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Bräuchte Hilfe in sachen Finanzamt/Scheidung etc.

Frage von nelena07 nelena07

Hallo,

ich hab da mal ne frage...

anfang 2008 habe ich mich von meinem mann getrennt und wir warten noch auf den scheidungstermin. jetzt kam er letztes jahr im august/septemer zu mir und wollte das ich die unterlagen fürs finanzamtunterschreibe, also die steuererklärung, da wir zwar nicht zusammen waren aber auch die scheidung noch nicht durch war.

jetzt hab ich mal wieder gefragt ob er denn mal wieder was gehört hätte und er meinte das die unterlagen bei den anwälten liegen würden, weil das eventuell mit dem unterhalt für meine tochter und mich verrechnet worden sind...

so, jetzt meine frage:

er hat nur die 300 euro zurückbekommen, weil ich unterschrieben habe und es wurde auch mündlich ausgemacht das ich auf grund der unterschrift die hälfte des geldes zurückbekomme...

was kann ich jetzt tun? er weigert sich mir einen cent davon zu bezahlen...

ich bedanke mich schonmal im vorraus

lg

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von TanteBertha TanteBertha

    Den Unterhalt für Dich kann Dein Mann bei der Steuererklärung einkommensmindernd geltend machen. Mit dem Kindersunterhalt ist das nicht möglich. Ich nehme an, dass Du Deinem Ex-Mann die Anlage "U" unterschrieben hast. Hierzu bist zu verpflichtet, allerdings darf Dir selbst kein finanzieller Nachteil dadurch entstehen. Wäre dies der Fall, müsste Dein Ex-Mann Dir diesen ausgleichen. Das wäre z.B. bei einer Steuer-Nachzahlung der Fall. Die Steuerrückerstattung zählt als Einkommen und da bei der Unterhaltsberechnung das durchschnittliche Monatseinkommen anhand des Einkommens der letzten 12 Monate unter Einbeziehung der Einkommensteuerrückerstattung berechnet wird, must Du Dir keine Sorgen machen. Einen Anspruch auf die Hälfte der Steuererstattung hast Du i.d.R. zunächst (bei getr. Veranlagung) nicht, Du bekommst "Deinen Anteil" auf dem Umweg über den mtl. Unterhalt, da, wie oben beschrieben, die Rückerstattung als Einkommen Deines Ex-Mannes berechnet wird. Genaueres hierzu kann Dir aber auch Dein Anwalt erläutern.

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    Antwort von nelena07 nelena07

    ich bekomme ja den trennungsunterhalt von ihm... aber auch nur bis das meine tochter kommenden sommer in den kindergarten kann, dann ist das auch vorbei.

    aber ich verstehe trotzdem nicht warum er hätte nachzahlen müssen wenn ich die unterschrift verweigert hätte und so bekommt er was wieder. dann müsste ich doch auch einen rechtlichen anspruch darauf haben oder nicht?

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    Antwort von OmaLuise OmaLuise

    Für die Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer ist der 1.Januar das entscheidende Datum. Fällt die Entscheidung über das Ende der Ehe (Trennung) danach, kann in dem Jahr noch eine Zusammenveranlagung durchgeführt werden. In dieser Steuererklärung müssten aber auch deine Einkünfte erklärt worden sein, also allein mit deiner Unterschrift unter eine Einkommensteuererklärung wäre es nicht getan. Wenn du also Einkünfte hattest, solltest du dich steuerlich beraten lassen und mit deinem Anwalt plaudern, denn mindestens hat dein Noch-Mann durch die Steuererstattung ein höheres Einkommen von dem er ggf. Trennungsunterhalt bezahlen kann.

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    Antwort von patricia96 patricia96

    ich gehe mal davon aus, das du die Anlage für seine Rückerstattung unterschrieben hast. Sie wirkt aber nur für das Jahr. Du solltest diese nie wieder unterschreiben, da Erfahrungsgemäß Ex Männer das Geld was uns zusteht niemals auszahlen. Du hast keine Pflicht diese zu unterschreiben!

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    Antwort von rompi rompi

    Das würde ich mir von meinem Anwalt genauestens erklären lassen.

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