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Bollerwagen zulassung notwendig ja/nein?

gefragt von p00313331p00313331 am 31.03.2009 um 22:44 Uhr

Hallo,

wir bauen uns momentan einen Bollerwagen, diesen würden wir gerne für Boßeltouren und Vatertagstouren nutzen - also auf Gehwegen bewegen im Straßenverkehr. Der Bollerwagen besteht aus einem Zugwagen (2m lang und 0,8m breit) und einem Anhänger (1,5m lang und 0,8m breit). Der Bollerwagen verfügt über einen 2 kW Stromerzeuger, der einen 1,5kW Elektromotor antreibt, der wiederrum den Bollerwagen bewegt. Die maximal erreichbare Geschwindigkeit ist 3,6 km/h - also, meiner Meinung nach, Schritttempo.

Nun meine Fragen: 1) Benötigen wir für dieses Gefährt eine Zulassung oder ist es zulassungsfrei? 2) Ist ein Versicherungsschutz nötig/sinnvoll? - Wenn ja: Wo kann man ein solches Gefährt versichern?

Wir möchten natürlich kein Risiko eingehen und daher im Falle eines Schadens auf der sicheren Seite sein. STVO Belechtung etc. wäre kein Problem.

Außerdem stellt sich mir die Frage des Alkoholkonsums beim "ziehen" dieses Fahrzeugs. In wie weit ist dort etwas zu beachten (z.B. Promillegrenze)?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Gruß

Malte

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STVO x 281 Zulassung x 197 Elektromotor x 36

anonym
beantwortet von espressionant am 2. April 2009 11:59
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interessante Frage. Es ist wohl so, dass 6km/h Fahrzeuge keiner Zulassung bedürfen, aber ganz einfach bauen und ab damit, geht auch nicht. Ich empfehle Dir, Dich mal genau in anderen Foren zu informieren (de.soc.recht.straßenverkehr zb oder das Verkehrsforum) da sitzen die Experten, die man auch anhand Ihrer alten Beiträge ganz gut einschätzen kann.
Lies die mal §4 FeV durch, für Deinen Bollerwagen brauchst Du einen Führerschein. Das Ding bleibt auch ein Kraftfahrzeug und darf auf Gehwegen nicht bewegt werden (finde ich gut und richtig!). Du musst also auf die Fahrbahn damit. Und im Wald und Flur darf damit je nach Bundesland auch nicht rumgegurkt werden (zum Glück) Viel Spaß wünsche ich Dir mit den Hupidioten. Ohrschützer sind ja angeblich nicht erlaubt.
Wozu braucht es für 6km/h eigentlich 1.5kW Leistung, ist das nicht heftig viel? Wieviel soll das Teil den schleppen?

Kommentar von Simple_avatar7smallp00313331 am 2. April 2009 12:20

Danke für deine Antwort.

Der Bollerwagen ist komplett aus Stahl gebaut, mit allen Komponenten (wie z.B. die Zapfanlage, der Grill, Generator, Motor, etc..) kommen wir auf ein Gewicht von cirka 750kg. Daher halte ich - gerade wenn ich auch an Steigungen anfahren möchte - 1 - 1,5 kW für sinnvoll.


anonym
beantwortet von Szintilator am 31. März 2009 22:59
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Fahrzeuge bis 6 km/h brauchen keine Zulassung.

Kommentar von Simple_avatar7smallp00313331 am 31. März 2009 23:01

Wie sieht das dann mit der Versicherung aus bei Schäden?

Und wie ist die Promillegrenze?

Mfg

Malte

Kommentar von Szintilator am 31. März 2009 23:29

Ja, eine Haftplichtversicherung wäre schon zu empfehlen, Alk aber nicht, auch Fußgänger dürfen den Straßenverkehr nicht gefährden.

Kommentar von Simple_avatar7smallp00313331 am 31. März 2009 23:32

Ok, das mit dem Alkohol war ja fast schon klar, finde ich auch völlig i.O.

Was denn für eine Haftpflicht? Meine Private? Oder muss ich für den Bollerwagenquasi so ein Nummernschild wie für ein Mofa?

Wo bekomme ich eine solche Versicherung? Und wo liegen da crika die kosten?

Danke+Gruß

Malte

Kommentar von Szintilator am 31. März 2009 23:57

Brauchst kein Kennzeichen und dann wohl eine Privathaftpflicht, Kosten weiß ich nicht. Schau mal: http://www.flur-tec.de/lexikon/Strassenverkehrszulassung.html


Fenchelblatt
beantwortet von Fenchelblatt am 31. März 2009 22:46
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Ich könnte mir das ähnlich vorstellen wie bei elektrischen Rollstühlen, also diesen kleinen Äutokens. Frag doch mal bei der Zulassungsbehörde nach. Wenn Du Dir nicht sicher bist, frag bei ner fremden. ;-))


anonym
beantwortet von espressionant am 2. April 2009 15:54
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750kg, fett! Nur so, wenn Du dich damit in die Büsche schlagen willst, ich würde keinen Generator sondern das gleiche Gewicht in Batterien nehmen. Das fällt akustisch nicht so auf...


Glatteis
beantwortet von Glatteis am 31. März 2009 22:45
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Geh zum Typh!

Kommentar von 6417bf79d949dcf19d948a7c5c90a56fsmallFenchelblatt am 31. März 2009 22:47

Technischer Überwachungs-pherein? ;-) Stimmt, die können das auch beantworten.

Kommentar von 9533106a7bf45fe60fcfc85104004fa6smallwerderbraut am 31. März 2009 22:47

Du meinst sicherlich den TÜV.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 31. März 2009 22:49

wirt er wool gemeind haaben

Kommentar von Simple_avatar7smallp00313331 am 31. März 2009 23:02

Was meinst du mit "TypH"?

Mfg

Malte


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