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brauch dringend Rat ! Ich kündige i.d.Probezeit n. 8 Wochen selbst. Urlaubsanspruch wieviel?

Frage von Streunerin Streunerin

Hallo !

Also. Nach 8 Wochen arbeiten in einer Vollzeitstelle, die ich nun in der Probezeit fristgerecht kündigen will, wieviel Urlaubsanspruch steht mir da zu ? Kann ich nen Tag pro Monat verlangen ? Oder ist das alles nur Kulanz weil Probezeit ?

Brauch schnell Rat !

Vielen dank schon mal !

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Antworten (7)

  • 6
    Antwort von schnubbel schnubbel

    Das kommt auf denen Gesamturlaubsanspruch an. Ansonsten Urlausanspruch durch 12 mal 2.

  • 4
    Antwort von SilentBob SilentBob

    Du hast keinen Urlaubsanspruch,erst nach einen halben Jahren.

    Kommentar von LaOla60 LaOla60LaOla60

    FALSCH !!! Man hat auch nach 8 Wochen Anspruch auf Urlaub

    Kommentar von schnubbel schnubbelschnubbel

    So ist es. Es ist nur nicht üblich während der Probezeit Urlaub zu gewähren, aber zu stehen tut er einem schon.

    Kommentar von LaOla60 LaOla60LaOla60

    so ist es

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    Antwort von Stella04 Stella04

    Meine Schwester durfte während der Probezeit gar keinen Urlaub nehmen...

  • 0
    Antwort von martinrosenheim martinrosenheim

    Also zunächst mal: es gelten die Bestimmungen des Arbeitsvertrages, eines gültigen Tarifvertrages oder - mindestens - der gesetzliche Mindesturlaub, festgelegt im Bundesurlaubsgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/burlg/index.html

    In der Regel werden - ausgenommen von der Höhe des Urlaubs - die Bedingungen des Bundesurlaubsgesetzes gelten. Danach beträgt der Mindesturlaub 24 Werktage (bei 6-Tage-Woche), bzw. bei weniger Arbeitstagen pro Woche entsprechend anteilige Urlaubstage (Regelfall: 5-Tage-Woche => 24 : 6 * 5 = 20 Urlaubstage jährlich.

    Bei Ausscheiden gilt hier § 5 Abs 1 Buchstabe a Bundesurlaubsgesetz (Link siehe oben). Für jeden vollen Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs. Es geht also nicht auf die 8 Wochen an, sondern wieviele volle Kalendermonate gearbeitet wurde.

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    Antwort von kodiaksa kodiaksa

    Also, gesetzlicher üblicher Urlaub sind 24 Tage, entspricht 2 Tagen pro Monat. Macht also 4 Tage nach 2 Monaten im Betrieb. Muß Dir beim Ausscheiden ausbezahlt werden. Aber Achtung: Urlaub gibts nur für ganze Monate. Wenn Du die nicht ganz voll hast( wegen 8 Wochen), gibts evtl. nur 2 Tage.

    Kommentar von Streunerin StreunerinStreunerin

    wär auch schon mit 2 soweit zufrieden. besser als nix

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    Antwort von Streunerin Streunerin

    @SilentBob - das glaub ich nicht so ganz... weiß nur nicht genau wieviel...

    @schnubbel

    gesamt wäre 28 Tage, dann wären es also 4,6 Tage für die 8 Wochen..... mal gespannt ob ich die krieg...

    danke für eure schnellen reaktionen

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    Antwort von Watson Watson

    das kommt auf deinen Vertrag an! - was steht da denn drin? hast du schon in der Probezeit Urlaubsanspruch? Wenn ja, wieviel Urlaub hast du im Jahr? dann rechne es dir aus!

    Kommentar von Streunerin StreunerinStreunerin

    steht eben leider nix im vertrag drin drüber. gesamt sind aber 28 tage. hab von anderen Kollegen gehört daß sie auch tageweise in der Probezeit fri hatten, aber die haben ja auch nicht gekündigt...

    Kommentar von Watson WatsonWatson

    wenn im Vertrag nichts über eine Urlaubssperre in der Probezeit drin steht, dann bekommst du den auch anteilig. Rede mit deinem Chef.

    Kommentar von kodiaksa kodiaksakodiaksa

    Urlaubssperre hat nichts mit dem Urlaubsanspruch zu tun. Sperre heißt nur, dass Du in den ersten 6 Monaten nicht nehmen darfst. Aber er bleibt Dir natürlich erhalten. Und bei Austritt aus der Firma kriegt man selbstverständlich das ausgezahlt, was Du bis dahin an Ansprüchen erworben hast.

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