Bräuchte man theoretisch ein Gewerbe wenn man täglich für Geld meherere Hunde ausführt?
Antworten (5)
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3Antwort von
sonne55sonne55
es gibt der höhe nach grenzen, ab welchen man als gewerbetreibender gilt bzw. was noch als private geringfügige hilfsdienste gilt. beim zuständigen finanzamt bzw. gewerbebehörde nachfragen oder auch online nachlesen.
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2Antwort von
playboy Theoretisch mußt Du eine Rechnung stellen, denn Du kassierst Geld. Diese kannst Du nur stellen, wenn Du ein Gewerbe hast. Genau genommen betreibst Du ein Kleines Ein-Mann-Unternehmen und das mußt Du auch versteuern. Wenn Du natürlich alles Schwarz machst, was wir natürlich nicht annehmen, dann brauchst das ja nicht zu fragen.
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1Antwort von
cmorasch Hallo, es gibt Grenzen um Steuergesetz, nach denen man als sog. Kleinunternehmer arbeiten kann. Du musst dann keine Rechungen mit MwSt ausstellen und auch keine USt ans FA abführen. Am besten einen Steuerberater fragen.
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1Antwort von
theStorm es ist nicht ganz richtig, das man sofort ein gewerbe anmelden muss, sobald man geld verlangt für eine tätigkeit.
freiberufler müssen kein gewerbe anmelden und können trotzdem rechnungen schreiben, und das ist völlig legal.
was eine freiberufliche tätigkeit ist, und was nicht, entscheidet die ihk.
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1Antwort von
FrauGisela So oder so muss man für regelmäßige Dienstleistungen, wofür man Geld verlangt, ein Gewerbe anmelden. Welcher Regelung die Versteuerung letztlich unterliegt, entscheidet allein das Finanzamt - leider. Beim Hundeausführen kann es außerdem noch sein, dass Du einen Sachkundenachweis gemäß §11 Tierschutzgesetz benötigst. Je nach Bundesland legen die Behörden darauf gesteigerten Wert. Informationen dazu gibts beim zuständigen Veterinäramt/Amtsveterinär.
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