Also wenn ich das hier so lese stellen sich bei mir die Haare! Aussagen wie Böller gehören nicht zum Sprengstoff, zünden darfst Du nur zwischen 18 und 2 Uhr etc! Man Leute, wenn Ihr etwas nicht sicher wißt, dann macht Euch doch mal schlau oder laßt es einfach und antwortet nicht! Dieses Halbwissen geht mir total auf die nerven! Die Frage vom fragensteller war doch absolut deutlich! und warum muß man ihn jetzt verwirren?zurück zum Thema:Der Besitz von Feuerwerk der Kat 1-2 ist für nicht Pyrotechniker jederzeit erlaubt, solange man sich an die Gesetze wie Höchtlagermenge hält. Diese ist in privaten Räumen bis 100Kg/NEM zulässig.Die Verwendung von Feuerwerk der Kat 2 ( Silvesterfeuerwerk) ist von Ort zu Ort anders geregelt. Es gibt einige Gemeinden die dies komplett untersagen und wiederrum welche die keinerlei Einschränkungen haben.Wichtig wäre es auch, darauf zu achten das in der nähe von Krankenhäusern, Altersheimen etc das abbrennen untersagt ist.!Grüße
Natürlich fallen auch Böller unter das Sprengstoffgesetz....