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Böllerbesitz außerhalb von Silvester = strafbar,was macht man rein gesetztlich mit Übriggebliebenen?

Frage von premier premier

Wenn bei jemanden Böller zum Beispiel im Sommer gefunden werden ist das ja juristisch ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und wird gelegentlich bestraft.

Wie soll man also rechtlich gefordert übriggebeliebene Böller (zum Beispiel im Juni) fachgerecht entsorgen oder was macht man damit?

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Antworten (10)

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    Antwort von Maeldae Maeldae

    Der Besitz ist nicht verboten, nur das Zünden. Das ist nur Silvester zwischen 18.00 Uhr und 2.00 Uhr gestattet.

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    Antwort von Stoope1234 Stoope1234

    Also wenn ich das hier so lese stellen sich bei mir die Haare! Aussagen wie Böller gehören nicht zum Sprengstoff, zünden darfst Du nur zwischen 18 und 2 Uhr etc! Man Leute, wenn Ihr etwas nicht sicher wißt, dann macht Euch doch mal schlau oder laßt es einfach und antwortet nicht! Dieses Halbwissen geht mir total auf die nerven! Die Frage vom fragensteller war doch absolut deutlich! und warum muß man ihn jetzt verwirren?zurück zum Thema:Der Besitz von Feuerwerk der Kat 1-2 ist für nicht Pyrotechniker jederzeit erlaubt, solange man sich an die Gesetze wie Höchtlagermenge hält. Diese ist in privaten Räumen bis 100Kg/NEM zulässig.Die Verwendung von Feuerwerk der Kat 2 ( Silvesterfeuerwerk) ist von Ort zu Ort anders geregelt. Es gibt einige Gemeinden die dies komplett untersagen und wiederrum welche die keinerlei Einschränkungen haben.Wichtig wäre es auch, darauf zu achten das in der nähe von Krankenhäusern, Altersheimen etc das abbrennen untersagt ist.!Grüße

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    Antwort von Aronphoenix Aronphoenix

    Der Besitz ist nicht verboten, wie kommst du darauf?

    Das unerlaubte zünden allerdings schon.

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    Antwort von Satyagraha Satyagraha

    Es ist kein Sprengstoff, sondern nur Böller. Der Besitz ist erlaubt, allerdings nicht die Inbetriebnahme.

    Kommentar von toedti2000 toedti2000toedti2000

    Natürlich fallen auch Böller unter das Sprengstoffgesetz....

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    Antwort von SYLPET SYLPET

    besitzen macht nicht strafbar, aber die anwendung, bitte kostenlos entsorgen - oder hausmüll.

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    Antwort von waltghaupt waltghaupt

    einfach noch bis Silvester warten und dann zünden - sei allerdings vorsichtig, wenn sie nicht sofort zünden, teilweise zünden sie erst verspätet, wenn sie überlagert sind, das ist aber nicht der Regelfall.

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    Antwort von Tristanian Tristanian

    Sicher aufbewahren bis zum nächsten Silvester.

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    Antwort von grautnix grautnix

    z.B. nicht mit sich führen oder sie in großen Mengen in ungeeigneten Räumen aufbewahren...Pyrotechniker haben einen Schein und dürfen solch "Böller" besitzen, um sie aber zu zünden bedarf es einer Sondergenehmigung! Sowie bestimmte Vorsichtmaßnahmen wie Brandschutz usw...Gruß

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    Antwort von mac82 mac82

    wie bitte findet jemand mal eben so bei einem böller? da klopft doch keiner an die tür und fragt ob noch böller da sind...und es geht nicht um den besitz, sondern um die anwendung. ist sicher keine seltenheit das mal böller übrig bleiben, dann werden die weg gepackt und gewartet bis zum nächsten jahr oder eben entsorgt (sind ja kaum hunderte teile)

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    Antwort von Auratus Auratus

    Einige Feuerwerkskörper sind ganzjährig auch für den normalen Verbraucher erhältlich...

    Tue sie in den Schrank fürs nächste Jahr und gut ist. Das das was mit dem Sprengstoffgesetz zu tun hat ist mir neu...

    Wenn du die Nachbarn damit nervst könnte es nur deshalb ein wenig ärger geben...

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