Mone76 am 27.10.2009 um 13:09 Uhr
Wir haben unser Boot samt Trailer verkauft und werden beides am Samstag zum Käufer ziehen! Der Trailer ist zugelassen & bekommt auch heute noch neu TÜV! Wenn ich ihn aber am Freitag abmelde (Zulassung ist ja am Samstag geschlossen), dürfte ich ihn nur noch bis 0.00Uhr ziehen, richtig? Ich habe aber nicht wirklich Lust mir extra ein Tageskennzeichen zu besorgen, denn das wäre ja schon wieder mit Kosten verbunden und ehrlich gesagt, ist der Käufer keine "einfache" Person, die sagen würde: Hopp, wir zahlen das! Dann wäre noch die Möglichkeit, daß der Käufer sich verpflichtet den Trailer ab- oder umzumelden innerhalb von 10Tagen, richtig? Das wäre dann vertraglich festzuhalten, oder? Entstehen dem Käufer dabei Kosten? Nicht, daß der sich dann wieder querstellt! Habt ihr eine einfache Idee oder Lösung für uns?
DANKE, lg Simone
Also das bis 0 Uhr stimmt nicht ganz, du darfst ihn von der Zulassungsstelle nur noch nach Hause fahren, mehr nicht. Wie wäre folgendes: Ihr fahrt das Gespann noch angemeldet zum Käufer, baut das Kennzeichen ab, nehmt Kennzeichen Fahrzeugbrief und -schein mit und meldet den Trailer Montag ab. Anschließend geht der Brief per Einschreiben an den Käufer. Wenn der das so nicht will, zahlt er euch vom Kaufpreis z.B. 500,- € weniger und ihr sendet den Brief als Nachnahmesendung für 500,- € an den Käufer. Den Rest macht dann die Post. Kostet keine 10,- € wuerde ich schätzen.