Hallo,
Nehmen wir an, ein Unternehmen teilfinanziert einem Angestellten eine Fortbildung , unter der Bedingung, dass der Angestellte das Unternehmen innerhalb eines Jahres nicht freiwillig verlässt. Tue er dies doch, muss er den ausgegebenen Betrag zurückerstatten. Was mich nur wundert ist, dass der Chef in diesem Falle einen Zins von 10 % p.a. erhebt, der Angestellte also deutlich mehr zurück zahlen muss als er bekommen hat, obwohl von diesem Zins in dem Vertrag, in dem diese Zahlung niedergeschrieben wurde, nicht aufgeführt wird.
Kann mir jemand sagen, ob diese Methode übliche Geschäftspraxis und rechtens ist?
Vielen Dank für die Hilfe!
Bonuszahlung zurück an Unternehmen
Antworten (3)
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3Hilfreichste & RatgeberHelden AntwortAntwort von
KleinsorgeKleinsorge
Dieser Link sollte Ihnen helfen!
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/fortb.htm
Prinzipiell ist es zulässig zu vereinbaren, dass der Arbeitnehmer die Weiterbildungskosten, anteilig oder ganz, an den Arbeitgeber zurückzahlen muss, wenn der Arbeitnehmer vor Ablauf einer bestimmten Frist kündigt.
Ohne den Abschluss einer solche Vereinbarung kann der Arbeitgeber die Weiterbildungskosten nicht vom Arbeitnehmer zurückfordern.
Der Chef kann nur das zurückverlangen, was er an Weiterbildungskosten bezahlt hat, dass er eine Verzinsung verlangt ist generell nicht zulässig.
Am Rande bemerkt:
Bei der von Ihnen beschriebenen Zahlung handelt es sich nicht um eine Bonuszahlung.
Peter Kleinsorge
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1Antwort von
DPawiDPawi
dies ist nicht zulässig, da er nur das verlangen kann, was du auch wirklich gekostet hast. auch eine Generalrückzahlklausel ist u.U. nicht zulässig. Das muss man aber vorher prüfen und sich ansehen.
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0Antwort von
eichorneichorn
Nun bei jedem Kredit giebt es Zinsen
Kommentar von
DPawiDPawi ein Bonus ist aber kein Kredit.
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mhmm, weißt du das oder ist der mehr eine Vermutung? gibt es dafür eine Rechtsgrundlage?
Danke schon mal :)
es muss ja schonmal geklärt werden, ob überhaupt ein Rückzahlungsanspruch gilt. Hierzu muss man die Formulierungen im Vertrag kennen.
schau mal hier. http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=126434&