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Brauch ich eine Krankmeldung?

Frage von Knuuutel Knuuutel

Also ich bin seit Freitag krank, brauch aber meiner Meinung nach nicht zum Arzt, weil ich morgen wieder arbeiten kann und in meiner Firma brauch man erst ab 3 Tagen eine Krankmeldung. Aber das war ja uebers Wochenende, brauch ich da eine Krankmeldung, sind dann ja eigendlich 4 Tage irgendwie. Also ich muss Samstags nciht arbeiten also bin nur 2 Tage nicht bei der Arbeit gewesen, deswegen weiss ich jetzt nicht so genau ob ich eine brauche. Danke :)

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Antworten (14)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von MikeMolto MikeMolto

    Wenn es sich um dieselbe Krankheit handelt, dann gehen die meisten Firmen davon aus, dass du am Wochenende auch krank bist, macht also mehr als 3 Tage. Ansonsten im Personalbüro anrufen und nachfragen.

    Kommentar von Knuuutel KnuuutelKnuuutel

    Hab angerufen, brauchte keine :P

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    Antwort von Dandi71 Dandi71

    Wenn du Freitags krank wirst, zählt das Wochenende mit, also mußt du eine haben...wirst du montags krank zählt das wochenende nicht mit. Solltest dir also eine holen, und häng gleich noch 2-3 Tage dran, sonst glaubt dir keiner :o)

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    Antwort von dnsl9r dnsl9r

    Hol dir sicherheitshalber eine - man weiss nie wie sich eine Firma anstellt.

    Meistens brauch man erst ab dem dritten Arbeitstag eine, aber ich würd auf Nummer sicher gehen!

    Kommentar von Dandi71 Dandi71Dandi71

    Aber Montag ist der 3. Arbeitstag

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    Antwort von pierrot pierrot

    Am besten ist es,du bringst immer eine Krankmeldung.Egal ob du am Freitag oder wenn du Wochenenddienst hast,krank wirst,mußt du eine Krankmeldung bringen.Somit bist du aus dem Schneider und die Firma kann dir keine Böswilligkeit unterstellen.Wünsche dir alles Gute!Pierrot

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    Antwort von Torenti Torenti

    diese brauchst du, diese regelung gilt nicht wenn ein wochenende dazwischen liegt. dumm nur wenn du dir die heute erst holst, der arzt darf nur 3 tage zurück schreiben und auf der krankmeldung steht wann sie ausgestellt wurde, das ist jetzt dumm gelaufen, kann wenn dein chef sauer ist, kann das eine abmahnung bedeuten .

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    Antwort von Drahreg Drahreg

    Du hast doch sicher nen Arbeitsvertrag? Da steht das genau drin.

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    Antwort von Eselin Eselin

    wenn in deinem Betrieb das Wochenende grundsätzlich frei ist, hast du nur zwei Arbeitstage gefehlt und dann ist es wohl auch ohne "gelben Schein" okay - aber ruf doch vorsichtshalber mal in der Personalabteilung an

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    Antwort von stevenine stevenine

    nein! du fehlst ja 2 arbeitstage und nicht 3 tage.

    Kommentar von Dandi71 Dandi71Dandi71

    das Wochenende zählt mit!

    Kommentar von mops09 mops09mops09

    das Wochenende zählt nur mit, wenn man das so auch im Arbeitsvertrag stehen hat. Lautet dieser von Mo-Fr sind das auch die Tage, die bescheinigt werden müssen.

    Kommentar von romar1581 romar1581romar1581

    Tarifvertrag zählt, in meinem steht:Zitat ....dass spätestens am 4. Kalendertag einer Arbeitsunfähigkeit die ärztliche AU-Bescheinigung beim Arbeitgeber vorliegen muss.... Wohlgemerkt kalendertag, nicht Arbeitstag.

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    Antwort von romar1581 romar1581

    3 Tage, Kalendertage, nicht Arbeitstage, nicht Werktage. Am 3. Tage der Arbeitsunfähigkeit, muß die krankmeldung bdem Arbeitgeber vorliegen. Das heißt heute! Noch ist der Tag ja nicht zu Ende, deine Chance!

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    Antwort von DonRamon DonRamon

    Wenn es nur 2 Tage sind, geht es normalerweise ohne. Die "Karenztage" sind je nach Tarifvertrag bis zu 3 Arbeitstage. Trotzdem kann der Arbeitgeber eine Krankmeldung verlangen, wenn er den Verdacht hat, es läge ein Betrug vor.

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    Antwort von urmel1981 urmel1981

    Frag bei deiner Firma nach. Bei uns ist es so, dass ab dritten Arbeitstag ein gelber Schein gebraucht wird.

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    Antwort von moosmutzelchen moosmutzelchen

    Frag deinen Arbeitgeber, wie er das haben möchte.
    Ich persönlich würde meinen Leuten nicht einen einzigen Tag krank anerkennen ohne ärztliche Bescheinigung.

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    Antwort von mops09 mops09

    die Tage zählen, wie Du arbeiten musst. Also Arbeitstag= Anzahl der Krankentage. Du brauchst erst ab Mittwoch einen.

    Kommentar von Dandi71 Dandi71Dandi71

    FALSCH

    Kommentar von mops09 mops09mops09

    warum?

    Kommentar von romar1581 romar1581romar1581

    Tage bedeutet Kalendertage, nicht Arbeitstage. Ich hab das als Betriebsrat zur genüge durch. Glaub es oder lass es bleiben. Wundere dich nur nicht.

    Kommentar von mops09 mops09mops09

    Eine Frage zu folgendem Gesetzestext des Entgeltforzahlungsgesetzes: § 5 Anzeige- und Nachweispflichten

    (1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.

    Folgende Frage zu diesem Satz: Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.

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    Antwort von Ysobel Ysobel

    Eigentlich nicht.

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