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Brandversicherung in Nebenkostenaufstellung

Frage von TamaraH TamaraH

Habe vorgestern meine Nebenkostenaufstellung erhalten. Darin war auch ein Betrag enthalten für eine Brandversicherung. Nun wollte ich wissen ob man die überhaupt mit zu den Nebenkosten zählen darf. Bin ja selber schon gegen Brand versichert. Vielen Dank schon mal und noch nen schönen Tag.

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Antworten (8)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von ABVmakler ABVmakler

    Hallo TamaraH,

    die Brandversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung über die Nebenkosten zählt zu den sog. umlagefähigen Kosten die der Vermieter auf die Mieter umlegen kann und es auch macht.

    Bei der Brandversicherung die Du selbst zahlst handelt es sich um die Hausratversicherung.

    Kurze Erklärung zur Hausrat und Wohngebäude: Wenn Du ein Haus umdrehen und schütteln würdest kannst Du alles was rausfällt als Hausrat bezeichnen. Der Rest (also das fest zusammengehörige Gebäude) ist die Wohngebäudeversicherung ;-)

    Es gibt zwar ein paar kleine Abgrenzungen welche jedoch hier den Schreibrahmen sprengen würden.

    Freundliche Grüße aus Kamp-Lintfort

    Alexander Braun Versicherungsmakler

    www.abv-makler24.de

    Kommentar von Ploync PloyncPloync

    Die Erklärung ist nett, jedoch nicht hundertprozentig vollständig. Was ist zum Beispiel mit selbst eingebauten Dingen, für die man eine Genehmigung besitzt, aber die man beim Auszug wieder ausbauen muss? Diese Sachen gehören ebenfalls zum Hausrat und nicht zur Gebäudeversicherung. http://ploync-versicherungen.blogspot.com/2010/04/was-gehort-alles-zum-hausrat.html

    Kommentar von Tom2363 Tom2363Tom2363

    Genau so ist es, in hausrat ist all das, für was ich auch die Verantwortung habe !

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    @Tom2363: Du hast wegen Deines Mietvertrages auch Verantwortung für den Mietgegenstand. Daher kann es nicht nach "Verantwortung" abgegrenzt werden!

    Kommentar von ABVmakler ABVmakler

    Deswegen habe ich auch folgenden Satz hinzugefügt: "Es gibt zwar ein paar kleine Abgrenzungen welche jedoch hier den Schreibrahmen sprengen würden."

    Die Anwort sollte hier einfach und verständlich sein ;-)

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    Antwort von Tom2363 Tom2363

    Wenn Du Mieter bist kann der Besitzter Nebenkosten umlegen und auch eine Gebäudefeuerversicherung gehört dazu ( hier lohnt sich oft einmal ein nach rechnen, ob der Anteil am Gesamtbetrag auch stimmt - Verhältnis zu dem qm). Deine eigene Brandversicherung bezieht sich sicher auf Deine Hausratversicherung - das ist all das, was Du bei einem Auszug mit nehmen würdest. Alles was da bleibt ist Gebäude und über den Vermieter zu versichern bei Kostenanteil von Dir

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    RatgeberHelden Antwort von albatros albatros

    Entscheidend ist, ob die Umlage mietvertraglich vereinbart wurde. Wenn ja, ist es rechtens.

    Kommentar von JR0903 JR0903

    Diese Antwort beantwortet die gesztellte Frage!!!!!!!!!!

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    Antwort von wunhtx wunhtx

    Hier handelt es sich um die Gebäudebrandversicherung.

    Sie darf auf den Mieter umgelegt werden, wenn bei den Betriebskosten steht, dass Versicherungen vom Mieter zu tragen sind.

    Oftmals zusammengefatts in "Steuern ( betrifft die Grundsteuer ) und Versicherungen ( Gebäudebrand, Leitungswasser, Heizöltanks,. Dachrinnen, Glas"

    Du als Mieter benötigst eine Privathaftpflicht und wenn es Dir erforderlich scheint, eine Hausratversischerung.

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    Antwort von Padri Padri

    Ja, Versicherungen kann der Vermieter auf die Mieter umlegen.

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    Antwort von halbwissen666 halbwissen666

    Doppelt versichert? Du bist sicher mit der Hausratversicherung gege´n Brand versichert, Das sind Deine Klamotten, Möbel Teppiche usw. Aber das was der hausbesitzer versichert ist das Gebäude. Es wäre ja schlecht, wenn das abbrennt und Deine Sachen stehen im Regen. Die Gebäudeversicherung zahlt übrigens nicht für Deine Sachen bei einem BRand genauso wie Deine VErsicherung nicht für die Mauern, Dachbalken, Türen, Wände usw. zahlt.

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    Antwort von reinersaam reinersaam

    du hast doch nicht das gebäude versichert!doch wohl nur eine hausratversicherung.

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    Antwort von NadineBechtelt NadineBechtelt

    neuerdings werden doch in bestimmten bundesländern überall feuermelder in die wohnungen gehängt. diese zahlt der mieter zum teil selbst mit (die feuermelder sind bisher noch nicht in allen bundesländern pflicht). evtl. ist das damit gemeint?!

    Kommentar von TamaraH TamaraHTamaraH

    Nein, wir haben keine Feuermelder. Aber auch ein guter Gedanke.

    Kommentar von anitari anitarianitari

    @NadineBechtelt, hier ist mit Sicherheit die Wohngebäudeversicherung gemeint, diese versichert Schäden durch Feuer, Wasser und Sturm. Bei Schäden durch Wasser sind normalerweise nur Leitungswasserschäden versichert. Schäden durch Hoch- oder/und Grundwasser müssen extra versichert werden.

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