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Börsenverluste werden bei der Steuer wie genau berechnet

Frage von harrywepper harrywepper

Hallo!

Ich hab in diesem Jahr bisher ca. 1500 Euro Abgeltungssteuer zusammen. Bisher ist der Verlust ca. 1200 Euro. Wie wird dieser auf die Steuer angerechnet? Voll?

D.h. was bekomme ich dann wieder? Also so ungefähr?

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Antworten (3)

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    Antwort von dfreak dfreak

    Hallo harrywepper,

    auch ich habe den Eindruck, dass Du Deine Papiere noch nicht verkauft hast, genauer gesagt: Deine Verlust-Papiere noch nicht verkauft hast. Dann nämlich kannst Du auch keine Verluste geltend machen.

    Verluste sind nur dann wirkliche Verluste, wenn Du Deine Aktien verkauft hast und damit die Verluste realisiert wurden. Gewinne sind nur dann wirkliche Gewinne, wenn Du Deine Aktien verkauft hast und damit die Gewinne realisiert wurden.

    Und auch ich möchte zum Schluss noch betonen, dass die Zeiten der Spekulationsfrist vorbei sind - leider!

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    Antwort von LittleArrow LittleArrow

    "Harry, hol' die Papiere!"

    und sag uns, an welchem Tag Du Wertpapiere gekauft bzw. verkauft hast. Mir scheint, dass Du noch nicht verkauft hast.

    Die Abgeltungssteuer kannst Du nur gegen Verluste rechnen, die bei Verlusten aus Wertpapieren entstanden sind, die in 2009 ge- und verkauft wurden. Ab dies würde die Bank ohnehin schon automatisch berücksichtigen.

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    Antwort von Peter96 Peter96

    Börsenverluste kann man nur mit Börsengewinne aufrechnen. Wenn ich mit Aktie A 1.000 Euro verdient habe und mit Aktie B 2.000 Verlust, muß ich die 1.000 Euro Gewinn von Aktie A nicht versteuerrn. Zu beachten sind aber die Spekulationsfristen von 1 Jahr. Ich kann also nur Verluste geltend machen innerhalb der Spekulationsfrist. Gewinne innerhalb der Spekulationsfrist muß ich auch nicht versteuerrn.

    Kommentar von harrywepper harrywepperharrywepper

    Heißt das, dass ich dann die 25% der Gewinne in anderen Aktien Verlust machen kann und es kommt für mich auf's gleiche raus. Sprich: Der "Dumme" ist der Staat?

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Die Spekulationsfrist spielt nur noch für in 2008 gekaufte Wertpapiere eine Rolle; nicht mehr für in 2009 gekaufte.

    Kommentar von harrywepper harrywepperharrywepper

    Klartext: Alle meine Aktien dieses Jahr gekauft und auch dieses Jahr der Verlust. Dieses Jahr Gewinn ca. 8000,-; Verlust 1500,-.

    Kommentar von makemoney makemoneymakemoney

    Hallo Harry hol die Papiere, Du bist ja wie Herr Schäuble. Der hat auch vergessen das er einen Briefumschlag mit 100.000,00€ bekommen hat und lügt ganz frech. Deine Zahlen stimmen nicht. Aber glücklicherweise hast Du ja eine beschi...Bank oder einen Brooker, der macht das für Dich richtig. Grüße makemoney

    Kommentar von Peter96 Peter96Peter96

    Könnte stimmen. Aber grundsätzlich: Alle Gewinnen zusammen und alle Verluste zusammen. Davon die Differenz muß Du versteuern, vorausgesetzt ein Gewinn ist vorhanden. Falls ein Verlust vorhanden, Pech gehabt. Nur Verluste kann man nicht geltend machen. Wenn ich mein Ganzes Kapital verspekuliert habe, beteiligt sich der Staat nicht an den Verlusten, nur an den Gewinnen.

    Kommentar von LittleArrow LittleArrowLittleArrow

    Die nicht verrechenbare Verluste werden vorgetragen! Sie gehen nicht verloren.

    Übrigens die Gewinne bestehen nicht nur aus Wertpapierverkäufen (zu höherem Kurs als der Kaufkurs), sondern auch aus Dividenden, Zinserträgen.

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