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Bodenbeleuchung für Roller legal??

Frage von klos08 klos08

Hi

Ist es denn legal an seinem Roller eine Bodenbeleuchtung angebracht zu haben?

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Antworten (7)

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    Antwort von kertho01662 kertho01662

    Ich gehe mal davon aus, dass Du einen Motorroller meinst und keinen für Kinder.

    Das ist verboten. Lt. StVZO erlischt damit sogar die Betriebserlaubnis des Rollers.

    Kommentar von teddybaeruj teddybaerujteddybaeruj

    So sehe ich das auch. DH.

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    Antwort von rrrrrrrrrr rrrrrrrrrr

    ja legal ist das schon aber du darfst sie nur werend der roller nicht lauft an haben. sobst hast du das gleiche broblem wie ich und zwar 15 sotzialstunden abzuleisten

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    Antwort von ZipppBenzin ZipppBenzin

    Du darfst ihn beleuchten solange das Fahrzeug steht, sobald du fährst musst du die Belauchtung ausmachen !

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    Antwort von RRSTuning RRSTuning

    In der StVZO steht nichts von Rollern und es heißt ja: Alles was angebaut ist, muss funktionieren. Aber trotzdem ist Unterbodenbeleuchtung an Fahrzeugen aller Art nicht erlaubt (so schade es auch ist). Es ist nichtmal ein farbiges LED-Standlicht erlaubt!

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    Antwort von BBunneB BBunneB

    Es ist verboten. Aber wenn dich Polizei damit erwischt sagt sie nur du sollst es abbauen & wieder vorzeigen ;) Also kannste ruhig dran machen !

    Kommentar von RRSTuning RRSTuningRRSTuning

    Mir haben die gesagt, dass es gut aussieht und ich es nur nicht an haben soll wenn ich fahr. Aber es sieht gut aus meinten die :D

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    Antwort von gangsterboy04 gangsterboy04

    es ist verboten ich wurde schon 2 mal mit unterbodenlicht angehalten und neons am nummernschild musste ich auch abbauen und die vorne blaue standlichter auch^^

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    Antwort von teddybaeruj teddybaeruj

    Gibt es dafür nicht eine Betriebserlaubnis, in der steht, ob man das Teil montieren darf oder nicht? Ansonsten würde ich mal im Straßenverkehrsamt nachfragen.

    Kommentar von kertho01662 kertho01662kertho01662

    Man könnte probieren, dass man eine Erlaubnis bekommt. Da in Deutschland aber alles genau definiert ist (Abstände der lichtquellen usw.), stelle ich mir eine Erlaubniserteilung schwierig vor.

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