Bodenlose Unverschämtheit des Bestattungsunternehmen?

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Ich würde mich an die zuständige Verbraucherberatung und an den zuständigen Dachverband der Bestatter wenden und den Fall vortragen und dann entscheiden, ob Ihr einen geeigneten Rechtsanwalt mit einer Klage wegen Betrugs und Schadensersatz beauftragt. Wobei Ihr hoffentlich noch nicht bezahlt bzw. dem Bestatter keine Bankvollmacht erteilt habt.

Die Sache mit dem Sarg ist Betrug. Wobei im Zweifelsfall das Grab noch mal aufgemacht werden muss, wenn anders der Betrug mit dem falschen Sarg nicht nachgewiesen werden kann. Aber wenn Ihr Fotos/Zeugenaussagen habt...

Die andere Sache ist die mit dem Grab. Formal müsste m.E. der Friedhofsbetreiber (örtliche Komune oder Kirchengemeinde) zuständig sein, auch wenn diese einen örtlichen Bestatter mit der Aufgabe beauftragt.

Das Grab wurde offenkundig nicht ordentlich verschlossen, die Hohlräume wurden nicht sachgerecht verfüllt, so dass das Grab beim ersten Regen einsackte.

Evt. kann man eine Bankabbuchung auch rückgängig machen.

Und dann soll er mal schauen, wie er an sein Geld kommt.

Als Trauernde seid Ihr in gewisser Hinsicht in der schwächeren Position, weil bei Euch immer wieder die Gefühle mitspielen und Euch einreden, dass Ihr lieber klein bei gebt als Euch über das Grab der Mutter auf einen Rechtsstreit einzulassen.

Sofern Ihr Euch nicht als "Streithanseln" in einen sinnlosen Prozess verstrickt, würde ich sagen: Ihr tut es für Eure Mutter. Und die hat es nicht verdient, dass sich ein unseriöser Betrieb an ihr und ihrer Beerdigung bereichert. 

Was den Sarg betrifft, folgende Überlegung eines juristischen Laien:

Wenn Ihr einen bestimmten Sarg ausgesucht und verabredet habt und wollt, dass die Mutter drin beerdigt wird, gibt es auch die Möglichkeit, dass Ihr auf genau dieser Beerdigung besteht:

Das würde bedeuten, dass Ihr (irgendann einmal - auf keinen Fall jetzt) die entsprechend vereinbarte Dienstleistung bezahlt und ansonsten darauf besteht, dass der Bestatter auf seine Kosten 1. den richtigen Sarg besorgt, 2. die Mutter mit dem falschen Sarg ausgräbt und Euch 3. ansonsten die komplette Beerdigung neu ausrichtet, 4. einschließlich Begräbniskaffee, 5. Kosten für den Pfarrer, 6. Kosten für zusätzliche Urlaubstage, Anreise und Übernachtungskosten der Trauernden usw. (vielleicht für 7. Kosten für psychische Betreuung aufgrund der vom Bestatter zu veranwortenden Belastungen für die erneute Bestattung)

Das ist dann kein Schmerzensgeld, sondern Schadensersatz.

Denn klar ist: Die Mutter hat den entsprechenden Sarg verdient.

Es kann Euch und ihr niemand zumuten, dass sie den richtigen Sarg in einer Nach- und Nebelaktion bekommt. Also hat der Bestatter dafür einzustehen und entsprechend nachzubessern. Und weil das Ganze eilt, könnte man es ggf. auch vor Gericht sehr eilig machen. Fragt mal einen Rechstanwalt, ob er diesen Gedanken für eher abwegig oder vielleicht sogar für eher selbstverständlich hält.

Und dann hat dieser Bestatter sich diese Lektion ehrlich verdient und soll auch mit den Kosten dafür leben. Wer so mit den Gefühlen seiner Geschäftspartner spielt, soll auch die Folgen tragen.

Jeder Mensch hat seine unveräußerliche Menschenwürde. Und manchmal muss man seinen Rücken durchdrücken und selber dafür einstehen, dass niemand diese Würde ungestraft mit Füßen treten darf.

Wobei ich umgekehrt Verständnis dafür hätte, in der Trauersituation dafür keine Kraft zu haben. Aber wieder andererseits: wofür seid Ihr eine Familie, wenn nicht auch, um Euch gerade jetzt zu stärken?


2. die Mutter mit dem falschen Sarg ausgräbt und Euch


nicht wirklich, oder?

Ich kann all den Ärger verstehen, und wäre auch an einer Lösung interessiert, aber eine erneute Bestattung (und dann mit dem vorangegangenen Hinweis: nicht jetzt, sondern später) ist absolut undenkbar!


Wie verfüllst du denn sachgerecht Hohlräume unter einem Sarg? Früher hat man die Gräber eingeschlemmt, das macht man heute aber nicht mehr.

