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Böller in der Schule abbekommen kann ich Schmerzengeld verlangen?

Frage von NRGfreak NRGfreak

So also jetzt kommt eine lange eher härtere Geschichte So Ich war gestern auf den Schulhof wo irgendwelche dackel mit böllern rumgeworfen haben die Pausenaufsicht hat es offensichtlich nicht interresiert dann war es richtig blöd einer der jungs hatte einen Böller in meine richtung geworfen und ich hatte ein Loch in meiner Hose und der Böller hat sich in meiner Hose verfangen und ich habe voll Panik bekommen und habe probiert dass Ding von mir wegzuschütteln und schon ist das Ding losgegangen ist tat furchtbar weh ich habe spüren können wie die haut abgeschmort ist die Hose ist in Flammen aufgegangen ich habe die Hose sofort ausgezogen und mir dabei die Finger verbrannt dann ist ein Freund gekommen und hat sie ausgetretten und dann habe ich auf meine Wunde geschaut ein Schock eine etwa 25cm lange wunde ganz verschmort und viele Brandblasen dann bin ich erst mal hoch ins Lehrerzimmer und habe die Wunde aussen rum gekühlt die Lehrer haben den Krankenwagen geholt mit dem ich dann ins Krankenhaus gefahren wurde ich Krankenhaus wurde meine Wunde gereinigt und festgestellt dass es Verbrennungen 3ten Grades sind und die haut am bein total totgelegt wurde und fühlen kann ich an der Stelle überhaupt nichts mehr! ich muss jetzt jeden tag ins krankenhaus um den Verband zu wechseln die Wunde tut furchtbar weh Schmerztabletten bringen da nix! und der Typ wo mit dem Böller angerufen hat sich bei mir entschuldigt aber ich hatte so eine Wut dass ich nicht mit ihm reden wollte der Rektor hat eine Anzeige erstattet und bei so etwas will ich eigentlich schon entschädigt werden ich bin immer noch voll geschockt! diese Woche bleibe ich erstmal daheim von der Schule!

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Antworten (14)

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    Antwort von DerDog DerDog

    Also an deiner Stelle würde ich sofort zur Polizei gehen. Nur dann hast du einen Anspruch auf Schmerzensgeld. Zeig Ihn wegen schwerer Körperverletzung an. EIne Entschuldigung reicht hier lange nicht aus da du die Wunden dein Leben lang tragen wirst! Mach eine Anzeige bei der Polizei und lass dich dort beraten. Die helfen dir dann das richtige zu tun. Evtl. einen Anwalt hinzuziehen.

    Kommentar von PepsiMaster PepsiMasterPepsiMaster

    Der zivilrechtliche Anspruch auf Schmerzensgeld (253 BGB) besteht unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei! Eine schwere Körperverletzung (226 StGB) liegt hier wohl nicht vor, da die spezifischen QualifikationsMerkmale fehlen. Es handelt sich eher um eine gefährliche Körperverletzung (224 StGB)

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    Antwort von derrkostja14 derrkostja14

    glaubst du ja selbst nicht !

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    Antwort von Rasputin6969 Rasputin6969

    Da hier versschiedene Faktoren eine Rolle spielen : - bedingt geschäftsfähige Personen, - auf einem Schulhof (Schutzbereich) - Körperverletzung usw. ist es ratsam umgehend anwaltlichen Rat einzuholen, der auch die Forderung umsetzt.

    Ein Schüler kann das nicht, auch seine "einfachen" Eltern nicht !

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    Antwort von maus273 maus273

    klar kannst du schmerzensgeld verlangen, und das nich mal wenig, zumal böller im februar eh verboten sind

    Kommentar von BuddyOverstreet BuddyOverstreetBuddyOverstreet

    Stimmt nicht - wenn die Geschichte stimmen sollte, war es im Januar.

    Kommentar von maus273 maus273maus273

    auch im januar waren sie schon verboten, is doch auch wurscht ob januar oder februar

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    Antwort von bignose bignose

    Du wohnst sicher in Stenkelfeld, oder? Dort passieren nämlich dauernd solche Sachen, bringen sie sogar regelmäßig im Radio. http://www.google.de/search?q=stenkelfeld&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&...:de:official&client=firefox-a

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    Antwort von GoetheDresden GoetheDresden

    Auf jeden Fall zur Polizei gehen und Anzeige gegen den Jungen, hilfsweise gegen die Schule erstatten.

    Nehmt euch einen Anwalt. Der wird sofort wissen, gegen wen sich eine Anzeige am stärksten lohnt. Das Schmerzensgeld würde ich mind. mit 2000,- bis 10000,- Euro ansetzen. Aber das kann euch der Anwalt besser erklären, weil es nämich eine Schmerzensgeldtabelle gibt.

