täter unbekannt muss die hausrat und haftpfllicht alles oder zumindest einen teil des schadens zahlen oder bleibt mann auf dem schaden sitzen vielen dank im vorraus für eure antworten
brandstiftung im kleingarten laube komplett abgebrannt täter unbekannt muss die hausrat und haftpfl
Antworten (13)
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KabarkKabark
Wenn der Inhalt von Gartenhäuschen in Deinem Hausratvertrag mit drin ist, dann ja. Sonst nicht. Und die Haftpflicht hat mal gleich gar nichts damit zu tun.
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CandlejackCandlejack
Die Forderungsausfalldeckung einer Haftpflicht gilt für Schäden, die ein anderer Dir zufügt, selbst aber keine oder nur eine unzureichende Haftpflicht hat. Dann stellt Dich Deine Versicherung so, als hätte der andere eine ordentliche Haftpflicht. Da so eine Schädigung nicht vorliegt, sondern anscheinend Brandstiftung (also Vorsatz), kommt dieser Passus meines Wissens nicht zum tragen. In diesem Falle erledigt das die Hausrat, falls die Laube dort mit Klausel eingeschlossen ist.
In solchen Fällen bitte die Versicherung oder den Berater fragen. Die werden mit Prämien/Provisionen für solche Antworten und Begleitung im Schadenfall bezahlt.
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WernerGuth Hallo Gartenfreund,
bitte in den Bedingungen der Hausratversicherung nachschauen.Sofern du eine Gebäudeversicherung für die Laube in entsprechender Höhe abgeschlossen hast tritt die ein. Über die Hausratversicherung werden Dinge ersetzt die du von zu Hause in die Laube geschleppt hast.
Freundliche Grüße
Werner Guth
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friederschaefer Kommt auf die Versicherungsbeschreibung an. Einfach nachschauen und vor allem: den Schaden innerhalb von 14 Tagen melden.
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bombach Es sind zwei Sparten, die hier in Frage kommen. Die Hausratversicherung könnte für das Inventar der Gartenlaube aufkommen, wenn dies in der Hausratpolice mit eingeschlossen ist. Die Laube selbst ist nur über eine Gebäudeversicherung (Feuerversicherung) abzusichern. Liegt eine solche Versicherung vor?
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XXLFirebird Moin,
es besteht über die Hausrat-bzw Haftpflichtversicherung kein Versicherungsschutz. Lediglich die Gebäudeversicherung mit mitversicherten Grunsstücksbestandteilen würde dafür aufkommen.
Der Inhalt der Laube würde von der Hausratversicherung gezahlt, wenn es sich um ein verschlossenes Behältnis handelt sprich die Gartenlaube muss ein echtes Schloss haben.
MfG
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peterclahsen Hallo,
dem kann man kaum etwas hinzufügen, überall ist en bisschen Wahrheit drin. Zur Haftpflicht, wenn es dann mitversichert ist, was Dir dein Vertreter sagen kann, dann setzt die Haftung ein Verschulden voraus. Zum Inhalt der Laube, musst Du ebenfalls Deinen vertreter fragen, da auch vorübergehend aus dem Haus gelagerte Gegenstände mitversichert sein können. Zur Laube selbst, muss eine Gebäude-Versicherung für die Laube bestehen. Gruß Peter Clahsen
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optimistoptimist
Ohne detaillierte Informationen ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Setzen Sie sich mit Ihrer Versicherung in Verbindung bei der Sie Ihr Haus versichert haben, falls Sie Wohneigentum besitzen oder bei der Ihre Laube versichert ist. Eventuell bezahlt auch die Hausratversicherung einen Teil, falls sich Hausrat in der Laube befand. Das hängt von den Bedingungen ab.
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IchSchauMalIchSchauMal
Also die Haftpflicht zahlt nur wenn du haftbar gemacht werden könntest. Wobei das wiederum Vorsatz wäre, was auch nicht versichert ist. Also warum sollte deine HAFTpflicht für dich zahlen ?
Die Hausrat zahlt für den Hausrat (!) Dazu gehören keine Bauten. Sei es im, um oder am Haus. Was anderes ist mit den Hausrat in der Hütte. Da musste mal in deine Bedingungen schauen da hier Tarife unterschiedlich sind.
Wenn versichert käme hier wohl als Erstes die Wohngebäudeversicherung zum tragen. Es müssen aber auch Bauten auf dem Grundstück versichert sein.
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Maximus40Maximus40
Es gibt spezielle Kleingärten-Versicherungen.
Guck mal u.a. hier nach. http://www.gartenfreunde-rheinland.de/de/info_tipps/versicherung/kleingartenversicherungsdienst
Frag mal Deinen Versicherungsvertreter.
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derliebelehmiderliebelehmi
keine ahnung, da ich deine versicherungsverträge nicht kenne, und was du alles mitversichert hast. schnellstmögliche meldung an deine zuständige versicherung, die geben dir auch schon telefonisch erste auskünfte. geh zu deinem versicherungsvertreter vor ort. alle anderen aussagen können nur mutmaßungen sein.
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curafecurafe
kommt drauf an was in deiner police steht.... wenn die haftpflicht mit vorleistung hast....sprich, wenn sie den fremdschaden deckt dann ja(sie hohlen sich vom schädiger ja dann das geld wieder)!! wie es aber bei täter unbekannt ist kann ich dir so nicht sagen....sprich am besten mit deiner versicherung drüber
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KabarkKabark Haftpflicht mit Vorleistung...was es nicht alles gibt. -.-
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curafecurafe tja bei nur 35% der deutschen haushalte die eine Haftpflichversicherung haben ist das ganz sinnvoll sowas zu haben!
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hanna2908hanna2908 Aber ich denke, das ganze nennt sich Forderungsausfalldeckung. In der wird der Täter so gestellt als hätte er bei dem Unternehmen auch ne Haftpflicht. Da aber die Hütte abgebrannt ist denke ich wird das Vorsatz sein und somit kein Vers. fall
Welche?
Seine