Brandschutzordnung für Keller: suche Formular oder Download

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alles fotograpfiren ggf polizei hoeln , feuerwehr hat so was oder ordnungsamt bauamt

Der Vermieter kann den Mieter mahnen und im Wiederholungsfall auch kündigen.

Für Kellerräume gibt es keine "Brandschutzordnung" oder Vorschriften in den LBO's außer, dass die Gänge zu Abstellrümen vom Treppenhaus mit T-30 Türen gesichert sein müssen. "Fuchtwege" aus privaten Abstellräumen werden nicht gefordert.

Wenn ein Mieter die Gemeinschaftsräume wie Kellerflure oder Fahrradabstellräume für seine Zwecke oder zweckfremd nutzt ist das Sache des Vermieters.

Es dürfte eine Hausordnung geben. Da kann man sowas reinschreiben.

Im Idealfall steht da schon drin, dass Gemeinschaftsflächen nicht als Abstellflächen genutzt werden dürfen. Dann kann der Vermieter den Mieter abmahnen. Wenn das im Mietvertrag so vorgesehen ist, dann kann - wenn das nicht hilft - danach dem Mieter fristlos gekündigt werden.

Übrigens habt ihr als Nachbarn im Mietshaus da selbst keine großartige Handhabe, außer einer Beschwerde beim Vermieter.

Für die Einhaltung von Brandschutzvorschriften ist der Vermieter zuständig. Nur der kann das Lagern von Brandlasten im Keller verbieten, oder dessen Feuerversicherung. Wenn ihr den Anschein eine amtlichen Schreibens erweckt macht ihr euch strafbar.