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Bräuchte bitte mal hilfe wegen Kindergeld!

Frage von Mausal89 Mausal89

Hallo ihr lieben,

Also bei mir ist volgendes, Ich bin 19 Jahre jung und habe am 11.07.08 unsere erste Tochter zur welt gebracht. Nun habe ich einen bescheid bekommen, das ich nur noch bis September08 Kindergeld bekomme.

Ist das rechtens? ich dachte immer das einem das kindergeld bis zum 21. Lebensjahr zusteht, egal ob mann Im erziehungsurlaub ist oder nciht und egal ob mann ein eingenes kind hat oder nicht.

Vielen Lieben Dank für eure antworten schon mal vorraus Lg Bianca

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Antworten (3)

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    Antwort von danimaus76 danimaus76

    Kindergeld wird mindestens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Vollendung erfolgt am Vorabend des Geburtstages) gezahlt, darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn das Kind sich in der Schul-, Berufsausbildung oder im Studium befindet und das eigene Einkommen des Kindes bestimmte Grenzen nicht übersteigt. Kindergeld kann bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres des Kindes bezogen werden, wenn es bei der Agentur für Arbeit oder einem anderen für Arbeitslosengeld II zuständigen Leistungsträger (Arbeitsgemeinschaft/Kommune) arbeitsuchend gemeldet ist und keine mehr als geringfügige Tätigkeit ausübt.

    In Einzelfällen wird gemäß § 32 Abs. 5 EStG über das 25. Lebensjahr hinaus noch Kindergeld gezahlt. Dies ist dann der Fall, wenn ein Kind während der Schul- oder Berufsausbildung oder des Studiums den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet, sich freiwillig für nicht mehr als drei Jahre zum Wehrdienst verpflichtet oder eine vom Grundwehrdienst befreiende Tätigkeit als Entwicklungshelfer ausgeübt hat.

    Kommentar von Mausal89 Mausal89

    achsoo hmm wieder schlauer geworden :-) Vielen dank für die antwort

    Kommentar von danimaus76 danimaus76danimaus76

    kein Problem

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    Antwort von Silberheim Silberheim

    Denke mal das September der nächst mögliche Zeitpunkt ist, an dem nach der Entbindung die Ausbildung fortgesetzt werden könnte. Erfolgt diese Fortsetzung nich, so ist vom Grunde nach die Kindergeldzahlung zunächst einzustellen. In deinem Bescheid müsste eine Rechstgrundlage genannt sein !?

    Gruß

    Silberheim

  • 0
    Antwort von MrsShinobi MrsShinobi

    Hat zwar nichts mit Deiner Frage zu tun, wollte Dir/Euch aber zu Deinem/Eurem Erstgeborenen gratulieren! Alles Gute und viel Gesundheit für das Baby!

    Kommentar von Mausal89 Mausal89

    Vielen lieben dank freu :-)

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