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Brauch dringend nen guten Rat

gefragt von simoneuingo am 05.06.2008 um 18:05 Uhr

Wir haben vor knapp einem Jahr ein Gebrauchtwagen gekauft und jetzt hat er ein Motorschaden und wir sind nicht schuld laut Sachverständigen.Fällt jetzt soetwas in die Garantie da wir einen neuen Motor brauchen?

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Recht x 35.234 auto x 23.179 Motor x 863 Gebrauchtwagen x 390

angelela
beantwortet von angelela am 5. Juni 2008 18:07
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Wenn er noch Garantie hat, dann ja. Da ihr ja das Gutachten von dem Sachverständigen hat, könnt ihr ja nachweisen, das ihr es nicht verursacht habt. Wenn ihr freundlich mit dem Autohaus redet, dann werden die sich auch nicht quer stellen.

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 5. Juni 2008 18:09

Gewährleistung, nicht Garantie...


anonym
beantwortet von Mietnormade am 5. Juni 2008 18:09
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Was steht in den Garantiebedingungen? Motor fällt nicht unbedingt unter Verschleißteil.


anonym
beantwortet von VolvoFH12 am 7. Juni 2008 20:33
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Also , nach dem EU Urteil von 2002 gibt es für alle Artikel , die man von einem autorisierten Händler erwirbt eine 2 jährige Gewährleistung. Somit hast Du auf deinem Gebrauchtwagen , sofern er nicht als ausdrückliches Bastler KFZ gekauft hast eine Garantie.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 5. Juni 2008 19:23
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Habt ihr beim Kauf des Gebrauchten eine Gebrauchtwagengarantie abgeschlossen. Wenn nein, dann habt ihr Pech.

Wenn ja, dann schau in die Unterlagen.

Für die gesetzliche Gewährleistung, die der Händler bei Gebrauchtwagen auf 1 Jahr verkürzen kann, tritt nach 6 Monaten die Beweislastumkehr ein.

D.h., ihr müsstet dem Händler nachweisen können, dass er euch ein Auto mit kaputtem Motor verkauft hat.

Diesen Beweis werdet ihr nicht antreten können.


hohehh
beantwortet von hohehh am 5. Juni 2008 18:23
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Der Händler muss 1 Jahr Gewährleistung geben, das ist gesetzlich so verankert.Er muss nachweisen können, dass bei Übernahme des Fahrzeugs der Motor absolut in Ordnung war. (Gutachten etc.) Nach einem Jahr tritt die Beweisumkehr in Kraft, dann musst du beweisen, dass der Motor damals schon eine Macke hatte. Auf alle Fälle, wenns vor Gericht geht ist davon auszugehen, dass Du Recht bekommst. Ein Motor geht nicht von heute auf morgen kaputt.

Kommentar von Regenmacher am 5. Juni 2008 19:19

Nicht richtig. Nach 6 Monaten beginnt genau wie bei der Gewährleistung für Neuwaren die Beweislastumkehr.


kimmo
beantwortet von kimmo am 5. Juni 2008 18:19
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Was sagen die Geschäftsbedingungen ? Wenn du mit dem Verkäufer über eine Vollgarantie schriftlich vereinbart hast, so ist es möglich dass er die Reparatur bezahlt.


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