi71Dandi71
Wenn du Freitags krank wirst, zählt das Wochenende mit, also mußt du eine haben...wirst du montags krank zählt das wochenende nicht mit. Solltest dir also eine holen, und häng gleich noch 2-3 Tage dran, sonst glaubt dir keiner :o)
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dnsl9rdnsl9r
Hol dir sicherheitshalber eine - man weiss nie wie sich eine Firma anstellt.
Meistens brauch man erst ab dem dritten Arbeitstag eine, aber ich würd auf Nummer sicher gehen!
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Dandi71Dandi71 Aber Montag ist der 3. Arbeitstag
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pierrotpierrot
Am besten ist es,du bringst immer eine Krankmeldung.Egal ob du am Freitag oder wenn du Wochenenddienst hast,krank wirst,mußt du eine Krankmeldung bringen.Somit bist du aus dem Schneider und die Firma kann dir keine Böswilligkeit unterstellen.Wünsche dir alles Gute!Pierrot
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TorentiTorenti
diese brauchst du, diese regelung gilt nicht wenn ein wochenende dazwischen liegt. dumm nur wenn du dir die heute erst holst, der arzt darf nur 3 tage zurück schreiben und auf der krankmeldung steht wann sie ausgestellt wurde, das ist jetzt dumm gelaufen, kann wenn dein chef sauer ist, kann das eine abmahnung bedeuten .
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EselinEselin
wenn in deinem Betrieb das Wochenende grundsätzlich frei ist, hast du nur zwei Arbeitstage gefehlt und dann ist es wohl auch ohne "gelben Schein" okay - aber ruf doch vorsichtshalber mal in der Personalabteilung an
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steveninestevenine
nein! du fehlst ja 2 arbeitstage und nicht 3 tage.
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Dandi71Dandi71 das Wochenende zählt mit!
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mops09mops09 das Wochenende zählt nur mit, wenn man das so auch im Arbeitsvertrag stehen hat. Lautet dieser von Mo-Fr sind das auch die Tage, die bescheinigt werden müssen.
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romar1581romar1581 Tarifvertrag zählt, in meinem steht:Zitat ....dass spätestens am 4. Kalendertag einer Arbeitsunfähigkeit die ärztliche AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen muss.... Wohlgemerkt kalendertag, nicht Arbeitstag.
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romar1581romar1581
3 Tage, Kalendertage, nicht Arbeitstage, nicht Werktage. Am 3. Tage der Arbeitsunfähigkeit, muß die krankmeldung bdem Arbeitgeber vorliegen. Das heißt heute! Noch ist der Tag ja nicht zu Ende, deine Chance!
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DonRamonDonRamon
Wenn es nur 2 Tage sind, geht es normalerweise ohne. Die "Karenztage" sind je nach Tarifvertrag bis zu 3 Arbeitstage. Trotzdem kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung verlangen, wenn er den Verdacht hat, es läge ein Betrug vor.
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urmel1981urmel1981
Frag bei deiner Firma nach. Bei uns ist es so, dass ab dritten Arbeitstag ein gelber Schein gebraucht wird.
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moosmutzelchenmoosmutzelchen
Frag deinen Arbeitgeber, wie er das haben möchte.
Ich persönlich würde meinen Leuten nicht einen einzigen Tag krank anerkennen ohne ärztliche Bescheinigung. -
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mops09mops09
die Tage zählen, wie Du arbeiten musst. Also Arbeitstag= Anzahl der Krankentage. Du brauchst erst ab Mittwoch einen.
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Dandi71Dandi71 FALSCH
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mops09mops09 warum?
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romar1581romar1581 Tage bedeutet Kalendertage, nicht Arbeitstage. Ich hab das als Betriebsrat zur genüge durch. Glaub es oder lass es bleiben. Wundere dich nur nicht.
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mops09mops09 Eine Frage zu folgendem Gesetzestext des Entgeltforzahlungsgesetzes: § 5 Anzeige- und Nachweispflichten
(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.
Folgende Frage zu diesem Satz: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Hab angerufen, brauchte keine :P