In unserer Küche sind einige Bodenfliesen teilweise hohl. Besteht da nicht die Gefahr, dass sie durchbrechen könnten, wenn man drauftritt? Wenn ja, wer kommt dann für die Reparatur auf, Mieter oder Vermieter? Gruß b
Bodenfliese hohl
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heimwerkerheimwerker
Ich gehe davon aus, dass die Fliesen vom Vermieter eingebracht wurden. Die Instandhaltung ist denn Sache des VM. Ob hier nun der Austausch erforderlich ist, kann nur bei einem Ortstermin des VM oder eines Vertreters geklärt werden. Wichtig ist, diesen Mangel beim VM anzeigen (Pflicht lt. BGB). Sieht der VM keinen handlungsbedarf, dann unbedingt diesen Mangel nachträglich in das Übergabeprotokoll einfügen lassen. Gibt es das nicht, lassen Sie sich vom VM eine Haftungsausschlußerklärung unterzeichnen, damit Sie nicht in die Haftung bei Auszug genommen werden. MfG
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FraenkiboiFraenkiboi
Wichtig ist, DU musst den Vermieter darauf hinweisen (freundlich), dass einige Fliesen Hohl liegen und wegen der Bruchgefahr neu verlegt werden sollten, dass machst DU schriftlich mit dem Hinweis, dass eventuelle Schäden (Bruch beim begehen) beim Vermieter liegen sofern diese nicht ausgewechselt werden. Wichtig ist das Schriftliche! Am allerbesten natürlich mit einen Übergabe/Sende Nachweis....
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ChrisTralinsChrisTralins
Die Gefahr besteht durchaus, den Vermieter kontaktieren, er muss das in Ordnung bringen sonst macht er sich strafbar wenn was passiert. Die Fliesen sind fest mit dem Mauerwerk verbunden, somit ist das seine Sache. Informiert ihn schriftlich darüber!
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Volker13Volker13 Wieso macht der sich strafbar??????????
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ChrisTralinsChrisTralins Wenn sich dabei jemand verletzt und er das billigend in Kauf nimmt, kann er zu Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld verklagt werden, bei einer Verletzung seines Mieters.
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tanja1959tanja1959 Mieter muss dem Vermieter Mängel melden!
Der Vermieter kann nur dann für Mängel haftbar gemacht werden, wenn er von diesen weiß.
Mieter haben zwar ein Anrecht darauf, dass die gemietete Immobilie mängelfrei ist. Allerdings können Sie ihren Vermieter nicht haftbar machen, wenn dieser nichts von den Mängeln wusste. Dies geht nach Angaben des Immobilienportals Immowelt.de aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor (Az.: 24 U 44/08).
Im verhandelten Fall verletzte sich eine Mieterin, weil sie über einen Riss einer Bodenplatte im Mietobjekt stolperte. Sie verklagte daraufhin den Vermieter auf Schadensersatz. Vor Gericht kam sie allerdings mit diesem Ansinnen nicht durch: Zwar sei der Vermieter verpflichtet, die Immobilie instand zu halten. Ohne konkreten Anlass sei er aber nicht verpflichtet, tätig zu werden, vielmehr müsse der Mieter dem Vermieter etwaige Mängel anzeigen. Denn während der Mietzeit sei ausschließlich der Mieter derjenige, der über die Immobilie verfügen könne.
Mieter müssen solche Mängel schriftlich an den Vermieter melden und ihm eine konkrete Frist zur Beseitigung setzen, informiert der Berliner Mieterverein. Anrufe beim Hausverwalter oder Vermieter bringen nichts. Denn im Streitfall muss der Mieter beweisen können, dass er den Mangel beim Vermieter angezeigt hat. Um sicher zu gehen, dass der Vermieter das Schreiben wirklich bekommt, sollten betroffene Mieter den Brief per Einschreiben mit Rückschein schicken oder ihn selbst abgeben und den Empfang bestätigen lassen.
Quelle: stern.de