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Brand in der Küche durch Unachtsamkeit. Versicherungsschaden?

Frage von helfegern helfegern

Fett auf dem Herd vergessen, der Topf stand in Flammen (bestimmt 40 bis 50 cm hoch). Zum Glück ist nichts passiert. Erstmal alle Sicherungen ausgeschaltet, mit Tüchern Topf von der heißen Platte auf eine andere gezogen und mit mehreren Anläufen Deckel auf die Flammen balanciert. Der Schock ist immer noch da, leider auch die schwarze Küche. Boah, nachdem man die Wohnung vor lauter Gasen und Nebel überhaupt wieder betreten konnte, hielt sich die Freude, dass alles Gut ausgegangen ist, leider in Grenzen. Die gesamte Küche ist schwarz, nicht zu fassen, es ging alles gut. Aber was jetzt mit dem Schaden in der Küche? Kann man das der Hausrat oder Haftpflicht melden? Wie wird das wohl ausgehen? Wird man als nicht versicherungswürdig eingestuft und die Versicherung kündigt? LG

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Antworten (2)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von schoene2001 schoene2001

    Wenn Dir Wände beschädigt sind, ist das ein Fall für die Gebäudeversicherung.

    Falls Sie zur Miete wohnen sollten Sie sich mit dem Eigentümer in Verbindung setzen. Auf jeden Fall müssen Sie auch den Schaden Ihrer Haftpflichtversicherung melden. Das wär ein klassischer Mietsachschaden, der über die Privathaftpflichtversicherung versichert ist.

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    Antwort von amdros amdros

    Melden solltest Du es auf jeden Fall... Gott sei Dank habe ich damit noch keine Erfahrungen machen müssen und weiß deswegen auch nicht, wie die Versicherung darauf reagiert.

    Drücke Dir die Daumen und sei froh, daß weiter nichts passiert ist^^ LG

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