Das zu wenig Erde aufgeschüttet wurde ist mir auch nicht verständlich, aber das die Erde nachrutschen kann, im schlimmstenfall eben auch so viel....das kann passieren.....

@Morticia20

Warum nicht? Warum zumindest nicht drüber nachdenken?

Warum sollen die Angehörigen pietätvoll schweigen und alles mit sich geschehen lassen, nach dem Motto: Die sind so traurig, da komme ich mit der Sarg-Nummer schon durch?

Warum dürfen sie nicht auch auf Pietät seitens des Unternehmens bestehen, das dafür von Berufs wegen zuständig ist?

Wenn es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, das um seinen seriösen Ruf bedacht ist, dann wird es der Familie selbstverständlich in einem erheblichen Maße freundlich entgegen kommen. Und dann Schwamm drüber.

Haben sie aber leider nicht.

Allein die Sache mit dem falschen Sarg wäre es wert, dass das Bestattungsunternehmen das nachgerutsche Grab in Ordnung bringt. Als ein Versuch der Wiedergutmachung.

Letztlich muss die Familie das entscheiden, wie sie mit ihrer Trauer umgeht. Und ich könnte verstehen, wenn sie sagt: Das belastet uns und unsere Gefühle zu sehr...

Die Umstände kennen wir jetzt nur aus der Sicht eines der Betroffenen. Aber wir müssen hier ja auch nicht richten, sondern denken aus verschiedenen Richtungen mit.

Ich würde mich an deren Stelle jedenfalls von unterschiedlichen Seiten beraten lassen - und dann schauen, wie man den Rat mit den eigenen Gefühlen vereinbaren kann.

@nachdenklich30

Mein "nicht wirklich" bezog sich auf die Aussage der erneuten Bestattung und auf das Austauschen des Sarges.....

Das es zum erheblichen Absenken der Erde kam, kann vorkommen, auch das schrieb ich schon, einfach weil ich es aus meiner beruflichen Erfahrung her kenne.

Wegen des preiswerteren Sarges, wegen der zusätzlichen Kosten kann man mit Sicherheit reden.

Dann aber bitte mit Personen die emotional stabiler sind, und auch sachlich bleiben können. Denn nur so kann man zu einem Ergebnis kommen womit beide Parteien leben können.

@Morticia20

Aber das ist ja gerade ein Teil des Problems:

Der Bestatter ist immer in der stabilen Position, und die Trauernden sind es gerade nicht.

Und das bedeutet: Der Bestatter muss ein überdurchschnittliches Maß an Sensibilität zeigen.

Sowohl die Sache mit dem Sarg als auch die Sache mit der Erde mag vorkommen können. Kommt wahrscheinlich auch immer wieder vor.

Aber dann muss der Bestatter das zwingend kommunizieren. Rechtzeitig. "Sarg ist doch nicht lieferbar. Folgende mögliche Alternativen: Selbstverständlich zum vereinbarten Preis bzw. mit folgendem Preisnachlass." Und wenn dann noch der harte Regen dazu kommt: Wir finden eine für beide Seiten akzeptable Lösung. Und bei der Menge, um die die Erde nachgegeben hat, bessern wir selbstverständlich (zum Selbstkostenpreis) nach."

So oder so ähnlich: Und es hätte hier niemals die Nachfrage gegeben, was man denn tun könne.

Aber es _hat_ die Nachfrage gegeben.

Der Bestatter _war_ nicht kulant.

Er _hat_ allem Anschein nach beim Sarg betrogen.

Die fachliche Arbeit beim Schließen des Grabs _war_ allem Anschein nach unzureichend.

Und der Bestatter _nutzt_ offenbar die emotionale Notlage der Betroffenen aus.

@nachdenklich30

Immer noch nicht verstanden? Ich bin in allen Punkten auf deiner Seite (auch als Bestatterin) - bis auf das umsargen, bzw. die Mutter erneut zu beerdigen....

@Morticia20

ok, ok :-)

Stehe manchmal auf meiner Leitung...

Respekt! Eine sehr würdevolle Antwort!

Sowas darf in diesem Berufszweig nicht passieren, grad weil die Angehörigen in solch einer Situation sowieso neben sich stehen!

Der Tipp mit dem "Dachverband der Bestatter" klingt sehr gut! Ich würde aber vielleicht trotzdem erst einen Anwalt aufsuchen. Mit dieser Rückendeckung knickt sicher auch dieser ominöse Bestatter schneller ein weil er merkt, dass es Euch sehr ernst ist und bei aller Trauer, lasst Ihr Euch eben nicht an der Nase herum führen!

Hallo Nurosel und auch erst einmal von mir mein aufrichtiges Mitgefühl!

Ich an Eurer Stelle würde mich auf alle Fälle an einen Anwalt wenden. Wie ich lese hast Du eine entsprechende Versicherung.

