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Brandschaden von der Steuer absetzen

Frage von elnasegrande84 elnasegrande84

Hallo, meine Wohnung (1OG) ist letztes Jahr durch Verschulden einens Kleinkindes (3 Jahre alt) abgebrannt. Der Brand entstand in der Wohnung unter mir, die ein Freund mit seiner Familie bewohnte. Das große Problem war das ich und er keine Hausratversicherung besaßen. Durch einen Gutachter wurde bei mir ein Schaden von 26000€ ermittelt. Nach langem hin und her habe ich dann doch den Zeitwert von 11400€ bekommen. Nun zu meiner Frage: Kann ich die außstehenden 14600€ als außergewöhnliche Belastung von der Lohnsteuer absetzen?

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Antworten (11)

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    Antwort von EnnoBecker EnnoBecker

    Nein, der Abzug ist nicht möglich:
    .
    R 33.2 EStR:
    Aufwendungen zur Wiederbeschaffung oder Schadensbeseitigung können im Rahmen des Notwendigen und Angemessenen unter folgenden Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden:1.
    2.
    3.
    4.
    5. Nur der endgültig verlorene Aufwand kann berücksichtigt werden, d. h. die Aufwendungen sind um einen etwa nach Schadenseintritt noch vorhandenen Restwert zu kürzen.
    6.
    7.Ein Abzug scheidet aus, sofern der Stpfl. zumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen oder eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat.
    8.

    .
    Logisch: Die Allgemeinheit kann ja wohl schlecht dafür aufkommen, dass derjenige schon einen Teil des Wertes abgewohnt hat und dass er die Versicherung nicht bezahlen wollte. .

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    Antwort von charles0308 charles0308

    wenn ich das richtig verstanden habe, willst Du die Differenz zum (nicht erstatteten) Neuwert als außergewöhliche Belastung absetzen?

    Sorry das ist nicht möglich! solltest Du wie auch immer, einen Weg finden ... gib uns Bescheid ... alle Steuerzahler werden es Dir danken.

    Hoffentlich daraus gelernt und eine Hausratversicherung abgeschlossen ;)

    Kommentar von charles0308 charles0308charles0308

    Das Kleinkind mit 3 Jahren ist nicht deliktsfähig, ergo kann es auch keinen Schaden verschuldet haben. Das Verschulden ist wohl eher den Aufsichtspflichtigen anzulasten!

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    Antwort von angy2001 angy2001

    Nein, tut mir leid für dich - Unterversicherung ist keine außergewöhnliche Belastung: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ur40p01019.htm

    Kommentar von mma66hog mma66hogmma66hog

    Völliger Unsinn angy2001 was Du da schreibst. Völlig daneben. Lass es sein Auskünfte zu geben, wsenn Du selst weniger verstehst, als der Auskunftssuchende.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    An deiner Stelle würde ich die leute nicht so scharf angehen. angy2001 hat völlig recht.

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    Antwort von elnasegrande84 elnasegrande84

    hui, ich sach schonmal danke für die vielen antworten. die die es interessiert hier ist der link zum rtl bericht über den brand.

    http://www.rtlregional.de/player.php?id=8223&tag=gez%C3%BCndelt&seite=0

    ja keine hausrat da hab ich draus gelernt. hab jetzt aber eine:) und ich bezahle sage und schreibe 7 euro im monat. also an alle die keine haben kann ich nur empfehlen schließt eine ab. hab mich jetzt die tage schlau gemacht, weiß aber nicht was ich glauben soll, weil viele schreiben das es nicht geht. ich hab aber berichte gelesen in fällen wo es ging.
    @mma66hog ich will hoffen du hast recht. den die 11400 waren auch nur nen tropfen auf den heißen stein wenn mal alles neu kaufen muss. falls euch noch irgendwas einfällt bitte schreiben. und weiß einer vielleicht wo ich mich da möglichst günstig bei einem steuerberater informieren kann. gibts da vielleicht ne webside oder ne hotline. vielen dank nochmal für eure mühen... achja hier nochmal nen auszug aus dem brief von meines kumpels versicherung.

