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bräuchte mal eure Meinung zum Tema Mietvertrag

Frage von tinelo21 tinelo21

hallo!

Habe mal eine frage zu einer wohung. würde gerne mal wissen ob das sein kann das unsere kleinere wohnung mehr kostet als die grössere unter uns ( unsere ist 80qm aber wir haben auch noch schrägen drinnen also denke ich sowieso die ist kleiner)

Hier mal die daten.

Unsere wohnung : 3ZKBB 500 Kalt und 85 Neb. Strom, Gas und Wasser 180 80qm Bewohunt 2 Personen)

Wohnung unter uns: 4ZKBB 430 kalt 85 Neb. Strom Gas, und Wasser 180 85qm ( frei)

Wohung ganz unten: 4ZKBB 575kalt 100 Neb. Strom Gas, und Wasser 180 85qm ( bewohnt 4 Personen)

das sind 70 euro unterschied versteh ich nicht und den hausverwalter ereiche ich nicht. möchte nur mal eure meinung dazu wissen und Die leute im EG haben sie selbe grösse der Wohung die frei ist.

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Antworten (12)

  • 6
    Antwort von ThomasBeh ThomasBeh

    Das ist völlig normal. Wahrscheinlich aben die Leute unter Euch einen ältern Mietvertrag. Die Spielräume zur Mieterhöhung sind begrenzt. Evtl. ist Eure Wohnung modernisiert worden etc. pp.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    6 mal DH...dabei ist diese anwort völliger quatsch. der fragesteller schreibt daß die wohnung frei ist.

  • 4
    Antwort von amigo06 amigo06

    Die Mieten dürfen unterschiedlich sein. Der Vermieter ist nicht verpflichtet überall den gleichen m² Preis zu verlangen. Es könnte von der Ausstattung kommen oder auch der Mieter wohnt schon länger drin usw.

  • 2
    Antwort von Obelhicks Obelhicks

    ein vermietr ist nicht gebunden gleiche wohnungen zum gleichen preis zu vermieten. die miethöhe kommt auch auf die marktlage an. tausch doch die wohnungen (mit einverständnis). solange der verwalter nicht erreichbar ist, brennt hier auch nichts an.

  • 1
    Antwort von wunhtx wunhtx

    Es ist durchaus üblich und jederzeit möglich, dass in einem Gebäude die Mieten unterschiedlich sind, auch wenn es derselbe VM oder Verwalter ist.

    Hauptsächlich kommen solche Umstände dann vor, wenn ein neue Mieter einzieht und der VM erhebt die derzeit gültigen ortsüblichen Mietpreise, während in den anderen Wohnungen mangels Mieterhöhungen die Mieten niedriger sind.

    Und dann kommt - insbesondere wenn die Wohnungen in der Wohnfläche abweichen, teilweise erhebliche Preiserhöhungen ( z.B. bis zu 40 qm ) oder Preisabschläge ( ab 90 qm) zustande.

    Der VM ist frei in der Gestaltung des Mietpreises wenn er sich an die ortsübliche Miete hält. Diese kann in größeren Städten durch Mietspiegel überprüft werden, ansonsten helfen z.B. in Baden-Württenmberg die Gutachterausschüsse auf dem Rathäusern, in anderen Ländern gibt es ähnliche Einrichtungen.

    Und für Interessenvertretungen von Haus & Grund und dem DMB können auch Auskunft geben. Allerdings muss man hier Mitglied sein.

  • 1
    Antwort von linguini linguini

    zieht doch ein stockwerk tiefer...

  • 1
    Antwort von schelm1 schelm1

    Die Vermietungspreise werden bei jedem neuen Mietvertrag individuell angepaßt, d.h. in aller Regel höher festgelegt, weil man ja aufgrund des Mietspiegels und der für die ersten drei Jahre nicht möglichen Erhöhung vorbeugen muß. Sind Sie erstmal drin in der Wohnung, erfahren Sie nichts von den Mieterhöhungen, denen die Bestandsmieter sich ausgesetzt sehen.

    Kommentar von Obelhicks ObelhicksObelhicks

    es sei denn die wohnung findet keine interessenten. dann wirds billiger.

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    Antwort von chieren chieren

    Es kann alles sein - ist nicht abhängig von der größe.... vll.schon früher gemietet? - bekannte? - andere konditionen? das kann vieles sein - am besten mal runtergehen und wenn mäglich fragen bezw.vergleichen - dann hat man gewissheit.....aber wie gesagt hängt von vielen dingen ab......!!

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    Antwort von tinelo21 tinelo21

    hallo also der hausverwalter ist seit letztem jahr erst neu hier und die leute im eg haben keine terasse oder so das sind drei einheitswohnungen bei denen wurde schon 2 mal die meiter erhöt und in der mitte ist die gleiche wohung und die kostet weniger wo kann man sich den mal erkundigen wegen dem mietspiegel da

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    Du hast keinen Anspruch auf einen niedrigeren Mietpreis für die Wohnung, wenn die Miete im Bereich des Mietspiegels liegt.

    Angebot und Nachfrage bestimmen auch hier den Preis mit.

    Im Moment lassen sich vielleicht leerstehende Wohnungen nicht so gut vermieten. Deshalb bietet der Vermieter die leere vielleicht günstiger an. Die zukünftigen Mieter ahnen ja noch nicht, daß der Vermieter die beiden anderen Wohnungen als Vergleichsobjekte heranziehen wird und die Miete dann bald erhöhen wird ...

    Und Eure Wohnung hat vermutlich eine größere Grundfläche als 80 m². Wenn richtig gerechnet wurde, geht die Fläche unter den Schrägen nur zum Teil in die Wohnflächenberechnung ein.

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    Antwort von Haures Haures

    Keine ahnung das mit den nebenkosten liegt vllt noch daran das die hitze nach oben steigt und deshalb nicht so viel geheizt wird aber die preis unterschiede verstehe ich auch nicht

  • 0
    Antwort von maiki01 maiki01

    Das kann sein.

    Der Vermieter kann bei einer Neuvermietung die Miete dem Mietspiegel anpassen.

    Er könnte den anderen Mietern ggf. die Miete erhöhen, aber er muss es nicht.

  • 0
    Antwort von zitronenbaum zitronenbaum

    Haben die Leute im Erdgeschoss noch einen Garten oder eine Terrasse? Bei uns muss man zB für eine Loggia (überdachter Teil einer Terrasse) auch Miete zahlen.

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