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Bogen von der GEZ bekommen!! Wahrheitsgemäß antworten und mgl. Kontrolle

Frage von chrism88 chrism88

moin moin,

mal na frage an euch: hab gerad den 2. bogen von der GEZ bekommen. Mich würde interessieren, wie die GEZ nachweisen will, was ich in dem bogen angekreuzt habe. Beispiel: Ich besitze sowohl Fernseher als auch Radio und melde nur ein Radio an. Somit würde ich deutlich weniger Gebühren zahlen. Die Frage für mich ist, wie die GEZ das kontrollieren will. Ich weiss, dass deren Provisionsmitarbeiter kein Recht haben, in meine Wohnung zu kommen. Jetzt seit ihr dran!!!

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Antworten (5)

  • 3
    Antwort von Rheinflip Rheinflip

    Die GEZ ist ein Papiertiger. Aber achte darauf, das du niemals ein Gerät wieder abmelden kannst, dann fangen die nämlich an zu nerven... Bei mir waren noch niemals GEZler, hab ja auch nur ein Radio.

  • 2
    Antwort von wueselduesel wueselduesel

    Die Frage für mich ist, wie die GEZ das kontrollieren will.

    Die Antwort ist: Gar nicht. Sie muss deinen Antworten glauben und hat keinerlei Möglichkeit das nachzuprüfen. Allerdings solltest du wahrheitsgemäß antworten, weil sonst ungesetzlich.

  • 1
    Antwort von helmutgerke helmutgerke

    Jetzt seit ihr dran!!!

    wieso sind wir dran?

    du füllst doch das Formular aus!

    du unterschreibst doch das Formular!

    du alleine trägst mögliche Konsequenzen zu Falschangaben!

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Mit anderen Worten: Helmut kann keine Antwort geben und gibt Nonsens von sich. So nach dem Motto: Hauptsache man hat überhaupt was gesagt.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    ach ja, denn erzähle doch bitte was an meiner Antwort Unsinn ist.

    Durch Unterschrift bestätigt der Fragesteller auf dem GEZ-Formulare seine gemachten Angaben und nur er alleine ist dafür verantwortlich.

    Du schreibst doch selber, dass er wahrheitsgemäß antworten sollte.

    Allerdings als Hinweis möchte ich dir auf den Weg geben, dass unrichtige Angaben nicht ungesetzlich - wie du schreibst sind, sondern schlicht handelt es sich um Falschangaben.

    Ansonsten schließe ich mich zu deinem Kommentar deiner Meinung an; Hauptsache man hat überhaupt was gesagt.

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Man könnte jetzt hier den kleinen aber feinen Unterschied zwischen Betrug ( = Falschangaben) und Ordnungswidrigkeit ( = "toter Mann" spielen/gar nichts angeben) anführen. Dann kommen auch keine wie auch immer gearteten "Konsequenzen".

    Jetzt muss ich es leider hinzuschreiben: Keine Rechtsberatung, nur unverbindliche Meinung.

    Kommentar von helmutgerke helmutgerkehelmutgerke

    Die Spitzfindigkeit bzgl. Unterschied ist natürlich clever –DH dafür! LOL

    Kommentar von wueselduesel wueseldueselwueselduesel

    Dann kommen wir also doch noch auf einen Nenner :-)

  • 1
    Antwort von RapBull RapBull

    Garnicht erst ausfüllen! Ich kenne Leute die haben noch nie GEZ gezahlt und sind über 40 Jahre alt ^^

  • 0
    Antwort von cchrisa cchrisa

    Hallo chrism88,

    um die Bürger über die Rundfunkgebühren aufzuklären und zu beraten, beauftragen die Rundfunkanstalten sog. Rundfunkgebührenbeauftragte, bei den Bürgern unangemeldete Hausbesuche zu machen. Es ist richtig, dass Du diese Personen nicht in Deine Wohnung einladen musst. Allerdings können sie auch ohne Deine Wohnung zu betreten, eindeutige Hinweise erlangen, dass Du entgegen Deiner Aussage ein Fernsehgerät bereit hältst. Z.B. wenn Du die Tür öffnest und im Hintergrund gerade der Fernseher läuft. Oder wenn sie durchs Fenster sehen, dass da ein Fernseher läuft (gerade im Dunkeln sieht man das Flimmern gut), oder wenn Du Dich einfach verplapperst, häufig geben sie sich nämlich nicht sofort als Rundfunkgebührenbeuaftragte aus. Das gilt aber sowieso nur noch alles bis Ende des Jahres. Ab 2013 muss jeder die Fernsehgebühr zahlen, egal ob er einen Fernseher hat oder nicht. Hoffe, geholfen zu haben.

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