    "in dieser sache haben wir erhebliche zweifel, ob unsere versicherten für den brandschaden wegen einer aufsichtspflichtverletzung verantwortlich gemacht werden können. dennoch wollen wir uns aus wirtschaftlichten gründen ohne präjudiz und anerkenntmis einer rechtspflicht bereit erklären, die anschrüche von herr... und frau... zu erledigen..." mfg daniel

    Kommentar von elnasegrande84 elnasegrande84

    keine ahnung warum das jetzt in der mitte steht:)

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    Antwort von RautenMiro RautenMiro

    Eine kleine Ergänzung zu unserem Supersteuerprofi mma66hog

    § 33 a ist ja mal so was von nicht einschlägig, da hier wohl keine Unterhaltsleistungen angesetzt werden, oder? Es wäre eine agB nach § 33 und nicht § 33 a....

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    Antwort von mma66hog mma66hog

    Natürlich kannst Du das absetzen, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Vergiss all diese dämlichen Ratschläge von diesen Herrschaften, die meinen etwas schreiben zu müssen, obwohl sie von der Materie absolut keine Ahnung haben. Nach R33.2 der Einkommensteuerrichtlinien stellt der Verlust oder die Beschädigung von Existentiell notwendigen Gegenständen durch ein unabwendbares Ereiognis wie Brand,Hochwasser etc. Ausergewöhnliche Belastung gemäß § 33 a EStG dar. Also mach das in Deiner Einkommensteuererklärung gelten. Du bekommst das anerkannt.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Ich finde, wenn man schon herumhackt, dann solklten die eigenen Argumente auch tragfähig sein.
     
    R 33.2 EStR:
    Aufwendungen zur Wiederbeschaffung oder Schadensbeseitigung können im Rahmen des Notwendigen und Angemessenen unter folgenden Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden:
     
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    4.
    5. Nur der endgültig verlorene Aufwand kann berücksichtigt werden, d. h. die Aufwendungen sind um einen etwa nach Schadenseintritt noch vorhandenen Restwert zu kürzen.
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    7.Ein Abzug scheidet aus, sofern der Stpfl. zumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen oder eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat.
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    Logisch: Die Allgemeinhaiet kann ja wohl schlecht dafür aufkommen, dass derjenige schon einen Teil des Wertes abgewohnt hat und dass er die Versicherung nicht bezahlen wollte.

    Kommentar von RautenMiro RautenMiroRautenMiro

    ja ja § 33 a .. alles klar.... Unterhaltsaufwendungen... gerade Verwandtenlinie etc.... Du bist schon ein Vollprofi...

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Naja, ein Vertipper. Passiert eben manchmal. Mir ist es nicht mal aufgefallen. Sicher meinte er 33.

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    Antwort von mercedes mercedes

    was ist mit der haftpflichtversicherung deines freundes? von der steuer absetzen ist mir neu

    Kommentar von mma66hog mma66hogmma66hog

    Dann weisst Du jetzt, dasss dies möglich ist!

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Da wüsste er was Falsches.

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    Antwort von Rudi2009 Rudi2009

    Das wird nicht klappen! Aber probieren kannst du es mal. Nimm dir dafür aber einen fähigen Steuerberater!

    Kommentar von mma66hog mma66hogmma66hog

    Doch das wird klappen. Und ob das klappen wird.

    Kommentar von EnnoBecker EnnoBeckerEnnoBecker

    Auch ein Steuerberater hätte hier nur im Vorfeld den Rat geben können: "Versichere das Risiko."
     
    So aber ist der Drops gelutscht.

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    Antwort von Raimund1 Raimund1

    ich weiß es nicht, aber versuchen würde ich es auf jeden Fall. Es kann aber sein, dass das FA Belege sehen will, dass du Anschaffungen in entsprechender Höhe gehabt hast.

    Trotzdem: der versuch ist nicht strafbar!

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    Antwort von romeo27 romeo27

    STELL DOCH MAL EIN BILD VON DEM KLEINEN REIN - DEN PFIFFIKUS MÖCHTE ICH MAL SEHEN !

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    Antwort von steinchen78 steinchen78

    gibts keine Brandschutzversicherung fürs Haus?

    Kommentar von angy2001 angy2001angy2001

    Es geht um seinen Hausrat, da hilft die Brandschutzversicherung vom Haus gar nichts.

    Kommentar von steinchen78 steinchen78steinchen78

    aha wieder was gelernt-wow so teueren Hausrat würde ich nie besitzen :-(

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