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Bootsführerschein für Privatgewässer

Frage von Spreewaldgurke Spreewaldgurke

Welche Erlaubnis und wessen Zustimmung benötige ich um mit einem Motorboot auf einem Privatgewässer zu fahren? Welche gesetzlichen Bestimmungen gelten? Der Landkreis erhebt ein Bußgeld deswegen! Eine entsprechende Fahrerlaubnis liegt vor.

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Antworten (1)

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    Antwort von ISuperRTLI ISuperRTLI

    Es gibt zwei grundlegende Konstruktionsprinzipien – Verdränger und Gleiter. Ein Verdränger verdrängt die Wassermenge, die gleich seinem eigenen Gewicht ist, und bewegt sich dadurch nach vorne. Ein Gleiter, meist ein leichteres Boot, ist durch seine Konstruktion fähig, die Bugwelle hinter sich zu lassen und dadurch weniger Wasser zu verdrängen, als seinem Gewicht entspricht. Dadurch verursacht ein Gleitboot auch einen geringeren Wellenschlag und „gleitet“ über dem Wasser. Jedes Schiff hat eine rechnerisch zu ermittelnde Rumpfgeschwindigkeit, die sich aus der Länge der Wasserlinie ergibt. Die Formel lautet: Wurzel aus der Wasserlinienlänge in Metern × 4,5 = Geschwindigkeit in km/h. Beide Konstruktionsformen haben Vor- und Nachteile. Ein Verdränger kann seine Höchstgeschwindigkeit (zugleich Rumpfgeschwindigkeit) mit einer relativ geringen Motorisierung erreichen und ist sparsamer im Verbrauch. Er läuft auch weicher als ein Gleitboot. Ein Gleitboot dagegen kann ein Mehrfaches seiner Rumpfgeschwindigkeit erreichen. Ein Gleiter hat allerdings den Nachteil, dass er bei rauem Wasser zu hart aufschlägt und dadurch eventuell gar nicht ausgefahren werden kann. Als Faustformel gilt: Nur Boote unter 22 kg/kW (16 kg/PS) kommen ins Gleiten. Als Mischform sind auch Halbgleiter bekannt. Diese Boote sind zum Gleiten ausgelegt, können aufgrund ihres Gewichts aber nur schwer in die Gleitfahrt kommen – meist liegen sie zwischen 22 und 41 kg/kW (16 bis 30 kg/PS). Da sich unter ihrem Boden noch ein merklicher Staudruck aufbaut, der das Boot etwas aus dem Wasser hebt und dadurch den Widerstand verkleinert, laufen sie etwas schneller als die Rumpfgeschwindigkeit. Fast alle schnellen Motorkreuzer ab 9 Meter Länge aufwärts sind als Halbgleiter ausgelegt. Ab 18 Meter Länge werden die Boote überwiegend als Verdränger gebaut.

    Kommentar von Shakuhachi ShakuhachiShakuhachi

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