Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Sie dürfen an den Endverbraucher nur in der Zeit vom 29.12. bis 31.12. (Silvester) überlassen werden, es sei denn, daß dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur in festen Verkaufsräumen vertrieben werden (§22 (1) 1.SprengV). Die Verwendung von Gegenständen der Klasse II ist auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt. Regionale Abgabe- und Verwendungsbestimmungen sind zu beachten (Auskunft über Ihr Gewerbeaufsichtsamt oder die Polizei).
Es steht ja drin das man mit eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt. Damit knallen darf woher bekomme ich sowas?
man so viele fragen stelle ich meine 2 glaube ich mit Böllern xD
mfg Dennis
Oh.. danke das du mir das sagst ^^ gut zu wissen Die verwendung ist eigentlich zu keine Feier oder sowas... du weißt was ich einfach nur machen will xD.Bin ja noch jung ich steh drauf auf Knallen ich liebe das :P