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Brandschaden - Welche Versicherung?

gefragt von GabiB am 17.12.2008 um 14:09 Uhr

Hallo.

Wir haben ab dem 01.12.2008 eine Wohnung vermietet. Der Mieter sollte in 12/2008 renovieren und ab 01/2009 einziehen. Bei Übergabe der Schlüssel haben wir in der Wohnung der Nachstromöfen angestellt. Vor einem der Öfen stand ein Holzbrett, welches später Feuer fing (Schmorbrand).

Welche Versicherung ist dafür zuständig?

Danke, Gabi


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anonym
beantwortet von Mietnormade am 17. Dezember 2008 14:11
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Feuerversicherung


hanswitzig
beantwortet von hanswitzig am 17. Dezember 2008 14:16
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Wenn das Brett nicht dir gehört: Die Haftpflichtversicherung. Dieser Schaden ist ein sog. Sengschaden und gehört zu den Schäden, die die meisten Versicherungsgesellschaften ausschliessen. Lies den Kleindruck, in deinem Vertrag. Deine Aussichten auf Versicherungsdeckung sind gering.

Kommentar von D28d34b122c8ceb49e7d4a17968400b2smallhanswitzig am 17. Dezember 2008 14:26

Gehört das Brett dir, ist allenfalls die Hausratversicherung zuständig.


obiwana
beantwortet von obiwana am 17. Dezember 2008 14:17
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Lief der Mietvertrag des Mieters bereits ab dem 01.12.08? Dann wäre es die Hausratversicherung des Vermieters. Ansonsten die Wohngebäudeversicherung, die auf euch läuft als Eigentümer des Hauses.


aristokrat
beantwortet von aristokrat am 17. Dezember 2008 14:23
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Was ist denn eigentlich beschädigt?


anonym
beantwortet von GabiB am 17. Dezember 2008 14:23
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Hallo

Danke für die Antworten.

Das Brett gehörte uns (Vermieter) und wurde im Rahmen der Räumungsabebeiten vergessen.

Der Mietvertrag läuft ab dem 01.12.2008.

Eine Haftpflicht haben wir nicht, aber eine Hausrat + eine Gebäudeversicherung.

Beschädigt wurde der Nachstromofen und der Teppirchboden und die Wand muss neu renoviert werden

Viele Grüße, Gabi


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 18. Dezember 2008 14:09
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Vorausgesetzt die Schäden sind versichert dann:

Gebäudeschäden - Gebäudeversicherung Hausratschäden - Hausratversicherung Schäden an fremden Eigentum - Haftpflichtversicherung

Kommentar von migrowe am 20. Dezember 2008 02:20

Die einzige qualifizierte Antwort von insgesamt 9; dafür DH.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 17. Dezember 2008 14:11
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Haftpflicht dessen, der das Brett platziert hat.

Kommentar von D28d34b122c8ceb49e7d4a17968400b2smallhanswitzig am 17. Dezember 2008 14:34

Diese Antwort würde dann zutreffen, wenn das Brett erst nach dem Einschalten der Öfen platziert wurde. Andernfalls ist der Verursacher eindeutig derjenige, der eingeschaltet hat, ohne zu kontrollieren, ob sich die Öfen in einem sicheren Zustand befinden.


AJWhv
beantwortet von AJWhv am 17. Dezember 2008 14:11
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Hausrat ?

Kommentar von F3bd78c1ae2a9ac527e553b3289c833fsmallmeistereder am 17. Dezember 2008 14:16

doch nicht als Vermieter, da hast Du doch keinen Hausrat in der Wohnung... Gebäude- oder separate Feuerversicherung.

Kommentar von D28d34b122c8ceb49e7d4a17968400b2smallhanswitzig am 17. Dezember 2008 14:20

Ja ja. Aber die Gebäudeversicherung ist es sicher nicht !


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 17. Dezember 2008 14:12
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Wenn es nur geschmort und nicht gebrannt hat, sieht es im wahrsten Sinne des Wortes "düster" aus! Frag mal den Hausrat- und den Gebäudeversicherer! Ich denke eher Hausrat!

Kommentar von D28d34b122c8ceb49e7d4a17968400b2smallhanswitzig am 17. Dezember 2008 14:23

Hausrat ja. Gebäudeversicherer nein. Die Gebäudeversicherung ist nur für Teile zuständig, die fest mit dem Gebäude verbunden sind.


aristokrat
beantwortet von aristokrat am 17. Dezember 2008 14:39
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Die Wand und den Teppichboden müsste evtl. die Gebäudeversicherung bezahlen da diese fest mit dem Gebäude verbunden sind. Beim Nachtstromofen bin ich überfragt. Wenn es sich evtl.um eine Eigentumswohnung handelt, ist eine Haftpflicht für eine vermietete Eigentumswohnung sehr empfehlenswert. Denn es könnte z.B. passieren, dass eine Wasserleitung im Bad undicht wird und eine andere Wohnung des Hauses in Mitleidenschaft zieht.


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