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Brandmelder schlägt Alarm – Wer zahlt?

gefragt von FrolleinMia am 02.10.2008 um 20:51 Uhr

Ich arbeite in einem Kerzenladen, der in einer Einkaufsgalerie liegt. Vor ein paar Tagen löste ein Angestellter im Lager eines benachbarten Geschäfts durch seinen Zigarettenrauch einen Feueralarm aus und muss nun 30.000€ für das unnötige Ausrücken der Feuerwehr bezahlen. Seitdem fürchtet meine Kollegin sich beim Kerzen löschen davor, dass ihr dasselbe passieren könnte. Ich bin jedoch der Meinung, dass man als Verkäufer, der von der Geschäftsleitung dazu angehalten wird Kerzen anzubrennen (und wieder zu löschen), für so etwas nicht belangt werden kann. Weiß jemand wie die rechtliche Lage in einem solchen Fall aussieht?

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Recht x 35.324 Beruf x 14.625 Feueralarm x 7

wernilein
beantwortet von wernilein am 2. Oktober 2008 20:53
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wußte ich es doch ...rauchen schädigt ihre gesundheit und neuerdings auch das Konto

Kommentar von 4a85ab10947ae03cde973cccce0004b2smallsiggischmidt am 2. Oktober 2008 20:54

neu ist das nicht, das Rauchen Geld kostet...


butz1510
beantwortet von butz1510 am 2. Oktober 2008 20:52
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30.000 Euro??? Das glaube ich im Leben nicht. Bezahlen muss er allerdings schon was, denn ich nehme an, dass das Rauchen nicht erlaubt war?! Wenn Ihr dazu aufgefordert werdet, Kerzen anzuzünden und zu löschen (was, wenn man es "richtig" macht, nicht so viel Rauch erzeugt), würde ich mir vom Chef im Zweifel was Schriftliches geben lassen.


anonym
beantwortet von sjohne am 2. Oktober 2008 21:02
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Ich kann dich beruhigen - es sind 20 Kerzen notwendig die direkt unter dem Rauchmeldet stehen um den auszulösen. Wie eine einzige Zigarette einen Rauchmelder auslösen soll ist mir schleierhaft =). Da habens bestimmt wieder zu 10 gestanden und sich eine nach dem andern durchgezogen ^^.

@Wasserball

Natürlich muss man als Person wenn man den Alarm fälschlicherweise ausgelöst hat die Feuerwehr bezahlen.

Gruß, Stefan, www.stefanjohne.de


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 2. Oktober 2008 20:54
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rechtlich bin ich momentan überfragt. Aber ist es nicht so, daß man mitkriegt, wenn man einen Alarm auslöst? Kann man dann die Feuerwehr telefonisch nicht wieder abbestellen und sagen "Fehlalarm"?

Kommentar von 92e2eae9d24c68dd12b7643f639b73e1smallbutz1510 am 2. Oktober 2008 20:55

Nein, man kann die nciht mehr abbestellen, das ist leider Fakt. Die Rechtslage ist wohl so (hat man mir jedenfalls so erklärt), dass die Feuerwehr sich vor Ort überzeugen muss, dass alles OK ist.

Kommentar von snoopy76 am 2. Oktober 2008 20:58

Doch das geht , muß glaub aber abgesprochen sein.Bei uns im Geschäft ist das so-wir haben eine spezielle Nummer bekommen unter der wir uns bei Fehlalarm sofort melden müssen.Kostet aber glaub auch ein Wenig...

Kommentar von erplz47 am 4. Oktober 2008 10:56

Rechtlich leider sehr sehr gewagt und unzulässig . Sollte es mal wirklich brennen , was im ersten Moment nicht erkannt wird , haben alle beteiligten ein sehr großes Problem , später auch mit der Versicherung .


anonym
beantwortet von erplz47 am 4. Oktober 2008 11:00
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Als erstes würde ich bei der zuständigen Gemeinde oder Kommune mal einen Blick in die Gebührensatzung der Feuerwehr werfen . Sollte eine vohanden sein , muss Sie für jeden Mitbürger einsehbar sein . 30.000 € für einen Fehlalamierung der Feuerwehr durch eine Brandmeldeanlage ? Nun ja , 300 € sind in der Regel üblich , aber 30.000€ : Kann man sich ja schon ein gebrauchtes feuerwehrfahrzeug zum Eigenschutz für kaufen .


anonym
beantwortet von Quickfinger am 3. Oktober 2008 08:01
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Die Story von der Zigarette und dieser Summe ist garantiert durch Weitererzählen hübsch ausgeschmückt worden. Rauchmelder lösen nicht durch Zigarettenqualm aus und ein Feuerwehreinsatz kostet bei weitem keine 30K€. Selbst 10% davon sind schon hoch angesetzt. Zur Frage: Als Arbeitnehmer würde man in diesem Fall nicht haften, das Löschen der Kerzen gehört zur Aufgabe und daraus resultierende Folgen hat der Arbeitnehmer nicht zu vertreten. Anders sähe es aus, wenn die Kerzen an einer Stelle gelöscht würden, an der der Arbeitgeber das ausdrücklich untersagt hatte.


anonym
beantwortet von Wasserball am 2. Oktober 2008 20:56
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keinen Pfenning muss deine Kollegin bezahlen, das gleiche gilt für den rauchenden Lageristen.


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