Zum Sarg - hier dürfte nur der günstigere Sarg berechnet werden. Von Betrug würde ich nicht voreilig sprechen, weil ihr ja sicher noch keine Rechnung vorliegen habt. Hier lässt sich auch ganz sicher der Preisunterschied im Nachhinein raus finden. Notfalls geht ein befreundeter Bekannter, den der Bestatter nicht kennt, erkundigt sich nach Preisen für die Särge und lässt sich das dann schriftlich geben!

Die Grabbefüllung - mir ist auch absolut neu, dass dies vom Bestatter abgeleistet wird. Ich kenne es nur, dass die Friedhofsverwaltung dafür zuständig ist! Egal, in jedem Fall hat es sich hierbei um absolut unwissendes Personal gehandelt! Jeder der mit Erde zu tun hat ist damit vertraut, dass ein frisch gebuddeltes und wieder verfülltes Loch in recht kurzer Zeit nach rutscht und somit gehört die komplett ausgehobene Erde als Hügel zum Grab!

Ein guter Anwalt wird da sicher recht schnell in den Gesetzen fündig und kann ein entsprechendes Schreiben an den Bestatter aufsetzen. Und um Erstattung Eurer Kosten nachsuchen. Ich würde zum Anwalt gehen, da ihr Fotos habt und doch einige Menschen das falsch verfüllte Grab gesehen haben.

Ich wünsche Euch viel Erfolg

ein gutachter und ein fachanwalt kosten geld. einen gratis-fachrat, der dann auch noch rechtlich verbindlich ist, wirst du  in einem gratis-forum nicht finden.

Das ist sicher richtig. Ich wäre auch Rechtschutzversichert. Das wäre also kein Problem. Aber hier gibt es auch gute weiterhelfende Antworter. Sehr gerne würde ich einfach mein Wissen über etwaige Möglichkeiten vor einem Anwaltsbesuch erweitern.


Inzwischen hat uns das normale Leben wieder im Griff. Unsere Oma vermissen wir trotzdem sehr.

Aber ich möchte Euch berichten, was sich nach unseren Widerspruch an den Bestatter getan hat:

Das Grab haben wir selber hergerichtet. Erde beschafft, einen schönen Holzrahmen lakiert und zusammengeschraubt. Mit Blumen und winzigen Sträuchern im Muster bepflanzt. Alle Dorfbewohner erfreuen sich an unserem hübschen Grab.

Der Sarg wurde korrekt abgerechnet und ein Nachlaß verrechnet. Die Rechnug als ganzes wurde erst telefonisch mit dem Bestatterverband Bayern durchgesprochen. Der Berater war äusserst freundlich und hilfsbereit. Er gab uns wertvolle Tips. Als nächsten Schritt sprachen wir mit der zuständigen Dame im Rathaus.

Auf der Rechnung stand der Posten "Grab öffnen und Grab schließen". Diesen Posten minderten wir um die Hälfte. Das Grab wurde ja nicht korrekt verschlossen. Nach einem Anruf der Dame im Rathaus bei dem Bestatter willigte derselbe für die Minderung ein.

Die Erinnerung an unsere Oma wird uns für immer erhalten bleiben. Ebenso aber auch die Erinnerung an dieses schreckliche Thema.

Nochmals vielen herzlichen Dank für Euer Mitgefühl und Euren Rat!


Hallo,

hier sind zwei Sachen zu trennen.

Zum einen geht es um den Sarg.....hier solltet ihr den Sarg bezahlen der auch für die Aufbahrung und Beisetzung genommen wurde. Sicher habt ihr Familie und Verwandschaft, die bezeugen können wie der Sarg der dort stand aussah.

Damit geht ihr zum Bestatter und fragt nach wie sich das mit den Kosten für diesen Sarg verhält. Ein Anruf ist mir da zu unpersönlich...

Das nächste wäre die Erde.....wer hat das Grab ausgehoben und wo ist der Erde hin? Ein Grabaushub muss mindestens auf zwei Meter Tiefe sein und auch zwei Meter in die Länge....da kommt Erde zusammen, wo ist die geblieben?

Das ein Grab einsacken kann habe ich selbst schon erlebt, einmal im persönlichen Umfeld und immer wieder auch im beruflichen. Da ist der Nutzungsberechtigte für verantwortlich, niemand kann sagen inwieweit die Erde sich um bzw. dem Sarg verteilt......

Jemanden zur Rechenschaft zu ziehen, seine Wut und auch berechtigten Ärger jemanden zuweisen zu können kann gut tun, ist oft aber falsch und unangebracht.

Wut gehört zur Trauer dazu, wie die Tränen und das Unverständnis, aber bitte an die richtige Adresse leiten.

Und noch ein Wort zu dem Bestatter: klärt die Sache mit dem Sarg , versucht ruhig zu bleiben vlt. nehmt ihr jemanden mit der emotional nicht ganz so betroffen ist.

Denn nur so kann man aufeinander zugehen. Und das es darauf hinauslaufen wird (solange ihr kein Bildbeweis für die verschiedenen Särge habt) könnte ich mir gut vorstellen.