Hallo, meine Wohnung (1OG) ist letztes Jahr durch Verschulden einens Kleinkindes (3 Jahre alt) abgebrannt. Der Brand entstand in der Wohnung unter mir, die ein Freund mit seiner Familie bewohnte. Das große Problem war das ich und er keine Hausratversicherung besaßen. Durch einen Gutachter wurde bei mir ein Schaden von 26000€ ermittelt. Nach langem hin und her habe ich dann doch den Zeitwert von 11400€ bekommen. Nun zu meiner Frage: Kann ich die außstehenden 14600€ als außergewöhnliche Belastung von der Lohnsteuer absetzen?
Brandschaden von der Steuer absetzen
Antworten (11)
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2Antwort von
EnnoBeckerEnnoBecker
Nein, der Abzug ist nicht möglich:
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R 33.2 EStR:
Aufwendungen zur Wiederbeschaffung oder Schadensbeseitigung können im Rahmen des Notwendigen und Angemessenen unter folgenden Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden:1.
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5. Nur der endgültig verlorene Aufwand kann berücksichtigt werden, d. h. die Aufwendungen sind um einen etwa nach Schadenseintritt noch vorhandenen Restwert zu kürzen.
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7.Ein Abzug scheidet aus, sofern der Stpfl. zumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen oder eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat.
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Logisch: Die Allgemeinheit kann ja wohl schlecht dafür aufkommen, dass derjenige schon einen Teil des Wertes abgewohnt hat und dass er die Versicherung nicht bezahlen wollte. . -
1Antwort von
charles0308charles0308
wenn ich das richtig verstanden habe, willst Du die Differenz zum (nicht erstatteten) Neuwert als außergewöhliche Belastung absetzen?
Sorry das ist nicht möglich! solltest Du wie auch immer, einen Weg finden ... gib uns Bescheid ... alle Steuerzahler werden es Dir danken.
Hoffentlich daraus gelernt und eine Hausratversicherung abgeschlossen ;)
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1Antwort von
angy2001angy2001
Nein, tut mir leid für dich - Unterversicherung ist keine außergewöhnliche Belastung: http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/ur40p01019.htm
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mma66hogmma66hog Völliger Unsinn angy2001 was Du da schreibst. Völlig daneben. Lass es sein Auskünfte zu geben, wsenn Du selst weniger verstehst, als der Auskunftssuchende.
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EnnoBeckerEnnoBecker An deiner Stelle würde ich die leute nicht so scharf angehen. angy2001 hat völlig recht.
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0Antwort von
elnasegrande84 hui, ich sach schonmal danke für die vielen antworten. die die es interessiert hier ist der link zum rtl bericht über den brand.
http://www.rtlregional.de/player.php?id=8223&tag=gez%C3%BCndelt&seite=0
ja keine hausrat da hab ich draus gelernt. hab jetzt aber eine:) und ich bezahle sage und schreibe 7 euro im monat. also an alle die keine haben kann ich nur empfehlen schließt eine ab. hab mich jetzt die tage schlau gemacht, weiß aber nicht was ich glauben soll, weil viele schreiben das es nicht geht. ich hab aber berichte gelesen in fällen wo es ging.
@mma66hog ich will hoffen du hast recht. den die 11400 waren auch nur nen tropfen auf den heißen stein wenn mal alles neu kaufen muss. falls euch noch irgendwas einfällt bitte schreiben. und weiß einer vielleicht wo ich mich da möglichst günstig bei einem steuerberater informieren kann. gibts da vielleicht ne webside oder ne hotline. vielen dank nochmal für eure mühen... achja hier nochmal nen auszug aus dem brief von meines kumpels versicherung."in dieser sache haben wir erhebliche zweifel, ob unsere versicherten für den brandschaden wegen einer aufsichtspflichtverletzung verantwortlich gemacht werden können. dennoch wollen wir uns aus wirtschaftlichten gründen ohne präjudiz und anerkenntmis einer rechtspflicht bereit erklären, die anschrüche von herr... und frau... zu erledigen..." mfg daniel
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elnasegrande84 keine ahnung warum das jetzt in der mitte steht:)
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RautenMiroRautenMiro
Eine kleine Ergänzung zu unserem Supersteuerprofi mma66hog
§ 33 a ist ja mal so was von nicht einschlägig, da hier wohl keine Unterhaltsleistungen angesetzt werden, oder? Es wäre eine agB nach § 33 und nicht § 33 a....
