Hallo,
wir bauen uns momentan einen Bollerwagen, diesen würden wir gerne für Boßeltouren und Vatertagstouren nutzen - also auf Gehwegen bewegen im Straßenverkehr. Der Bollerwagen besteht aus einem Zugwagen (2m lang und 0,8m breit) und einem Anhänger (1,5m lang und 0,8m breit). Der Bollerwagen verfügt über einen 2 kW Stromerzeuger, der einen 1,5kW Elektromotor antreibt, der wiederrum den Bollerwagen bewegt. Die maximal erreichbare Geschwindigkeit ist 3,6 km/h - also, meiner Meinung nach, Schritttempo.
Nun meine Fragen: 1) Benötigen wir für dieses Gefährt eine Zulassung oder ist es zulassungsfrei? 2) Ist ein Versicherungsschutz nötig/sinnvoll? - Wenn ja: Wo kann man ein solches Gefährt versichern?
Wir möchten natürlich kein Risiko eingehen und daher im Falle eines Schadens auf der sicheren Seite sein. STVO Belechtung etc. wäre kein Problem.
Außerdem stellt sich mir die Frage des Alkoholkonsums beim "ziehen" dieses Fahrzeugs. In wie weit ist dort etwas zu beachten (z.B. Promillegrenze)?
Danke schonmal für eure Hilfe.
Gruß
Malte
interessante Frage. Es ist wohl so, dass 6km/h Fahrzeuge keiner Zulassung bedürfen, aber ganz einfach bauen und ab damit, geht auch nicht. Ich empfehle Dir, Dich mal genau in anderen Foren zu informieren (de.soc.recht.straßenverkehr zb oder das Verkehrsforum) da sitzen die Experten, die man auch anhand Ihrer alten Beiträge ganz gut einschätzen kann.
Lies die mal §4 FeV durch, für Deinen Bollerwagen brauchst Du einen Führerschein. Das Ding bleibt auch ein Kraftfahrzeug und darf auf Gehwegen nicht bewegt werden (finde ich gut und richtig!). Du musst also auf die Fahrbahn damit. Und im Wald und Flur darf damit je nach Bundesland auch nicht rumgegurkt werden (zum Glück) Viel Spaß wünsche ich Dir mit den Hupidioten. Ohrschützer sind ja angeblich nicht erlaubt.
Wozu braucht es für 6km/h eigentlich 1.5kW Leistung, ist das nicht heftig viel? Wieviel soll das Teil den schleppen?
Fahrzeuge bis 6 km/h brauchen keine Zulassung.
Wie sieht das dann mit der Versicherung aus bei Schäden?
Und wie ist die Promillegrenze?
Mfg
Malte
Ja, eine Haftplichtversicherung wäre schon zu empfehlen, Alk aber nicht, auch Fußgänger dürfen den Straßenverkehr nicht gefährden.
Ok, das mit dem Alkohol war ja fast schon klar, finde ich auch völlig i.O.
Was denn für eine Haftpflicht? Meine Private? Oder muss ich für den Bollerwagenquasi so ein Nummernschild wie für ein Mofa?
Wo bekomme ich eine solche Versicherung? Und wo liegen da crika die kosten?
Danke+Gruß
Malte
Brauchst kein Kennzeichen und dann wohl eine Privathaftpflicht, Kosten weiß ich nicht. Schau mal: http://www.flur-tec.de/lexikon/Strassenverkehrszulassung.html

Ich könnte mir das ähnlich vorstellen wie bei elektrischen Rollstühlen, also diesen kleinen Äutokens. Frag doch mal bei der Zulassungsbehörde nach. Wenn Du Dir nicht sicher bist, frag bei ner fremden. ;-))
750kg, fett! Nur so, wenn Du dich damit in die Büsche schlagen willst, ich würde keinen Generator sondern das gleiche Gewicht in Batterien nehmen. Das fällt akustisch nicht so auf...

Geh zum Typh!
Fenchelblatt am 31. März 2009 22:47 Technischer Überwachungs-pherein? ;-) Stimmt, die können das auch beantworten.
werderbraut am 31. März 2009 22:47 Du meinst sicherlich den TÜV.
Gerd2 am 31. März 2009 22:49 wirt er wool gemeind haaben
Was meinst du mit "TypH"?
Mfg
Malte
Danke für deine Antwort.
Der Bollerwagen ist komplett aus Stahl gebaut, mit allen Komponenten (wie z.B. die Zapfanlage, der Grill, Generator, Motor, etc..) kommen wir auf ein Gewicht von cirka 750kg. Daher halte ich - gerade wenn ich auch an Steigungen anfahren möchte - 1 - 1,5 kW für sinnvoll.