BOSE Kopfhörer Rückgaberecht?

6 Antworten

Nein, prizipiell hast du kein Umtauschrecht, da in Ordnung und vor Ort gekauft (da greift kein Fernabsatzgesetz mit 2 Wochen Rückgaberecht, wie beim Online bestellen).

Falls du sie bei MediaMarkt gekauft hast, kannst du sie dennoch (in ordentlichem Zustand) umtauschen. Sie haben dem Käufer ein freiwilliges (Kulanz-) Rückgaberecht von 2 Wochen eingeräumt.

Leider bei Bose selbst egal dann behalt ich sie immer hilfreich an Lautem orten 😊

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nö, dieses recht hast du nicht. lediglich der kulanzweg wäre möglich..

es wird an der kasse nicht umsonst gesagt heben sie den bon auf 

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@MagiFan

sag mal? ich gehe in den laden, kaufe mir irgend etwas, benutze es und bring's dann zurück. und der verkäufer kann zusehen was er mit gebrauchter ware anstellt....lach..wie dumm und naiv kann man eigentlich sein?!..

übrigens, man IST nicht verpflichtet einen kassenbon aufzubewahren. ein umtausch oder wandel ist auch ohne kassenbon gesetzlich garantiert. allerdings gibt es gewisse voraussetzungen die gegeben sein müssen um einen kauf zu wandeln..

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@kaffeeontour2

Was für ein Unsinn hier geschrieben wird. Also schrecklich.

ein umtausch oder wandel ist auch ohne kassenbon gesetzlich garantiert

So was gibt es nicht. Ist totaler Quatsch. Denke Dir doch nicht so was aus, wovon Du keine Ahnung hast.

So ein Gesetz gibt es nicht.

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@Sakuto

sakuto, wer lesen kann und dazu auch noch in der lage ist gelesenes zu verstehen, ist klar im vorteil..

wenn du schon zitierst, dann bitte nicht kontextbefreit..

>ein umtausch oder wandel ist auch ohne kassenbon gesetzlich garantiert. allerdings gibt es gewisse voraussetzungen die gegeben sein müssen um einen kauf zu wandeln..

und..wenn du das so nicht glaubst...google einfach mal..

um es dir ein bisschen zu vereinfachen..

http://www.focus.de/finanzen/recht/verbraucher-rechte-im-laden-garantie-umtausch-gewaehrleistung-das-geht-auch-ohne-kassenbon\_id\_3980703.html

...ich hoffe, dass du zumindest das auch verstehst....wenn du das liest..:p

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@Sakuto

@Sakuto: Da kann ich dir nur 100% beipflichten: Der Bon ist u.a. der Nachweis für den Kauf bei diesem Händler, das Kaufdatum und, daß die Ware nicht gestohlen ist! Auch wenn in der Presse manchmal etwas anderes steht...

Und beim "Kauf wandeln" wandelt er immerhin auf dem Holzweg 😎

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@ThommyHilfiger

lach...schon amüsant wie unliebsame kommentare hier gleich bejammert und gelöscht werden..

NEIN ES GIBT EBEN KEINE VERPFLICHTUNG EINEN KASSENBON AUFZUBEWAHREN UM EINEN WANDEL ZU BEWIRKEN. (ein wandel ist wie bereits schon erwähnt, allerdings lediglich unter gewissen umständen möglich)

und nochmal, bevor du hier nun weitehin auf dem holzweg schreitest...EINEN SERIÖSEN LINK DER DEINE AUSSAGE BELEGT. na, biste dazu in der lage?..

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@kaffeeontour2
    Deinen eigenen seriösen Link siehst du ja oben. Aus diesem habe ich dir Folgendes rauskopiert und auch nichts verändert:

"Bei einem Einkauf unter die gesetzliche Gewährleistung, darf der Händler nicht

 

nur

 

den Kassenbon verlangen. Er muss

auch

einen Kontoauszug über die Kartenzahlung oder eine Kopie des Belegs akzeptieren."

Jetzt zufrieden?

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Das kommt darauf an wo Du sie gekauft hast und was der Händler zum Thema Rückgaberecht sagt.  Im Internet hast Du übrigens ein relativ großzügiges Rücktrittsrecht.  Informier Dich bei Deinem Händler.

So ein Recht gibt es nur wenn du im Netz kaufst. Bei Kauf im Laden haste kein Recht auf Rückgabe, du kannst nur auf Kulanz hoffen.

Kauf ist Kauf. Ein Rückgaberecht gibt es nach dem Gesetz nicht. Wenn, dann ist es nur mit Kulanz möglich.