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Brandloch im Autositzbezug

gefragt von DaSu81DaSu81 am 22.11.2008 um 15:20 Uhr

Eine Bekannte hat mir blöderweise ein Brandloch mit ihrer Zigarette - angeblich ausversehen (na dann will ich es mal glauben) - in meinen Autositzbezug gebrannt. Sie sagt, dass es die Haftpflicht Versicherung zahlt. Stimmt das wirklich? Und wenn ja: dann aber ihre Haftpflicht-Versicherung und nicht meine, oder?!?

Was muss ich nun veranlassen? Muss/sollte ich eine Schadensmeldung machen? Wo? Muss ich da nicht erst Ihre Versicherung/versicherungsnummer herausfinden? Dann denke ich muss ein Kostenvoranschlag eingeholt werden, aber idR zahle ich für den Kostenvoranschlag ja auch etwas. Bekomme ich das Kostenvoranschlag-Geld wieder? Und wer macht einen solchen Kostenvoranschlag? Autohäuser wohl nicht...!?!

Ich hoffe, jemand kann mir in diesem Fall weiterhelfen.

Vielen Dank schonmal und LG DaSu81

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Versicherung x 5.656 Haftpflichtversicherung x 627 Zigarette x 138 Brandloch x 25

anonym
beantwortet von gertrudedieolle am 22. November 2008 15:22
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Sie muss das ihrer Versicherung melden und diese meldet sich dann bei dir. du musst gar nichts tun.

Kommentar von D3b3670675c40bd66b23be9b43e477f7smallnsx280 am 22. November 2008 15:23

warst schnell DH

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 22. November 2008 15:27

Danke (euch beiden)! Klappt das dann auch problemlos? Weil: sie kann/will/wird mir das bestimmt nicht "ersetzen" (schlechte finanzielle Lage sagt sie)? Oder sollte ich mir da Gedanken machen?

Kommentar von gertrudedieolle am 22. November 2008 15:35

Geh ihr so lange auf den Zeiger bis sie es genervt bei ihrer Versicherung meldet. Ganz einfach. Das kostet sie gar nichts. Und außerdem sollte sie nicht rumheulen wegen wenig Kohle, an dem Brandloch ist sie ja wohl selbst schuld, das hast DU dir ja nicht ausgesucht oder darum gebettelt.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 22. November 2008 15:45

Stimmt, hast recht. Danke nochmal - und der Däumling: der ist doch klar - für so'ne nette Antwort geb ich den auch gern!


anonym
beantwortet von Mutze am 22. November 2008 15:25
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Sie muss Ihre Haftpflichtversicherung informieren und den Schaden melden, sie bekommt da Formulare von der Versicherung zugeschickt, die umgehend von euch beiden ausgefüllt werden müssen und zurück gesendet werden müssen, denn der Schaden muss innerhalb einer Frist gemeldet sein. Lg Mutze

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 22. November 2008 15:29

Danke und DH! Weißt du zufällig die Frist? Oder wo kann ich diese erfahren?


anonym
beantwortet von IchSchauMal am 22. November 2008 16:19
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Natürlich ihre Haftpflicht. Du musst sie auffordern das sie dir die Kontaktdaten gibt, machst ein Foto von dem Brandloch, schilderst den Fall der Gesellschaft und wartest auf Erstattung. Wenn sie sich weigert musst du sie anzeigen.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 22. November 2008 18:26

Danke auch Dir!


thebrain
beantwortet von thebrain am 22. November 2008 15:37
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sie muss es ihrer haftpflicht melden. das sollte eine vernünftige und echte freundin eigentlich anleiern, ohne dass du dich drum kümmern. solltest.

solltest du kein geld sehen, versuche es mit spot repair. es gibt reparatursets für sowas. preis 35 euro. geht aber recht gut.

http://tinyurl.com/6s8vtl

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 22. November 2008 15:44

Super! Auch dir lieben Dank und einen Däumling!

;-)

Von diesen Reparatur-Sets habe ich noch nie gehört, werde gleich mal den Link angucken!

Kommentar von 7ee69ce6c4bf6d2090b5a7eacb9dfb43smallthebrain am 22. November 2008 15:45

wenn du willst und es soweit ist sag ich dir gern wie es funktioniert. gibt noch andere preiswerte tricks. kommt aber auf das loch an, wo es is, wie es aussieht. wenn so weit ist kannst du mir mal ein bild mailen.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 22. November 2008 15:54

Dankeschön, ich werde (hoffentlich nicht) drauf zurückkommen! Du weißt aber hoffentlich wie ichs meine; oder?!? Ich finde, es gehört von der Versicherung getragen! Aber wenn es wirklich Probleme geben sollte: weiß ich ja wo ich mich ,melden kann/darf.

Danke!

;-)


lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 22. November 2008 15:28
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Ihre** Privathaftpflicht-Versicherung ** muss den Schaden regeln.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 22. November 2008 15:30

Okay, dann weiß ich da schonmal bescheid; zahlen die dann auch den Kostenvoranschlag oder muss ich den gar nicht einholen?

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 22. November 2008 15:32

Das würde ich mit der entsprechenden Versicherung direkt klären.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 22. November 2008 15:43

Danke füpr die Info!


mexxima
beantwortet von mexxima am 22. November 2008 15:27
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Die meisten Haushaltsversicherungen decken auch Haftpflichtschäden ab - in diesem Fall die der Bekannten natürlich.

Kommentar von 50b6a57e0973ea3d63d23c02a881292csmallDaSu81 am 22. November 2008 15:28

Danke & DH! Muss ich dann einen Kostenvoranschlag machen? Wenn ja: Wo? Und: zahlen die Versicherungen problemlos?

Kommentar von 0e53a6d1b8a9a7a55b7c7e1a5771e76fsmallmexxima am 22. November 2008 15:54

Die Bekannte muß eine Schadensmeldung machen an ihre Versicherung und den Sachverhalt schildern. Danach wird sich die Versicherung äußern.


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