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Booster, wirklich erst ab 16?

Frage von Eddy187 Eddy187

Hey Leute! Ich war letztens in Edeka, wo ich mir ziemlich oft mein absolutes Lieblingsgetränk kaufe, Booster. Es wurde mir schon gesagt, das die meisten Verkäufer Booster erst ab 16 verkaufen. Aber bei mir gings immer, ich bin schon 14 :D Als mir die Verkäuferin meine 5 Booster nicht verkaufen wollte, stand ich erstmal blöd da, habs aber akzeptiert. Dann, ein Tag später, hab ich meinen Politiklehrer gefragt, ob die Frau recht hatte. Er meinte nur, dass es dagegen kein Gesetz gibt, wie bei Alk. Also hätte sie es mir theoretisch verkaufen müsste. Meine Frage jetzt: Wie soll ich nächstes mal reagieren? Ich liebe Booster über alles, darum ist für mich ein Verzicht undenkbar.

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Antworten (4)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von STIGA STIGA

    "In Österreich sowie in Deutschland dürfen nach dem Jugendschutzgesetz alkoholische Getränke nicht an Personen unter 16 Jahren und Getränke, die Branntwein in mehr als nur geringfügigen Mengen enthalten, erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres abgegeben werden (§ 9 Absatz 1 JuSchG). In Deutschland ist das öffentliche Konsumieren von nicht-branntweinhaltigen alkoholischen Getränken in Begleitung von Erziehungsberechtigten oder -beauftragten ab 14 Jahren gestattet, es gibt sonst keine Beschränkung."

    Da kein Alkohol enthalten ist, kannst du dem oder der Verkäuferin dies sagen. Ich denke mal auch das da kein Tabak in dem Getränk ist :-D.

    Sage der Verkäuferin einfach das sie mal nachschauen soll ob Alkohol enthalten ist.

    Kommentar von Sergej3003 Sergej3003Sergej3003

    die antwort ist absolut richtig, aber nur laut gesetzgeber! der verkäufer kann das mindesalter nach oben schrauben, da der selbst entscheiden darf, an wem er die ware verkauft. nach unten schrauben ist es aber nicht möglich.

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    Antwort von romar1581 romar1581

    Energy Drink = Limonade!

    Alle Behauptungen über eine angebliche Wirkung sind Werbeaussagen.

    Hätten diese Limonaden wirklich die Wirkung, die sie behaupten, unterlägen sie dem Arzneimittelgesetz und wären apothekenpflichtig!

    Als Limonade oder Erfrischungsgetränk ist sie auch zu betrachten. Lies mal aufmerksam was auf dem Text steht. Es gibt keine Altersgrenze.

    Kommentar von romar1581 romar1581romar1581

    Schau mal hier nach, dein 'Booster' ist zwar nicht aufgeführt, ist aber mit in 'alkoholfreie Trendgetränke ' enthalten.

    Quelle ist das Jugendamt der stadt Nürnberg.

    http://www.bff-nbg.de/downloads/ke/Jugendliche___Alkohol_56.pdf

    Kommentar von romar1581 romar1581romar1581

    Kernaussage:

    Nachfolgende alkoholfreie Getränke können auch von Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren getrunken werden. Zu bedenken ist aber, dass viele dieser „Energy Drinks“ mit stimulierenden Zusatzstoffen, z. B. Taurin, Koffein, versetzt sind.

    Verkaufen müssen, müssen sie nicht.

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    Antwort von o0Nina o0Nina

    Was heißt hier: dass es dagegen kein Gesetz gibt, wie bei Alk

    gegen alkohol gibt es ein gesetzt!! Erst ab 16/18 !!!

    Aber Energy Drinks sind kein Alkohol also müsste dir die Verkäuferin das schon verkaufen. Da manche Verkäufer sehen dass du beschränkt geschäftsfähig bist, verkaufen sie dir das zeug nicht, weil sie keinen stress mit deinen eltern wollen.

    Jeder Verkäufer reagiert bei Energy Drinks anders, sie sollten dir das schon normaler weiße verkaufen.

    Kommentar von Eddy187 Eddy187Eddy187

    Ich meinte damit, dass es bei Alkohol ein Gesetz dagegen gibt, aber bei Energydrinks generell nicht. Und nicht, dass es bei Alkohol kein Gesetz dagegen gibt. So schlau bin ich schon :D

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    Antwort von geestar2011 geestar2011

    ist alkohol drinn ?! NEIN also ist es frei verkäuflich!!!

    Kommentar von Eddy187 Eddy187Eddy187

    wie soll ich denn nächstes mal reagieren??!!

    LG

    Kommentar von geestar2011 geestar2011geestar2011

    die müssen dir das verkaufen :D lässt du halt den Geschäftsführer antanzen ^^ die dürfen dir das ja nicht verbieten

    Kommentar von STIGA STIGASTIGA

    Als 1.

    Die MÜSSEN dir gar nichts verkaufen.

    Aber sie MÜSSEN den Ausweis bei Alkohol oder Tabak prüfen!

    Kommentar von geestar2011 geestar2011geestar2011

    da ist ja weder alkohol noch tabak drinnen und sie können ja keinen grund nennen warum sie das nicht verkaufen dürfen! also sehe ich da kein problem!!

    Kommentar von STIGA STIGASTIGA

    Die können das genau so wie du machen. Wenn du z.B. dein Handy nicht verkaufen willst, verkaufst du es nicht....

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