Wir haben vor knapp einem Jahr ein Gebrauchtwagen gekauft und jetzt hat er ein Motorschaden und wir sind nicht schuld laut Sachverständigen.Fällt jetzt soetwas in die Garantie da wir einen neuen Motor brauchen?

Wenn er noch Garantie hat, dann ja. Da ihr ja das Gutachten von dem Sachverständigen hat, könnt ihr ja nachweisen, das ihr es nicht verursacht habt. Wenn ihr freundlich mit dem Autohaus redet, dann werden die sich auch nicht quer stellen.
Was steht in den Garantiebedingungen? Motor fällt nicht unbedingt unter Verschleißteil.
Also , nach dem EU Urteil von 2002 gibt es für alle Artikel , die man von einem autorisierten Händler erwirbt eine 2 jährige Gewährleistung. Somit hast Du auf deinem Gebrauchtwagen , sofern er nicht als ausdrückliches Bastler KFZ gekauft hast eine Garantie.
Habt ihr beim Kauf des Gebrauchten eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Wenn nein, dann habt ihr Pech.
Wenn ja, dann schau in die Unterlagen.
Für die gesetzliche Gewährleistung, die der Händler bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkürzen kann, tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein.
D.h., ihr müsstet dem Händler nachweisen können, dass er euch ein Auto mit kaputtem Motor verkauft hat.
Diesen Beweis werdet ihr nicht antreten können.

Der Händler muss 1 Jahr Gewährleistung geben, das ist gesetzlich so verankert.Er muss nachweisen können, dass bei Übernahme des Fahrzeugs der Motor absolut in Ordnung war. (Gutachten etc.) Nach einem Jahr tritt die Beweisumkehr in Kraft, dann musst du beweisen, dass der Motor damals schon eine Macke hatte. Auf alle Fälle, wenns vor Gericht geht ist davon auszugehen, dass Du Recht bekommst. Ein Motor geht nicht von heute auf morgen kaputt.
Nicht richtig. Nach 6 Monaten beginnt genau wie bei der Gewährleistung für Neuwaren die Beweislastumkehr.

Was sagen die Geschäftsbedingungen ? Wenn du mit dem Verkäufer über eine Vollgarantie schriftlich vereinbart hast, so ist es möglich dass er die Reparatur bezahlt.
Gewährleistung, nicht Garantie...