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Brandschutz

Frage von nightmare nightmare

Hallo,

ich möchte gern wissen, wie das ist, wenn ein Haus im Bau ist abbrennt, was ist dann mit dem Baugerüst. Muss sowas extra versichert werden.

Im Voraus besten Dank :-)

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Antworten (7)

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    Antwort von PatrickSaar PatrickSaar

    Das Baugerüst gehört dir grundsätzlich erstmal gar nicht, sondern der Baufirma. Insofern geht dich das Baugerüst nichts an und du kannst es auch nicht irgendwie versichern. Solltest du als Bauherr in irgendeiner Art und Weise Schuld an dem Brand sein, kommt hier höchstens ein Haftpflichtschaden in Frage. Dafür gibts aber eine Bauherrenhaftpflichtversicherung, die man auf jeden Fall machen sollte, zusätzlich zur Feuerrohbauversicherung. PS: Feuerrohbauversicherungen gibt es meistens kostenlos, einfach mal fragen...

    Kommentar von nightmare nightmare

    Und wie verhält sich der Sachverhalt, wenn Materialien auf der Baustelle verbrennen würden. Z. B. das angesprochene Gerüst, wenn dies entsorgt werden müsste.

    Sorry ich weiss ich wills lieber supergenau wissen :-)

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    Antwort von malli malli

    wenn du bauen möchtest schau jetzt schon nach einer wohngebäude vers. bei mir ist es so wohngebäude zur bauphase abgeschlossen bekommst du kostenlos die rohbauvers. dazu, das gestalltet sich so das du jetzt den ersten jahresbeitrag der wohngeb. bezahlst im nächsten jahr nix! und dan wieder den jahresbeitrag ....

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    Antwort von Karelien Karelien

    Hier ist der Abschluß einer (Roh-)Bauversicherung ggf. notwendig. Aber vor einem Abschluß einer (Roh-)Bauversicherung die Versicherungsgesellschaft diese verbindlich befragen, ob ein solches Wagnis in der Versicherung enthalten ist. Wenn nicht, andere Versicherung suchen und wählen. Es ist auch möglich, daß der Bauunternehmer, der das Gerüst stellt, eine solche Versicherung bereits hat. Hier ist auch der Bauausführungsvertrag entscheidend. Schlüsselfertig etc. Also bei beiden Stellen: Bauunternehmer und Versicherung, nachfragen um die entsprechenden Fragen und Mietbedingungen abklären.

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    Antwort von IchSchauMal IchSchauMal

    Eine Haftpflicht zahlt dann wenn jemand haftbar gemacht werden kann. Das heisst also wenn es sich z.B: nicht um dein Gerüst handelt, du aber haftbar gemacht werden kannst wenn es zerstört, beschädigt wird.

    Ansonsten hilft die Rohbauversicherung die hier einspringen würde (Bedingungen beachten und ob der Schaden bedingungsgemäss versichert ist). Die Rohbauversicherung wandelt sich nach Abschluss der Bauarbeiten in eine normale Wohngebäudeversicherung.

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    Antwort von Praline Praline

    Ja, den Herrn Kaiser fragen und m,it ihm regeln...

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    Antwort von jethro jethro

    Sinnvollerweise schließt Du eine Rohbauversicherung ab. Die umfasst alle Schäden, die während der Bauphase entstehen. (Brand, Wasser, Sturm, Diebstahl evtl. auch)

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    Antwort von Eifelmensch Eifelmensch

    Dafür hat man doch die Bauherrenhaftpflicht und Rohbauversicherung

    Kommentar von nightmare nightmare

    Wer müsste denn für einen vorgenannten Schaden aufkommen, sofern keine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden würde?

    Ist das wohl eine Pflichtversicherung?

    Kommentar von Eifelmensch EifelmenschEifelmensch

    Tut mir leid. kann dir leider nicht sagen wie es sich hier genau verhält. Bei Brandstiftung wäre es klar, aber alle anderen Fälle?????

    Kommentar von malli mallimalli

    ohne bauherrenhaftpflicht bekommst du KEINE baugenemigung vom amt

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