    Kommentar von NRGfreak NRGfreakNRGfreak

    ok dankeschön ;-) aber leider können wir uns einen anwalt nicht leisten aber mit dem schmerzengeld wäre es kein problem

    Kommentar von Rasputin6969 Rasputin6969Rasputin6969

    Dem Anwalt es vorher sagen und PKH beantragen !

    Kommentar von GoetheDresden GoetheDresdenGoetheDresden

    Bevor Prozesskostenbeihilfe beantragt werden kann, muss erst ein Erstberatungsschein beantragt werden. Damit soll eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Erst wenn das scheitert übernimmt der Staat unter gewissen Voraussetzungen die Prozesskosten. Es gelten für beide Arten Einkommens-Untergrenzen! Werden diese überschritten, bekommt man keine staatliche Unterstützung und muss den Anwalt und später ggf. auch den Prozess selbst zahlen.

    Kommentar von GoetheDresden GoetheDresdenGoetheDresden

    Wenn ihr euch keinen Anwalt für eine außergerichtliche Einigung leisten könnt, müsst ihr (also deine Eltern) zum Amtsgericht gehen und dort einen sogenannten "Erstberatungsschein" holen. Den bekommt ihr aber nur, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Der Eigenanteil beträgt 10,- Euro. Geht erstmal hin und stellt den Antrag. Dann bekommt ihr ein Formular mit, auf dem angekreuzt ist, was ihr alles an Unterlagen vorlegen müsst.

    Eine anwaltliche Erstberatung kostet ohne diese Beratungsschein je nach Region zwischen 50,- Euro und 100,- Euro. Mit diesem Beratungsschein sind dann alle Gespräche und der Schriftverkehr mit der Gegenseite abgedeckt. Das rechnet der Anwalt direkt mit dem Amtsgericht ab. Sollte es zu keiner außergerichtlichen Einigung kommen, darf der Anwalt im Namen deiner Eltern Prozesskostenbeihilfe beim Amtsgericht beantragen.

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    Antwort von Morgrain Morgrain

    Mal eine Gegenfrage: Wenn du bereits mit deinen Eltern im Krankenhaus warst und diese dich** sicherlich** darüber ausgefragt haben, wie das ganze passiert ist, wieso sind die dann nicht schon längst bei der Schulleitung, der Polizei und den betreffenden Eltern von diesen Schwachmaaten?

    Kommentar von NRGfreak NRGfreakNRGfreak

    also meine eltern haben gesagt falls der rektor keine anzeige macht machen sie eine

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    Antwort von ABR09 ABR09

    Ich würde das definitiv anzeigen und mich von einem Anwalt vertreten lassen. So wie du die Wunde beschreibst (25cm lang - Verbrennung 3. Grades) ist nach aktueller Rechtssprechung eine Schmerzensgeldhöhe von ca. 3000€ realistisch.

    Kommentar von NRGfreak NRGfreakNRGfreak

    3000 euro? dass wäre ja echt üpig!

    Kommentar von ABR09 ABR09ABR09

    Das ist nur eine Schätzung, die ich anhand von ähnlichen Urteilen mal in den Raum gestellt habe. Mit mehr als 800€ sollte definitiv gerechnet werden.

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    Antwort von kayo1548 kayo1548

    Ja, Schmerzensgeld wäre deiner Schilderung nach sicherlich möglich. Lass dich am besten von einem Anwalt beraten.

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    Antwort von Dackelmann888 Dackelmann888

    Dir steht auch Schmerzensgeld zu.Die Anzeige läuft ,Es ist alles Aktenkundig.Und das Krankenhaus wird am Ende ein Gutachten machen .

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    Antwort von tiwo666 tiwo666

    Wenn du 18 bist kannst du das machen.

    Ansonsten musst du einen Erziehungsberechtigten mitnehmen.

    Schmerzensgeld am besten über Rechtsanwalt, den muss der Verursacher dann auch noch mit bezahlen.

    Erkundige dich aber vorher, ob der/seine Familie überhaupt was hat, sonst wartest du vielleicht ewig.

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    Antwort von Panazee Panazee

    Ja kannst du auf jeden Fall, allerdings musst du dazu eine Zivilklage einreichen. Die Anzeige des Rektors bezieht sich nur auf den strafrechtlichen Aspekt und dort wird dir kein Schmerzensgeld zugesprochen werden. Vermutlich bekommt der Hirni ein paar Arbeitsstunden und das war es. Viel wirst du aber nicht bekommen. Vielleicht ein paar hundert Euro.

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    Antwort von Jphdeluxe Jphdeluxe

    ich würde dem typen den böller in den arschhhhh schieben -.-*

    Kommentar von NRGfreak NRGfreakNRGfreak

    hat er auch verdient -.-

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    Antwort von Moonx Moonx

    klar darfst du es machen

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