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Bohrmaschine beschädigt - übernimmt die Privathaftpflichtversicherung?

Frage von ronde ronde

In einem Kurs eines Handwerkers beschädigte ein Schüler versehentlich eine Bohrmaschine, die er auf Geheiß und nach Einweisung des Handwerklehrers zum Fräsen eines Blechs einsetzte. Diese ist so sehr defekt, dass die Reparatur recht teuer wird. Haftet der Schüler für den Schaden und tritt dafür die Privathaftpflichtversicherung ein?

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Antworten (2)

  • 7
    Antwort von Homunculus Homunculus

    Wenn es so gewesen ist, wie du es geschrieben hast, dann muss sich der Schüler keine Sorgen machen, denn er haftet nicht.

    Sollte der Handwerker da anderer Meinung und der Schüler über seine Eltern haftpflichtversichert sein, dann wird die Haftpflichtversicherung schon zusehen, dass unberechtigte Forderungen abgewehrt werden oder sie wird den Schaden übernehmen.

  • 5
    Antwort von kritiker111 kritiker111

    An sich sollte, wenn es sich um einen Kurs des Handwerkers handelte, der Handwerker gegen solche Schäden versichert sein!

    Ansonsten kann es sein, dass die Privathaftpflicht des Schädigers eintritt - allerdings wahrscheinlich nur, wenn dieser einen entsprechenden Fehler, also gegen die Anweisungen des Handwerkers handelnd, gemacht hat. Denn auch die PHV wird wahrscheinlich darauf hinweisen, dass eben der Handwerker für solche Schäden versichert sein müsste... denn um Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit scheint es sich ja nicht zu handeln.

    Kommentar von ronde ronde

    danke! das ist auch meine Vorstellung. allerdings behauptet der Handwerker, der Schüler müsse den Schaden tragen, da für ihn eine Versicherung "zu teuer" sei.

    Zu meinem Verständnis: für welche Schäden würde denn die PHV zahlen? würde sie denn zahlen, wenn es eine private Konstellation wäre? also zB wenn der Onkel seinem Neffen etwas beibringt, und dabei ein Gerät beschädigt wird?

    Kommentar von kritiker111 kritiker111kritiker111

    zwischen Famileinmitgliedern wird es mit einer Haftung, bzw. einer Regulierung durch die PHV noch schwieriger... da ist meist ein Eintritt schon im Vertrag ausgeschlossen.

    Wenn der Handwerker meint, eine Versicherung wäre für ihn zu teuer... dann ist das eher sein Problem.

    Man könnte es mal der PHV melden... aber dann mit dem kompletten Sachverhalt, auch mit dem Hinweis, dass der Handwerker eben bewusst keine Versicherung abgeschlossen hat. dann kann die PHV entscheiden, ob sie das zahlt. Zahlt sie nicht, dann hat der handwerker Pech... denn einen "Schüler" könnte er nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar machen.

    Kommentar von ronde ronde

    danke! das ist auch meine Vorstellung. allerdings behauptet der Handwerker, der Schüler müsse den Schaden tragen, da für ihn eine Versicherung "zu teuer" sei.

    Zu meinem Verständnis: für welche Schäden würde denn die PHV zahlen? würde sie denn zahlen, wenn es eine private Konstellation wäre? also zB wenn der Onkel seinem Neffen etwas beibringt, und dabei ein Gerät beschädigt wird?

    Kommentar von ronde ronde

    danke! das ist auch meine Vorstellung. allerdings behauptet der Handwerker, der Schüler müsse den Schaden tragen, da für ihn eine Versicherung "zu teuer" sei.

    Zu meinem Verständnis: für welche Schäden würde denn die PHV zahlen? würde sie denn zahlen, wenn es eine private Konstellation wäre? also zB wenn der Onkel seinem Neffen etwas beibringt, und dabei ein Gerät beschädigt wird?

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