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0Antwort von
mma66hogmma66hog
Natürlich kannst Du das absetzen, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Vergiss all diese dämlichen Ratschläge von diesen Herrschaften, die meinen etwas schreiben zu müssen, obwohl sie von der Materie absolut keine Ahnung haben. Nach R33.2 der Einkommensteuerrichtlinien stellt der Verlust oder die Beschädigung von Existentiell notwendigen Gegenständen durch ein unabwendbares Ereiognis wie Brand,Hochwasser etc. Ausergewöhnliche Belastung gemäß § 33 a EStG dar. Also mach das in Deiner Einkommensteuererklärung gelten. Du bekommst das anerkannt.
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EnnoBeckerEnnoBecker Ich finde, wenn man schon herumhackt, dann solklten die eigenen Argumente auch tragfähig sein.
R 33.2 EStR:
Aufwendungen zur Wiederbeschaffung oder Schadensbeseitigung können im Rahmen des Notwendigen und Angemessenen unter folgenden Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden:
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5. Nur der endgültig verlorene Aufwand kann berücksichtigt werden, d. h. die Aufwendungen sind um einen etwa nach Schadenseintritt noch vorhandenen Restwert zu kürzen.
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7.Ein Abzug scheidet aus, sofern der Stpfl. zumutbare Schutzmaßnahmen unterlassen oder eine allgemein zugängliche und übliche Versicherungsmöglichkeit nicht wahrgenommen hat.
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Logisch: Die Allgemeinhaiet kann ja wohl schlecht dafür aufkommen, dass derjenige schon einen Teil des Wertes abgewohnt hat und dass er die Versicherung nicht bezahlen wollte.Kommentar von
RautenMiroRautenMiro ja ja § 33 a .. alles klar.... Unterhaltsaufwendungen... gerade Verwandtenlinie etc.... Du bist schon ein Vollprofi...
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EnnoBeckerEnnoBecker Naja, ein Vertipper. Passiert eben manchmal. Mir ist es nicht mal aufgefallen. Sicher meinte er 33.
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mercedesmercedes
was ist mit der haftpflichtversicherung deines freundes? von der steuer absetzen ist mir neu
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mma66hogmma66hog Dann weisst Du jetzt, dasss dies möglich ist!
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EnnoBeckerEnnoBecker Da wüsste er was Falsches.
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Rudi2009Rudi2009
Das wird nicht klappen! Aber probieren kannst du es mal. Nimm dir dafür aber einen fähigen Steuerberater!
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mma66hogmma66hog Doch das wird klappen. Und ob das klappen wird.
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EnnoBeckerEnnoBecker Auch ein Steuerberater hätte hier nur im Vorfeld den Rat geben können: "Versichere das Risiko."
So aber ist der Drops gelutscht. -
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Raimund1Raimund1
ich weiß es nicht, aber versuchen würde ich es auf jeden Fall. Es kann aber sein, dass das FA Belege sehen will, dass du Anschaffungen in entsprechender Höhe gehabt hast.
Trotzdem: der versuch ist nicht strafbar!
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romeo27romeo27
STELL DOCH MAL EIN BILD VON DEM KLEINEN REIN - DEN PFIFFIKUS MÖCHTE ICH MAL SEHEN !
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steinchen78steinchen78
gibts keine Brandschutzversicherung fürs Haus?
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angy2001angy2001 Es geht um seinen Hausrat, da hilft die Brandschutzversicherung vom Haus gar nichts.
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steinchen78steinchen78 aha wieder was gelernt-wow so teueren Hausrat würde ich nie besitzen :-(
Das Kleinkind mit 3 Jahren ist nicht deliktsfähig, ergo kann es auch keinen Schaden verschuldet haben. Das Verschulden ist wohl eher den Aufsichtspflichtigen anzulasten!