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Bordell im Wohnhaus

Frage von candice25waf candice25waf

Hallo,

wir haben da ein Problem. Und zwar, mein Freund wohnt seit 2009 in der Wohnung und ich seit 2011. Wir laufen als WG was wir nicht wollten. Nun haben wir im Sommer bemerkt das wir im EG ein Bordell haben. Der Name an der Klingelanlage ist schon sehr verdächtig, die Kamera im Hausflur sowie die verschieden Frauen und viele verschiedene Männer, die dort ein und aus gehen und sich auch schon mal hoch bis in den 4. Stock verirren...nicht zu vergessen der Zuhälter. So nun haben wir das Thema im Sommer bei dem Vermieter telefonisch angebracht, mehrmals angerufen, es tat sich nichts. Ausrede: Man hätte zuviel zu tun. Dann haben wir Bilder gemacht und einen Brief geschrieben. Auch daraufhin passiert nix. Nun haben wir zwischendrin immermal wieder angerufen wg. dem Bordell, wg. einer Änderung im Mietvertrag, dass wir nicht als WG laufen , möchten und das wir einen Elektriker und jemanden für die Heizung brauchen und zu guter letzt, weil wir uns entschlossen haben auszuziehen, eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Wg. dem Bordelll zuckt sich niemand, nach Wochen rief uns mal die Hausmeisterin an, sie würde den Handwerkern unsere Nummer geben, das war am 02.12., bis heute rief niemand an. Die Sache mit der Änderung im Mietvertrag liegt jetzt schon einige Moante zuürck, es tut sich nix, die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, liegt schon 3 Wochen zurück, und es kommt nix. Alles in allem sehen wir das so:

Es kümmert sich hier niemand um etwas und wir werden auch noch daran gehindert auszuziehen weil wir diese Bescheinigung nicht vom Vermieter bekommen. Denn diese wird hier in unserer Region vom evetl. neuen Vermieter verlangt.

Nun kürzen wir die Bruttom iete um 10 und warten mal ab was dann passiert.

Hat jemand noch einen guten Tipp oder selber solche Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße Candice

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Antworten (3)

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    Antwort von LondonerNebel LondonerNebel

    Schon mal vom Ordnungsamt gehört? Man kann nicht einfach überall einen Puff eröffnen...

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Einfach die Miete reduzieren, ist keine gute Idee. Damit setzt Ihr Euch in MIetrückstand. Melde den Mietmangel schriftlich dem Vermieter und kündige eine angemessene Mietminderung an. Mahne auch die ausstehende Bescheinigung schriftlich an. Und dann würde ich mich unbedingt mietrechtlich beraten lassen.

    Kommentar von candice25waf candice25waf

    So einfach reduzieren wir die Miete nicht. Dem VErmieter ist es telefonsich und schriftlich bekannt was hier im Hause passiert. Auch haben wir ihm einen Screenshot von der Website geschickt wo Adrersse, also unsere....schlimm genug und Öffnungszeitend rauf stehen. Du meinst anmahnen, und mit welcher Frist??? WIr haben echt die NAse voll das geht seit gut 6 Monaten so...

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    Antwort von XtraDry XtraDry

    Nur soviel: Es gibt weder eine Pflicht zur Erstellung einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung noch zur Änderung Eures Mietvertrags. Inwieweit das "Bordell" und der Elektriker eine Mietminderung rechtfertigen, kann hier niemand sagen, letztlich kommt es nur darauf an, ob und inwieweit die Eignung der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch eingeschränkt ist. Wenn Ihr ausziehen wollt, dann kündigt und tut dies, auch damit hat der Vermieter nichts zu tun. Álles in allem kann ich us Deiner Beschreibung außer ggf. wegen des Elektrikers und Installateurs keinen zwingenden Grund für den Vermieter sehen, sich mit Euch in Verbindung zu setzen...

    Kommentar von candice25waf candice25waf

    Genau, denn ohne die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bekommen wir hier KEINE WOhnung!!! Wie sollen wir da ausziehen?????

    Kommentar von XtraDry XtraDryXtraDry

    Das ist doch Euer Problem, und nicht das des Vermieters, was hat er damit zu tun?

    Kommentar von candice25waf candice25waf

    Ich weiß nicht auf welchem Planeten du lebst. Jeder normale Mensch kann unser Problem bezüglich der Bescheinigung verstehen. Halte dich doch bitte in Zukunft aus dem ganzen hier raus. Dankeschön.

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