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Bollerwagen zulassung notwendig ja/nein?

Frage von p00313331 p00313331

Hallo,

wir bauen uns momentan einen Bollerwagen, diesen würden wir gerne für Boßeltouren und Vatertagstouren nutzen - also auf Gehwegen bewegen im Straßenverkehr. Der Bollerwagen besteht aus einem Zugwagen (2m lang und 0,8m breit) und einem Anhänger (1,5m lang und 0,8m breit). Der Bollerwagen verfügt über einen 2 kW Stromerzeuger, der einen 1,5kW Elektromotor antreibt, der wiederrum den Bollerwagen bewegt. Die maximal erreichbare Geschwindigkeit ist 3,6 km/h - also, meiner Meinung nach, Schritttempo.

Nun meine Fragen: 1) Benötigen wir für dieses Gefährt eine Zulassung oder ist es zulassungsfrei? 2) Ist ein Versicherungsschutz nötig/sinnvoll? - Wenn ja: Wo kann man ein solches Gefährt versichern?

Wir möchten natürlich kein Risiko eingehen und daher im Falle eines Schadens auf der sicheren Seite sein. STVO Belechtung etc. wäre kein Problem.

Außerdem stellt sich mir die Frage des Alkoholkonsums beim "ziehen" dieses Fahrzeugs. In wie weit ist dort etwas zu beachten (z.B. Promillegrenze)?

Danke schonmal für eure Hilfe.

Gruß

Malte

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Antworten (5)

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    Antwort von espressionant espressionant

    interessante Frage. Es ist wohl so, dass 6km/h Fahrzeuge keiner Zulassung bedürfen, aber ganz einfach bauen und ab damit, geht auch nicht. Ich empfehle Dir, Dich mal genau in anderen Foren zu informieren (de.soc.recht.straßenverkehr zb oder das Verkehrsforum) da sitzen die Experten, die man auch anhand Ihrer alten Beiträge ganz gut einschätzen kann.
    Lies die mal §4 FeV durch, für Deinen Bollerwagen brauchst Du einen Führerschein. Das Ding bleibt auch ein Kraftfahrzeug und darf auf Gehwegen nicht bewegt werden (finde ich gut und richtig!). Du musst also auf die Fahrbahn damit. Und im Wald und Flur darf damit je nach Bundesland auch nicht rumgegurkt werden (zum Glück) Viel Spaß wünsche ich Dir mit den Hupidioten. Ohrschützer sind ja angeblich nicht erlaubt.
    Wozu braucht es für 6km/h eigentlich 1.5kW Leistung, ist das nicht heftig viel? Wieviel soll das Teil den schleppen?

    Kommentar von p00313331 p00313331

    Danke für deine Antwort.

    Der Bollerwagen ist komplett aus Stahl gebaut, mit allen Komponenten (wie z.B. die Zapfanlage, der Grill, Generator, Motor, etc..) kommen wir auf ein Gewicht von cirka 750kg. Daher halte ich - gerade wenn ich auch an Steigungen anfahren möchte - 1 - 1,5 kW für sinnvoll.

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    Antwort von Szintilator Szintilator

    Fahrzeuge bis 6 km/h brauchen keine Zulassung.

    Kommentar von p00313331 p00313331

    Wie sieht das dann mit der Versicherung aus bei Schäden?

    Und wie ist die Promillegrenze?

    Mfg

    Malte

    Kommentar von Szintilator SzintilatorSzintilator

    Ja, eine Haftplichtversicherung wäre schon zu empfehlen, Alk aber nicht, auch Fußgänger dürfen den Straßenverkehr nicht gefährden.

    Kommentar von p00313331 p00313331

    Ok, das mit dem Alkohol war ja fast schon klar, finde ich auch völlig i.O.

    Was denn für eine Haftpflicht? Meine Private? Oder muss ich für den Bollerwagenquasi so ein Nummernschild wie für ein Mofa?

    Wo bekomme ich eine solche Versicherung? Und wo liegen da crika die kosten?

    Danke+Gruß

    Malte

    Kommentar von Szintilator SzintilatorSzintilator

    Brauchst kein Kennzeichen und dann wohl eine Privathaftpflicht, Kosten weiß ich nicht. Schau mal: http://www.flur-tec.de/lexikon/Strassenverkehrszulassung.html

  • 1
    Antwort von Fenchelblatt Fenchelblatt

    Ich könnte mir das ähnlich vorstellen wie bei elektrischen Rollstühlen, also diesen kleinen Äutokens. Frag doch mal bei der Zulassungsbehörde nach. Wenn Du Dir nicht sicher bist, frag bei ner fremden. ;-))

  • 0
    Antwort von espressionant espressionant

    750kg, fett! Nur so, wenn Du dich damit in die Büsche schlagen willst, ich würde keinen Generator sondern das gleiche Gewicht in Batterien nehmen. Das fällt akustisch nicht so auf...

  • 0
    Antwort von Glatteis Glatteis

    Geh zum Typh!

    Kommentar von Fenchelblatt FenchelblattFenchelblatt

    Technischer Überwachungs-pherein? ;-) Stimmt, die können das auch beantworten.

    Kommentar von werderbraut werderbrautwerderbraut

    Du meinst sicherlich den TÜV.

    Kommentar von Gerd2 Gerd2Gerd2

    wirt er wool gemeind haaben

    Kommentar von p00313331 p00313331

    Was meinst du mit "TypH"?

    Mfg

    Malte

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