Also zunächst mal: es gelten die Bestimmungen des Arbeitsvertrages, eines gültigen Tarifvertrages oder - mindestens - der gesetzliche Mindesturlaub, festgelegt im Bundesurlaubsgesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html
In der Regel werden - ausgenommen von der Höhe des Urlaubs - die Bedingungen des Bundesurlaubsgesetzes gelten. Danach beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche), bzw. bei weniger Arbeitstagen pro Woche entsprechend anteilige Urlaubstage (Regelfall: 5-Tage-Woche => 24 : 6 * 5 = 20 Urlaubstage jährlich.
Bei Ausscheiden gilt hier § 5 Abs 1 Buchstabe a Bundesurlaubsgesetz (Link siehe oben).
Für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Es geht also nicht auf die 8 Wochen an, sondern wieviele volle Kalendermonate gearbeitet wurde.
FALSCH !!! Man hat auch nach 8 Wochen Anspruch auf Urlaub
So ist es. Es ist nur nicht üblich während der Probezeit Urlaub zu gewähren, aber zu stehen tut er einem schon.
so ist es