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Böller II Klasse wo kriege ich diese Genehmigung her ?

Frage von Dennis3185 Dennis3185

Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Sie dürfen an den Endverbraucher nur in der Zeit vom 29.12. bis 31.12. (Silvester) überlassen werden, es sei denn, daß dieser eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt. Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur in festen Verkaufsräumen vertrieben werden (§22 (1) 1.SprengV). Die Verwendung von Gegenständen der Klasse II ist auf den 31. Dezember und den 1. Januar beschränkt. Regionale Abgabe- und Verwendungsbestimmungen sind zu beachten (Auskunft über Ihr Gewerbeaufsichtsamt oder die Polizei).

Es steht ja drin das man mit eine Ausnahmegenehmigung gem. §24 (1) 1. SprengV der zuständigen Behörde vorlegt. Damit knallen darf woher bekomme ich sowas?

man so viele fragen stelle ich meine 2 glaube ich mit Böllern xD

mfg Dennis

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Antworten (5)

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    Hilfreichste Antwort ausgezeichnet vom Fragesteller
    Antwort von deutscher1896 deutscher1896

    Feuerwerk Genehmigung Um eine Ausnahmegenehmigung für ein Feuerwerk zu bekommen, müssen Sie sich mit der örtlich zuständigen Behörde rechtzeitig in Verbindung setzen. Sollten Sie nicht wissen, welche Behörde dafür zuständig ist, dann erkundigen Sie sich bei der Bürgerberatung.

    Die Behörde wird Ihnen ein Formular zum Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung aushändigen. Das Formular müssen Sie mit Ihrem Namen, der Privatanschrift, der Anschrift des zuständigen Amtes, der Begründung des Anlasses, dem genauen Veranstaltungsort und zuletzt demjenigen der das Feuerwerk abbrennt ausfüllen.

    Lassen Sie sich nicht zu lange Zeit und geben Sie den Antrag mindestens 4 Wochen vorher bei Ihrer Behörde ab, denn erst nach Genehmigung des Antrages ist es Ihnen gestattet Feuerwerkskörper zu kaufen.

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    Antwort von Lotte4 Lotte4

    Was wllst Du mit der besagten Genehmigung? Einen Tag früher kaufen. Mehr ist nicht.

    Du übersiehst den Satz: "Die Verwendungist..."

    Kommentar von Dennis3185 Dennis3185Dennis3185

    Oh.. danke das du mir das sagst ^^ gut zu wissen Die verwendung ist eigentlich zu keine Feier oder sowas... du weißt was ich einfach nur machen will xD.Bin ja noch jung ich steh drauf auf Knallen ich liebe das :P

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    Antwort von MrSerious MrSerious

    Ordnungsamt ...mal anrufen..die können dir aufjedenfall weiterhelfen.

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    Antwort von Joesch Joesch

    Ordnungsamt.Brauchst aber einen trifftigen Grund.(Vereinsfeier etc.)

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    Antwort von Dennis3185 Dennis3185

    Danke tja da ich noch nicht 18 Bin und meine Eltern das bestimmt nicht machen weiß ich das ja schon mal "lol" xD Danke für die Antwort deutscher1896

    Kommentar von deutscher1896 deutscher1896deutscher1896

    Danke für den Stern

    Kommentar von Dennis3185 Dennis3185Dennis3185

    Deins war am besten also Daumen hoch ! ;)

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