Hallo.
Wir haben ab dem 01.12.2008 eine Wohnung vermietet. Der Mieter sollte in 12/2008 renovieren und ab 01/2009 einziehen. Bei Übergabe der Schlüssel haben wir in der Wohnung der Nachstromöfen angestellt. Vor einem der Öfen stand ein Holzbrett, welches später Feuer fing (Schmorbrand).
Welche Versicherung ist dafür zuständig?
Danke, Gabi

Wenn das Brett nicht dir gehört: Die Haftpflichtversicherung. Dieser Schaden ist ein sog. Sengschaden und gehört zu den Schäden, die die meisten Versicherungsgesellschaften ausschliessen. Lies den Kleindruck, in deinem Vertrag. Deine Aussichten auf Versicherungsdeckung sind gering.
hanswitzig am 17. Dezember 2008 14:26 Gehört das Brett dir, ist allenfalls die Hausratversicherung zuständig.

Lief der Mietvertrag des Mieters bereits ab dem 01.12.08? Dann wäre es die Hausratversicherung des Vermieters. Ansonsten die Wohngebäudeversicherung, die auf euch läuft als Eigentümer des Hauses.
Hallo
Danke für die Antworten.
Das Brett gehörte uns (Vermieter) und wurde im Rahmen der Räumungsabebeiten vergessen.
Der Mietvertrag läuft ab dem 01.12.2008.
Eine Haftpflicht haben wir nicht, aber eine Hausrat + eine Gebäudeversicherung.
Beschädigt wurde der Nachstromofen und der Teppirchboden und die Wand muss neu renoviert werden
Viele Grüße, Gabi
Vorausgesetzt die Schäden sind versichert dann:
Gebäudeschäden - Gebäudeversicherung Hausratschäden - Hausratversicherung Schäden an fremden Eigentum - Haftpflichtversicherung
Die einzige qualifizierte Antwort von insgesamt 9; dafür DH.
Haftpflicht dessen, der das Brett platziert hat.
hanswitzig am 17. Dezember 2008 14:34 Diese Antwort würde dann zutreffen, wenn das Brett erst nach dem Einschalten der Öfen platziert wurde. Andernfalls ist der Verursacher eindeutig derjenige, der eingeschaltet hat, ohne zu kontrollieren, ob sich die Öfen in einem sicheren Zustand befinden.

Hausrat ?
meistereder am 17. Dezember 2008 14:16 doch nicht als Vermieter, da hast Du doch keinen Hausrat in der Wohnung... Gebäude- oder separate Feuerversicherung.
hanswitzig am 17. Dezember 2008 14:20 Ja ja. Aber die Gebäudeversicherung ist es sicher nicht !

Wenn es nur geschmort und nicht gebrannt hat, sieht es im wahrsten Sinne des Wortes "düster" aus! Frag mal den Hausrat- und den Gebäudeversicherer! Ich denke eher Hausrat!
hanswitzig am 17. Dezember 2008 14:23 Hausrat ja. Gebäudeversicherer nein. Die Gebäudeversicherung ist nur für Teile zuständig, die fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Die Wand und den Teppichboden müsste evtl. die Gebäudeversicherung bezahlen da diese fest mit dem Gebäude verbunden sind. Beim Nachtstromofen bin ich überfragt. Wenn es sich evtl.um eine Eigentumswohnung handelt, ist eine Haftpflicht für eine vermietete Eigentumswohnung sehr empfehlenswert. Denn es könnte z.B. passieren, dass eine Wasserleitung im Bad undicht wird und eine andere Wohnung des Hauses in Mitleidenschaft zieht.